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Frage zur zukünftigen Eingruppierung "IT Leitung"

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patriot:
Hallo WizzurdOfOdd,

ich denke hier kann man pauschal keine richtige Antwort geben, hast du den konkrete Arbeitsvorgänge und Zeiteinteilungen?


UNameIT:

--- Zitat von: Casa am 10.09.2024 18:03 ---Grob geschätzt E10. Für mehr sind die Anteile der höherwertigen Tätigkeiten m. E. zu gering.

--- End quote ---

Der Tarifvertrag sagt da was anderes -


--- Zitat ---Entgeltgruppe 10
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
Entgeltgruppe 11
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt. (Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
Entgeltgruppe 12
Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
Entgeltgruppe 13
Beschäftigte der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 heraushebt.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT Gruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 12 oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

--- End quote ---

Für die Erfüllung deiner Aufgabrn benötigt man besondere Fachkenntnisse, und es sind Aufgaben vpn besonderer Schwere..... hier handelt es sich ja schließlich um 2nd oder 3rd Level Support, kein einfaches Drucker anschließen

MoinMoin:
Bei dem Punkt " Spezialbetreuung der Feuerwehr (im Notfall auch außerhalb regulärer Arbeitszeiten)" sehe ich durchaus die  besondere Fachkenntnisse.
Bei den anderen Punkte kann es sein, muss es aber nicht.
Denn so etwas:
Administration Server / Clients; Administration GPO; Aufrechterhaltung Sicherheits- und Rechtekonzept in Abstimmung mit Referenten / Referate.

Liegt irgendwo zwischen 9a und 13, je nach den Arbeitsvorgängen und der Technik die damit verbunden sind.

superbraz:
Ich sag dir mal, was bei mir "geholfen" hat...

Die "Weisungsbefugnis" gegenüber externen Dienstleistern...
Wird wie eigenes Personal betrachtet und führte zu einer EG11.

Vielleicht kannst du das in deiner Stellenbeschreibung mit aufnehmen,
nach dem Motto: Doof, wer´s selber macht.

MoinMoin:

--- Zitat von: superbraz am 16.09.2024 09:44 ---Ich sag dir mal, was bei mir "geholfen" hat...

Die "Weisungsbefugnis" gegenüber externen Dienstleistern...
Wird wie eigenes Personal betrachtet und führte zu einer EG11.

Vielleicht kannst du das in deiner Stellenbeschreibung mit aufnehmen,
nach dem Motto: Doof, wer´s selber macht.

--- End quote ---
Korrekt
" oder die eine fachliche Weisungsbefugnis " ist EG11
Aber da sehe ich ad hoc nur eine AV mit diesem krieteium
"Koordination von externen Partnern"

Es kommt halt auf die Zeitanteile ander AVs an

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