Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wegfall Entgeltgruppe E8 und E10?
Hefty:
Welches Urteil soll es denn sein? Gibt es ein Aktenzeichen?
fortuna:
Ich bin aufgrund einer aktuellen Tätigkeitsbeschreibung in der E10 – so steht es in meinem AV. Diese entspricht auch meinen aktuellen Aufgaben und wurde vor ca. 1,5 Jahren angepasst. Dies betrifft aktuell einige AN in unserer Abteilung (auch unterschiedliche Tätigkeiten), und hierzu wird unser Chef nochmal einen Besprechungstermin mit der Personalabteilung und dem Personalrat haben.
Bei den Neueinstellungen wird es aktuell schon angewandt, dass keiner mehr in eine E8 oder E10 kommt. Obwohl die Tätigkeitsmerkmale den vorherigen Stellen entspricht und diese auch aktuell eingestuft waren.
Ich werde auf keinen Fall einen geänderten AV unterschreiben und die Rechtsgrundlage erstmal verlangen.
clarion:
Du hast eine AV, der dein Anrecht auf E10 Tätigkeiten festlegt. Wenn der AG meint, er hätte dauerhaft keine E10 Tätigkeiten (mehr) für Dich, sondern nur geringer bewertete Tätigkeiten, dann müsste er eine Änderungskündigung aussprechen, gegen die Du Dich wehren könntest.
MoinMoin:
--- Zitat von: fortuna am 13.09.2024 06:31 ---Ich bin aufgrund einer aktuellen Tätigkeitsbeschreibung in der E10 – so steht es in meinem AV.
--- End quote ---
Und wenn irgendein Gericht festgestellt hat, dass deine aktuellen Tätigkeitsbeschreibung nur eine Wertigkeit von E9x hat, dann bist du aufgrund deiner auszuübenden Tätigkeiten in der EG9x, bzw. der Ag muss dir andere Tätigkeiten übertragen, die zur EG10 führen (je nachdem wie der Av ausgestalltet ist)
--- Zitat ---Bei den Neueinstellungen wird es aktuell schon angewandt, dass keiner mehr in eine E8 oder E10 kommt. Obwohl die Tätigkeitsmerkmale den vorherigen Stellen entspricht und diese auch aktuell eingestuft waren.
--- End quote ---
Auch hier stellt sich die Frage, was den AG dazu bewegte seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu ändern und es besteht durchaus die Möglichkeit das er damit Recht hat, wie es auch die Möglichkeit gibt, dass die Neueinstellung falsch bezahlt werden, da ihr Tätigkeiten EG10 sind und der Ag irrt.
Aber ohne Qualifizierte Information (Aktenzeivchen etc.) stochert man da nur im Nebel
Winni:
--- Zitat von: neodeo2 am 12.09.2024 11:42 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.09.2024 11:30 ---
--- Zitat von: fortuna am 12.09.2024 11:02 ---Auf einer Weiterbildung der Personalabteilung wurde gesagt, dass die Entgeltgruppen im T-VL Ost (E8 und E10) wegfallen. ... Laut Personalabteilung soll es hierzu ein Urteil geben…
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Die PA soll diese Urteile und die Basis ihrer Aussagen vorlegen und du dann hier posten.
reicht dir ein Screenshot aus einer Telegramm-Gruppe aus?
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Es reicht das Aktenzeichen, wie schon gefordert. Also her damit oder es ist ein verspäteter Aprilscherz. Dann aber ein schlechter.
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