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im Bürgergeld Beschäftigung bei Pflege "nicht zumutbar", Übertragung auf Beamte?

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--- Zitat von: Verona am 04.09.2024 18:08 ---

Je nach (juristischer) Bewertung und Gesamtbetrachtung könnte man zum Schluss kommen, dass eine entsprechende Regelung für Beamte, z.B. Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge, fehlt.


--- End quote ---


Du solltest dir das Gesetz erst einmal durchlesen. Jede Arbeit ist zumutbar, außer wenn die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann



Zudem Gegenfragen:
Welches Recht des Beamten soll beeinträchtigt sein, wenn er keine besoldete Freistellung für die Pflege seiner Angehörigen bekommt?
Wie ist das noch zu findende Recht im Spannungsfeld zwischen Rechten und Pflichten des Beamten und der Funktionsfähigkeit des Staates zu betrachten?



--- Zitat ---Wie könnte man diese Regelungslücke Eurer Meinung nach schließen? Neben politischen Initiativen wäre eine Klage möglich analog der Klagen hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation. Wie würdet Ihr die Klageaussichten einschätzen? (Aber ich will hier gar nicht zu viel vorwegnehmen, eine Klage wäre nur ein möglicher Weg.)
--- End quote ---

Es gibt keine Regelungslücke. Eine Klage wäre erfolglos.



Thomber:
Nichts gegen Beamte, aber warum dann nicht kündigen und in den Bürgegeldbezug gehen, um dann pflegen zu können?   Damit wäre der Gleichstand erreicht.

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