Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Jobwechsel beim Land Niedersachsen
Ometepe:
und wie ist es mit den Fristen bei einer solchen Versetzung? Ist es einfach Verhandlungssache? Oder gelten dieselben Fristen wie bei einer Kündigung?
MoinMoin:
--- Zitat von: Ometepe am 08.09.2024 08:40 ---und wie ist es mit den Fristen bei einer solchen Versetzung? Ist es einfach Verhandlungssache? Oder gelten dieselben Fristen wie bei einer Kündigung?
--- End quote ---
Im Kern ist es eine Versetzung komplett eine Interne Angelegenheit.
Formale Fristen gibt es da somit nicht.
Aber der Betroffenen muss angehört werden (denn eine Versetzung könnte auch gegen deinen Willen geschehen).
Und je nach PersVG der Personalrat ebenfalls oder der ist gar in der Mitbestimmung, aber dort eher nur der aufnehmende PR nicht der abgebende.
Die beiden Dienststellen müssen sich halt einig werden.
So ist es natürlich für die abgeben Dienststelle doof zunächst eine Abordnung zu machen, da sie währenddessen dich weiter bezahlen (das kann intern geregelt werden) und deine Stelle blockiert ist.
Ometepe:
was ich bei meiner Frage nicht bedacht hatte:
Die Universität ist seit Anfang des Jahres eine Stiftungsuniversität und somit nicht mehr in der Trägerschaft des Landes. Alle Arbeitsverträge wurden überführt.
Ich war zwar über 20 Jahr beim Land Niedersachsen beschäftigt - bin es nun aber seit einigen Monaten nicht mehr "so richtig".
Eine Versetzung auf die andere Stelle beim Land (direkt auf E15/5) ist daher nach Auskunft der Personabteilungen nicht mehr möglich.
Mein Vertrag muss daher aufgelöst werden.
Leider ist es nun wohl auch nicht mehr möglich, mich von 13ü/Stufe 6 so auf die E15 Stelle einzustellen, dass ich genauso viel verdiene wie aktuell. Da ich nicht mehr der Jüngste bin, ist das für mich durchaus relevant.
Oder gibt es doch eine Möglichkeit für das Land Nidersachsen mich direkt in E15/5 einzustellen?
MoinMoin:
--- Zitat von: Ometepe am 28.09.2024 08:10 ---was ich bei meiner Frage nicht bedacht hatte:
Die Universität ist seit Anfang des Jahres eine Stiftungsuniversität und somit nicht mehr in der Trägerschaft des Landes. Alle Arbeitsverträge wurden überführt.
Ich war zwar über 20 Jahr beim Land Niedersachsen beschäftigt - bin es nun aber seit einigen Monaten nicht mehr "so richtig".
Eine Versetzung auf die andere Stelle beim Land (direkt auf E15/5) ist daher nach Auskunft der Personabteilungen nicht mehr möglich.
Mein Vertrag muss daher aufgelöst werden.
Leider ist es nun wohl auch nicht mehr möglich, mich von 13ü/Stufe 6 so auf die E15 Stelle einzustellen, dass ich genauso viel verdiene wie aktuell. Da ich nicht mehr der Jüngste bin, ist das für mich durchaus relevant.
Oder gibt es doch eine Möglichkeit für das Land Nidersachsen mich direkt in E15/5 einzustellen?
--- End quote ---
Anerkennung von förderlichen Zeiten wäre theoretisch möglich.
Oder eine "virtuelle Höhergruppierung via §16.2a Anerkennung der Stufe aus dem altem Vertrag.
Oder Einstellung in der Stufe 3 plus (widerrufliche) Zulage zur Stufe 5
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