Autor Thema: Wegfall Entgeltgruppe E8 und E10?  (Read 6467 times)

fortuna

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Wegfall Entgeltgruppe E8 und E10?
« am: 12.09.2024 11:02 »
Hallo zusammen,

ich bin seit über 7 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt. Durch meine Tätigkeiten bin ich von einer E8 über eine E 9b und aktuell in einer E10 beschäftigt. Dazu gibt es auch einen bestehenden Arbeitsvertrag.

Auf einer Weiterbildung der Personalabteilung wurde gesagt, dass die Entgeltgruppen im T-VL Ost (E8 und E10) wegfallen. Aus diesem Grund ist die Personalabteilung aktuell damit beschäftigt, allen AN, welche aktuell in der E8 und E10 sind, neue Arbeitsverträge zu geben. Das heißt, alle AN, welche es betrifft, werden heruntergestuft – in eine E6 bzw. E9. Laut Personalabteilung soll es hierzu ein Urteil geben…

Wir haben alle die letzten zwei Jahre eine neue/aktuelle Tätigkeitsbeschreibung erhalten und die Entgeltgruppe wurde aufgrund dieser Tätigkeit eingestuft.

Kennt jemand hierzu die Rechtsprechung? Ist es möglich, wenn es einen bestehenden Arbeitsvertrag gibt, dass man die AN herunterstuft – bei gleichen Aufgaben?

Ich habe hierzu leider nichts im Internet gefunden. Nach meinem Verständnis kann der AG auch nicht bei bestehenden Verträgen einfach diese abändern, sondern nur bei zukünftigen Einstellungen.

Vielen Dank!

cyrix42

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Antw:Wegfall Entgeltgruppe E8 und E10?
« Antwort #1 am: 12.09.2024 11:20 »
Die Entgeltgruppen 8 und 10 bleiben weiterhin im TV-L erhalten. Gegebenenfalls sind in der Entgeltordnung einige Tätigkeiten jetzt anderen Entgeltgruppen zugeordnet. Das dürfte aber kaum eine Vielzahl von Beschäftigten betreffen. Auch könnten einzelne Arbeitgeber auf die Idee gekommen sein, dass sie nun andere Aufgaben vergeben wollen, die zu einer anderen Eingruppierung und damit Umgruppierung führt (sofern die betroffenen AN damit einverstanden sind).

Eine (generelle) Streichung der Entgeltgruppen findet jedenfalls nicht statt.

MoinMoin

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Antw:Wegfall Entgeltgruppe E8 und E10?
« Antwort #2 am: 12.09.2024 11:28 »
Unabhängig davon, dass mir da kein Änderungen bekannt sind, oder das ich davon etwa gehört hätte, dass irgendwo im TV-L die Entgeltordnung sich geändert hätte, oder das ein Gerichtsurteil diese ändern könnte.

Man ist aufgrund seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.

Was steht denn in deinem AV: Das du das Entgelt der EG10 bekommst (unabhängig von deiner Tätigkeit?) und der TV bzgl. der Eingruppierung nicht gilt?
Oder das du Tätigkeiten übertragen bekommst, die zu einer Eingruppierung in die EG10 führen?

Was denkbar ist, dass der AG dir gewisse Tätigkeiten übertragen hat und dich bisher mit EG10 bezahlt hat, weil er dachte, diese Tätigkeiten würden zur EG10 führen.
Jetzt aber irgendwelche ArbG Urteile festgestellt haben, dass diese Tätigkeiten zur EG9x und nicht zur EG10 führen (der Ag sich also geirrt hat), dann braucht der AG aber keine Änderung des AVs, sondern er bezahlt dich einfach tarifkonform mit E9x.
"Ist es möglich, wenn es einen bestehenden Arbeitsvertrag gibt, dass man die AN herunterstuft – bei gleichen Aufgaben?"
Nein, dass kann der AG nicht, aber (wenn obige Annahme stimmt) du wirst nicht runtergestuft, sondern du hast vorher das falsche Geld bekommen und die Rechtsmeinung wird nur korrigiert

Daher: Ich würde an eurer Stelle never ever irgendwas an Änderungsvertrag unterschreiben, dass kann für euch nur nach hinten losgehen.

