Man kann immer wieder fasziniert darüber sein, dass der AG nicht weiß, was seine AN machen und er nicht weiß welche Tätigkeiten er seinen An übertragen will und wofür er diese Menschen braucht.
zu 1 ich glaube das so was schwammiges da ausreicht.
zu 2 Der Zeitpunkt der Geltendmachung kann idR nicht der Zeitpunkt der Übertragung sein, denn um sie geltend zu machen hat man die Tätigkeiten vorher schon ausgeübt.
In eurem Fall könnte ihr feststellen, dass jemand andere Tätigkeiten ausübt, als ihr ihm übertragen habt und ihr jetzt feststellt, dass man andere Tätigkeiten braucht (die, die der AN aufgeschrieben hat) und sie ab heute überträgt, vorher hat er sie eigenmächtig ausgeübt.
Der An könnte versuchen nachzuweisen, dass er seit Anbeginn keine anderen Tätigkeiten übertragen bekommen hat und sie seit dem ausübt.
Das Gericht wird dann versuchen festzustellen, wann welche Tätigkeiten übertragen wurde.
Da ihr nicht nachweisen könnt, wann ihr was konkretes ihm übertragen habt und der An sagen kann: Hier Geltendmachung steht drin, dass ich diese Tätigkeiten (allerdings ohne AV Beschreibungen unkonkret) auszuüben habe und dadurch das der AG mich nicht zurückgepfiffen hat und ich diese Tätigkeiten mit wissen und auf Wunsch der VG ausübte, sind sie mir auch übertragen worden.
Das Gericht wird natürlich verlangen, dass ihr mitteilt, wie und ihr eure Rechtsmeinung gebildet habt und wann und wie ihr welche Tätigkeiten übertragen habt.
Und witzig ist, das jemand etwas nachweisen soll, was nicht stattgefunden hat: Die Übertragung anderer Tätigkeiten.