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Dauerhaft unbesetzte Stellen

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FrauGesi:
Hallo,

folgende Situation:
Kleines Bezirkskrankenhaus,  5 Stationen, 2 Ambulanzen. Jede Station hat laut Stellenplan einen Sozialarbeiter. In der Ambulanz gab es zwei Sozialarbeiter, nachdem eine gekündigt hat, wurde diese Stellen gestrichen. Der andere Sozialarbeiter versucht, soweit es geht, die andere Ambulanz mitzumachen.
2 der 5 Stellen auf Station  sind dauerhaft nicht besetzt. Eine seit Januar 24, die andere seit Dez 23. Letztere wurde kurzzeitig mal besetzt, aber es kam rasch zu einer Probezeitkündigung durch die AN.
Die andere Stelle ist im Besonderen aufwändig, da es eine Spezialstation ist.
Von den verbleibenden 4 Sozialarbeitern (Station und Ambulanz ist immer min  einer krank oder im Urlaub.
So versuchen 2 - 3 Sozialarbeiter 5 Stationen und 2 Ambulanzen zu versorgen.
"Versuchen" impliziert bereits, dass das nicht gut klappt.
Was weder Chefarzt noch Oberarzt verstehen, dass insbesondere die Spezialstation wirklich zu versorgen ist, ohne dass man entsprechend Zeit, noch Wissen hat.


Gibt es gesetztl. Regelungen oder tarifl. Rahmenbedingungen, auf die verwiesen werden könnte?
Der Ag bemüht sich soweit um Nachbesetzung, was wegen Fachkräftemangel nicht klappt.

Danke
Frau Gesi

EDIT: Die Sozialarbeiter der Stationen haben alle eine Vollzeitstelle, der Sozialarbeiter der Ambulanz ist mit 75% beschäftigt.
 

 

MoinMoin:
tariflich gibt es da kein Regelung wie der AG sich (nicht) organsiert.
Nur für die durch die unterbesetzen Mitarbeiter gibt tarifliche Regelungen, wie Überstundenzuschläge oder Arbeiszeitregelungen.

FrauGesi:
Danke für die rasche Antwort!
"Nur für die durch die unterbesetzen Mitarbeiter gibt tarifliche Regelungen, wie Überstundenzuschläge oder Arbeiszeitregelungen."
-> Meine über 300 Überstunden interessieren hier keinen. Ein Hinweis auf meinen GdB von 100 führte dazu, dass ich in 2 Fällen von der angeordneten Mehrarbeitszeit ausgenommen wurde. Beim 3 Fall war ich wieder mit dabei. Lag u.U. daran, dass ich im die ich die einzige anwesende Sozpäd war.

MoinMoin:

--- Zitat von: FrauGesi am 12.09.2024 13:28 ---Danke für die rasche Antwort!
"Nur für die durch die unterbesetzen Mitarbeiter gibt tarifliche Regelungen, wie Überstundenzuschläge oder Arbeiszeitregelungen."
-> Meine über 300 Überstunden interessieren hier keinen. Ein Hinweis auf meinen GdB von 100 führte dazu, dass ich in 2 Fällen von der angeordneten Mehrarbeitszeit ausgenommen wurde. Beim 3 Fall war ich wieder mit dabei. Lag u.U. daran, dass ich im die ich die einzige anwesende Sozpäd war.

--- End quote ---
Genau dafür gibt es eben tarifliche Regelungen, diese Stunden werden mit entsprechendem Aufschlag (30%/15%) erfasst und sofern nicht durch Freizeit ausgeglichen, ausgezahlt.

Wenn es also niemanden interessiert und sich dein AG nicht an der vertraglichen Vereinbarungen hält, dann solltest du einfach das dir zustehende Entgelt schriftlich einfordern oder den Freizeitausgleich einklagen.


Organisator:

--- Zitat von: FrauGesi am 12.09.2024 13:28 ---Danke für die rasche Antwort!
"Nur für die durch die unterbesetzen Mitarbeiter gibt tarifliche Regelungen, wie Überstundenzuschläge oder Arbeiszeitregelungen."
-> Meine über 300 Überstunden interessieren hier keinen. Ein Hinweis auf meinen GdB von 100 führte dazu, dass ich in 2 Fällen von der angeordneten Mehrarbeitszeit ausgenommen wurde. Beim 3 Fall war ich wieder mit dabei. Lag u.U. daran, dass ich im die ich die einzige anwesende Sozpäd war.

--- End quote ---

1. Die Überstunden würde ich mir erstmal auszahlen lassen.
2. Die Anordnung von Überstunden unterliegt der Mitbestimmung durch den Personalrat. Sprich den mal an, er soll sich rechtfertigen, warum der der Anordnung von Überstunden zugestimmt hat.

Darüberhinaus bedarf ein keiner tariflichen Regelungen. Der Arbeitgeber kann in eigenem Ermessen entscheiden, ob und wie viel Stellen er besetzt.

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