MoinMoin

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Antw:Wegfall Entgeltgruppe E8 und E10?
« Antwort #3 am: 12.09.2024 11:30 »
Auf einer Weiterbildung der Personalabteilung wurde gesagt, dass die Entgeltgruppen im T-VL Ost (E8 und E10) wegfallen. ... Laut Personalabteilung soll es hierzu ein Urteil geben…
Die PA soll diese Urteile und die Basis ihrer Aussagen vorlegen und du dann hier posten.

neodeo2

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Antw:Wegfall Entgeltgruppe E8 und E10?
« Antwort #4 am: 12.09.2024 11:42 »
Auf einer Weiterbildung der Personalabteilung wurde gesagt, dass die Entgeltgruppen im T-VL Ost (E8 und E10) wegfallen. ... Laut Personalabteilung soll es hierzu ein Urteil geben…
Die PA soll diese Urteile und die Basis ihrer Aussagen vorlegen und du dann hier posten.

reicht dir ein Screenshot aus einer Telegramm-Gruppe aus?


:-D

Hefty

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Antw:Wegfall Entgeltgruppe E8 und E10?
« Antwort #5 am: 12.09.2024 14:20 »
Welches Urteil soll es denn sein? Gibt es ein Aktenzeichen?

fortuna

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Antw:Wegfall Entgeltgruppe E8 und E10?
« Antwort #6 am: 13.09.2024 06:31 »
Ich bin aufgrund einer aktuellen Tätigkeitsbeschreibung in der E10 – so steht es in meinem AV. Diese entspricht auch meinen aktuellen Aufgaben und wurde vor ca. 1,5 Jahren angepasst. Dies betrifft aktuell einige AN in unserer Abteilung (auch unterschiedliche Tätigkeiten), und hierzu wird unser Chef nochmal einen Besprechungstermin mit der Personalabteilung und dem Personalrat haben.

Bei den Neueinstellungen wird es aktuell schon angewandt, dass keiner mehr in eine E8 oder E10 kommt. Obwohl die Tätigkeitsmerkmale den vorherigen Stellen entspricht und diese auch aktuell eingestuft waren.

Ich werde auf keinen Fall einen geänderten AV unterschreiben und die Rechtsgrundlage erstmal verlangen.

clarion

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Antw:Wegfall Entgeltgruppe E8 und E10?
« Antwort #7 am: 14.09.2024 07:58 »
Du hast eine AV, der dein Anrecht auf E10 Tätigkeiten festlegt. Wenn der AG meint, er hätte dauerhaft keine E10 Tätigkeiten (mehr) für Dich, sondern nur geringer bewertete Tätigkeiten, dann müsste er eine Änderungskündigung aussprechen, gegen die Du Dich wehren könntest.

MoinMoin

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Antw:Wegfall Entgeltgruppe E8 und E10?
« Antwort #8 am: 14.09.2024 08:49 »
Ich bin aufgrund einer aktuellen Tätigkeitsbeschreibung in der E10 – so steht es in meinem AV.
Und wenn irgendein Gericht festgestellt hat, dass deine  aktuellen Tätigkeitsbeschreibung nur eine Wertigkeit von E9x hat, dann bist du aufgrund deiner auszuübenden Tätigkeiten in der EG9x, bzw. der Ag muss dir andere Tätigkeiten übertragen, die zur EG10 führen (je nachdem wie der Av ausgestalltet ist)
Zitat
Bei den Neueinstellungen wird es aktuell schon angewandt, dass keiner mehr in eine E8 oder E10 kommt. Obwohl die Tätigkeitsmerkmale den vorherigen Stellen entspricht und diese auch aktuell eingestuft waren.
Auch hier stellt sich die Frage, was den AG dazu bewegte seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu ändern und es besteht durchaus die Möglichkeit das er damit Recht hat, wie es auch die Möglichkeit gibt, dass die Neueinstellung falsch bezahlt werden, da ihr Tätigkeiten EG10 sind und der Ag irrt.

