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TVOEDAnwender:
Wo ist denn die Stufenlaufzeitmitnahme im TVöD bei Neueinstellung im § 16 tariflich vorgesehen?

MoinMoin:
16.2a

KlammeKassen:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 05.09.2024 16:39 ---Wo ist denn die Stufenlaufzeitmitnahme im TVöD bei Neueinstellung im § 16 tariflich vorgesehen?

--- End quote ---

16.2a bzw. 16.3 für TV-L, TVÖD-Bund und TVÖD-VKA

TVOEDAnwender:
Da steht nur das die erworbene Stufe ganz oder teilweise berücksichtigt werden kann. Nicht die (restliche) Laufzeit.

TVOEDAnwender:
Ich weiß auch, daß einige Arbeitgeber die Restlaufzeiten trotzdem anerkennen, zB Niedersachsen:


--- Zitat ---Eine Stufe ist "erworben", wenn die Stufenlaufzeit im vorhergehenden Arbeitsverhältnis vollendet ist, und die oder der Beschäftigte der entsprechenden Stufe zugeordnet war. Vielfach wird in der zuletzt erreichten Stufe bereits eine bestimmte Zeit zurückgelegt sein (Restzeit). Bei diesen Sachverhalten bestehen seitens des Niedersächsischen Finanzministeriums keine Bedenken, wenn zusätzlich zur bereits erreichten Stufe auch die Restzeit aus dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis in dem neuen Arbeitsverhältnis berücksichtigt wird. Dadurch können die zuvor erworbenen Stufenlaufzeiten beim neuen Arbeitgeber nahtlos fortgesetzt
--- End quote ---
Das ist aber eine übertarifliche Regelung:

--- Zitat ---Als außertarifliche Maßnahme kommt die Berücksichtigung von „Restzeiten“ (zurückgelegte Zeiten nach dem Erreichen der letzten Stufe) aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis in Betracht. Die zuvor erworbenen Stufenlaufzeiten könnten dadurch nahtlos fortgesetzt werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
--- End quote ---
Quelle: Rehm zu 16 Abs. 2a

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