Unabhängig davon, dass mir da kein Änderungen bekannt sind, oder das ich davon etwa gehört hätte, dass irgendwo im TV-L die Entgeltordnung sich geändert hätte, oder das ein Gerichtsurteil diese ändern könnte.
Man ist aufgrund seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.
Was steht denn in deinem AV: Das du das Entgelt der EG10 bekommst (unabhängig von deiner Tätigkeit?) und der TV bzgl. der Eingruppierung nicht gilt?
Oder das du Tätigkeiten übertragen bekommst, die zu einer Eingruppierung in die EG10 führen?
Was denkbar ist, dass der AG dir gewisse Tätigkeiten übertragen hat und dich bisher mit EG10 bezahlt hat, weil er dachte, diese Tätigkeiten würden zur EG10 führen.
Jetzt aber irgendwelche ArbG Urteile festgestellt haben, dass diese Tätigkeiten zur EG9x und nicht zur EG10 führen (der Ag sich also geirrt hat), dann braucht der AG aber keine Änderung des AVs, sondern er bezahlt dich einfach tarifkonform mit E9x.
"Ist es möglich, wenn es einen bestehenden Arbeitsvertrag gibt, dass man die AN herunterstuft – bei gleichen Aufgaben?"
Nein, dass kann der AG nicht, aber (wenn obige Annahme stimmt) du wirst nicht runtergestuft, sondern du hast vorher das falsche Geld bekommen und die Rechtsmeinung wird nur korrigiert
Daher: Ich würde an eurer Stelle never ever irgendwas an Änderungsvertrag unterschreiben, dass kann für euch nur nach hinten losgehen.