Aber ohne Qualifizierte Information (Aktenzeivchen etc.) stochert man da nur im Nebel

Winni

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Antw:Wegfall Entgeltgruppe E8 und E10?
« Antwort #9 am: 14.09.2024 17:46 »
Auf einer Weiterbildung der Personalabteilung wurde gesagt, dass die Entgeltgruppen im T-VL Ost (E8 und E10) wegfallen. ... Laut Personalabteilung soll es hierzu ein Urteil geben…
Die PA soll diese Urteile und die Basis ihrer Aussagen vorlegen und du dann hier posten.


reicht dir ein Screenshot aus einer Telegramm-Gruppe aus?
Es reicht das Aktenzeichen, wie schon gefordert. Also her damit oder es ist ein verspäteter Aprilscherz. Dann aber ein schlechter.




Tiffy

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Antw:Wegfall Entgeltgruppe E8 und E10?
« Antwort #10 am: 15.09.2024 16:46 »
Bei den Neueinstellungen wird es aktuell schon angewandt, dass keiner mehr in eine E8 oder E10 kommt.

Hochinteressant... Die 8er kommen also einfach in 6 und die 10er in 9? Wahrscheinlich muss die Dienststelle sparen, um noch ein paar Klima- und Diversitybeauftragte in EG 15 einstellen zu können, bevor es demnächst richtig bergab geht und der Hype vorbei ist. Da ist es natürlich eine bemerkenswert weise Idee, ein Märchen von wegfallenden EGen in die Welt zu setzen und neue Mitarbeiter einfach mal ein, zwei Gruppen niedriger als tariflich festgelegt einzustellen. So bleibt auch mehr Geld für Sonderprämien und außertrafliche Zulagen in der Verwaltung übrig.

FearOfTheDuck

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Antw:Wegfall Entgeltgruppe E8 und E10?
« Antwort #11 am: 15.09.2024 21:27 »
Da es keinen TV-L Ost gibt, sollte sich die PA lieber mal zu aktuellen Rechtslagen weiterbilden lassen.

fortuna

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Antw:Wegfall Entgeltgruppe E8 und E10?
« Antwort #12 am: 16.09.2024 08:56 »
Bei den Neueinstellungen wird es aktuell schon angewandt, dass keiner mehr in eine E8 oder E10 kommt.

Hochinteressant... Die 8er kommen also einfach in 6 und die 10er in 9? Wahrscheinlich muss die Dienststelle sparen, um noch ein paar Klima- und Diversitybeauftragte in EG 15 einstellen zu können, bevor es demnächst richtig bergab geht und der Hype vorbei ist. Da ist es natürlich eine bemerkenswert weise Idee, ein Märchen von wegfallenden EGen in die Welt zu setzen und neue Mitarbeiter einfach mal ein, zwei Gruppen niedriger als tariflich festgelegt einzustellen. So bleibt auch mehr Geld für Sonderprämien und außertrafliche Zulagen in der Verwaltung übrig.

Richtig, die Neueinstellungen erfolgen in einer E6 bzw. E9x. Die Vorgabe von der Leitung ist auf alle Fälle, dass Geld gespart werden muss und da werden alle Wege gesucht, um Geld zu sparen. Woanders werden aber Stellen geschaffen, welche nicht nur eine E8 oder E10 sind. Wie man es eben braucht. Verstehe nicht, warum man nicht die Mitarbeiter schätzt, die noch da sind, aber das ist wahrscheinlich Politik.

troubleshooting

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Antw:Wegfall Entgeltgruppe E8 und E10?
« Antwort #13 am: 16.09.2024 09:09 »
Da gibt es zunächst einmal nur eines: Nichts, aber auch gar nichts hinsichtlich Arbeitsvertrag, also Änderungskündigung etc. unterschreiben!!!

Ein ähnliches Vorgehen kannte ich eigentlich nur aus einer Kommune. Und die ist damals krachend mit dem Ansinnen gescheitert. Dass jetzt die Länder auch so anfangen....

KingTut

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Antw:Wegfall Entgeltgruppe E8 und E10?
« Antwort #14 am: 18.09.2024 12:31 »
Ist mit der Aussage der PA, dass EG 8 und 10 wegfallen, möglicherweise gemeint, dass einzelne Arbeitsvorgänge bei der Tätigkeitsbewertung nicht mit 8 oder 10 bewertet werden?

siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123296.msg350531.html#msg350531
JC83 « Antwort #2 am: 15.04.2024 12:39 »