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Mobiles Arbeiten und die Mindestanwesenheit in der Dienstelle

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Umlauf:
Ein Hallo an die Schwarmintelligenz.

Es geht um Festlegungen zum Mobilen Arbeiten. Formal haben wir ein 80/20 Modell, da bei uns nahezu alles mobil arbeiten kann. Bezugsgröße ist der Kalendermonat. Zusätzlich soll einmal die Woche in einer Org.-Einheit ein gemeinsamer Präsenztag stattfinden.

Einige wenige Mitarbeiter haben das auf die Spitze getrieben und die Soll-Vorschrift links liegen gelassen. Das gepaart mit Vorgesetzten, die alles machen, außer Führen.

In der DV gibt es einen Evaluierungshinweis.

Die Dienststelle möchte jetzt 20% Mindestanwesenheit in der Woche. Ohne jede Berücksichtigung von berechtigten Abwesenheiten, die kein Mobiles Arbeiten sind.

Das bedeutet:
4 Tage Urlaub/Dienstreise/Fortbildung/Krank führen zu 8 Stunden Anwesenheit am Freitag. Obwohl kaum jemand in der Dienststelle ist. Damit wird das Ansinnen das Gemeinschaftliche Zusammenarbeiten stärken unterlaufen.

In meinen Augen werden Mitarbeiter, die sich engagieren (Dienstreise/Fortbildung) oder ihre Rechte wahrnehmen (Urlaub/Krank) gegenüber anderen Mitarbeitern benachteiligt. Sie haben gar nicht die Möglichkeit, die Anwesenheit so zu gestalten, dass sie am Freitag nur bis Mittag oder gar nicht drinnen sind.
Andere Mitarbeiter haben dagegen die Möglichkeit über 2 halbe Tage im Laufe der Woche ihre Zeiten in der Dienststelle zu erbringen.

Von der Dienststelle kam: Früher sind sie nach 4 Tagen Dienstreise auch am Freitag rein gekommen. Ja, das stimmt. Aber man konnte im Rahmen der Flexiblen Arbeitszeit nach 2 Stunden gehen. Nun soll man tatsächlich 8 Stunden anwesend sein.

Noch Besser:
•Montag Mobil, Di-Fr krank: kein Problem
•Mo-Do krank, Fr: Es müssen 8 Stunden in der Dienststelle verbracht werden.

Dazu sollte man noch wissen, dass wir nur für 75% einen Arbeitsplatz in der Dienststelle haben.

Wie seht ihr das Vorgehen der Dienststelle? Hab ihr knackige Argumente dagegen? Oder seht ihr es als Normal an?


Ein schnell gedachter Kompromiss könnte sein:
Anwesenheit in der Dienststelle
•min 20% im Monat
•min 10% in der Woche (macht es flexibel)
•bei min. 3 Tagen berechtigter Abwesenheit in der Woche, Erlass der Wochenanwesenheit. Berechtigte Abwesenheit ist alles außer Mobiles Arbeiten.

Habe ich irgendetwas übersehen, was ein Fallstrick sein könnte?

MoinMoin:
Wenn man Präsenz anordnet, weil es sinnvoll ist, dass man sich regelmäßig als Team in Echt und Live zusammensetzt, dann spricht da nicht viel dagegen.
Wenn man es aber global formalisiert und aufs Individuum runter bricht, dann wird das nicht erreicht, das hast du ja korrekt dargestellt.
Und dann kommt man auf solchen Quark wie berechtigte Abwesenheit und  Pflichtanwesenheiten, obwohl man auf DR war.

Um sowas zu erreichen bedarf es halt die Menschen die dafür eingestellt sind, die Teamleiter, die für das Team, Präsenztage nach Bedarf festlegt.
Alles andere ist gängeln, misstrauen oder prinzipien reiten.
Und man muss einfach die Dienststelle dumm fragen, was sollen diese Regelungen erreichen, warum werden sie gemacht und anhand dieser Kriterien, kann man sachlich, so wie schon von dir ausgeführt, Argumente aufführen, die den Schwachsinn aufdecken.

Casa:
Formal gibts doch erst einmal die Festlegung. Diese ist einzuhalten.

Alles andere ist über Eigenengagement bzw. die Personalvertretung zu regeln. Ein Recht auf unveränderten Bestand der Regelung zur Telearbeit oder mobilem Arbeiten gibt es nicht.

Eine Anwesenheitspflicht am Freitag dürfte zur Umgehung der Gleitzeitregelung führen. Notwendigerweise ist dann eure Dienstanweisung zur Arbeitszeit zu ändern. Spätestens an dem Punkt dürfte der PR mitbestimmungspflichtig sein.

Umlauf:
Noch ist alles eine Planung.

Aber seht ihr hier eine Benachteiligung bei den 4-Tage-Szenario?
Das und das Aushebeln der Gleitzeit sind die heißen Punkte.

FearOfTheDuck:
Benachteiligung sehe ich nicht, solange die DA für alle gilt. Es ist halt keine schlaue Regelung. Mo-Do krank wird es so wohl nicht mehr geben. Und von der DR Mo-Do wird man dann wohl regelmäßig kleiner Erkältung, Migräne o.ä. zurückkommen.

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