Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Jobwechsel beim Land Niedersachsen
Ometepe:
Hallo!
Ich arbeite seit 20 Jahren an einer Universität in Niedersachsen. Ich habe dort eine Teilzeitstelle (80%) in E13Ü Stufe 6.
Nun plane ich einen Wechsel des Jobs. Die neue Stelle ist ebenfalls beim Land Niedersachsen (aber nicht in der Universität) und ist höher eingruppiert (E15).
Wie verhält es sich mit der Stufenzuordnung bei einem solchen Wechsel? Gibt es einen Anspruch darauf nicht weniger zu verdienen als vorher? Was ja z.B. bei einer Eingruppierung in Stufe 3 deutlich der Fall wäre.
Über einen Rat freue ich mich!
MoinMoin:
Wenn du den Ag nicht wechselst und auf den neuen Job versetzt wirst, dann wirst du ganz normal höhergruppiert.
und wenn mich nicht alles täuscht, wirst du dann in die EG15 Stufe 5 kommen, Stufenlaufzeit beginnt von vorne.
Ometepe:
Danke für die Antwort.
Die Frage wäre dann, ob ich auf die neue Stelle versetzt oder neu eingestellt werde? Oder wird man beim gleichen AG immer "versetzt"? Ist vielleicht einen dumme Frage - habe ich mich einfach noch nie mit befasst.
MoinMoin:
Also wenn du dich auf die Stelle bewirbst, sie gewinnst und angeboten bekommst und sie auch annimmst, dann muss der AG sich überlegen, ob er von dir verlangen will, dass du kündigst, oder das man einen Änderungsvertrag macht.
Wir hatte schon mehr entsprechende Konstellationen (von UNI zu uns, meist natürlich von Zeitvertrag zu Festanstellung) und es wurde immer via Versetzung gelöst.
Genaugenommen, via vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten per Abordnung (zwecks beiderseitiger Erprobung, damit man zurück kann, wenn man will) und anschließender Versetzung.
Ometepe:
Vielen Dank!
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