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Welche Eingruppierung ist im Bauamt gerechtfertigt?

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Kommunalgenie:

--- Zitat von: Timo Werner am 12.09.2024 13:07 ---Hallo Kommunalgenie,

ca. 50% der Arbeitszeit belaufen sich auf die Bauanträge, Genehmigungsfreistellungen und verkehrsrechtliche Anordnungen.

Wahrscheinlich wird es sich wirklich auf eine Eingruppierungsfeststellungsklage hinaus laufen :(

--- End quote ---

sollte das wirklich der Fall sein und dies steht so in der Stellenbeschreibung wird wohl eine 5 relativ mager sein.

Wenn du nicht unbedingt gleich klagen möchtest kannst du auch einen Fachanwalt (!) auf eigene Kosten das bewerten lassen und deinen AG dann auffordern das korrekte Entgelt zu zahlen, mit Verweis auf die Fachprüfung.
Wenn AG sich weigert -> klagen.

Organisator:

--- Zitat von: Timo Werner am 12.09.2024 12:07 ---Hallo zusammen,

ich arbeite seit 7 Jahren in einer Gemeinde mit 7500 Einwohnern in Niederbayern.
Mein Aufgabengebiet umfasst das bearbeiten von Bauanträgen, Genehmigungsfreistellungen, Verkehrsrechtliche Anordnungen, GPS-Vermessung im Außendienst, Betreuung der Vereine und bin auch der erste Ansprechpartner in der Verwaltung für unsere Vereine, Betreuung unserer BürgerApp, bestelle für die Verwaltung sowie öffentlichen Einrichtungen Büromaterial oder sanitäre Ausstattung und erstelle Videos für Social Media und die Homepage.

Meine Frage ist nun ob für diese ganzen Tätigkeiten die EG 5 noch angemessen ist?
Meine mittlerweile 3 Anträge auf Höhergruppierung in EG 6 wurden bisher nicht wirklich ernst genommen bzw. es wurde eine Höhergruppierung versprochen jedoch auf mehrmalige Nachfrage einfach immer wieder mit Ausreden verschoben. 

Ich verstehe es nicht da Bekannte ebenfalls in kleinen Gemeinden teilweise in EG 7 oder EG 8 eingruppiert werden für weniger Tätigkeiten.

Was haltet ihr davon und welche EG seht ihr als angemessen für mich und wie könnte ich weiter vorgehen?

Gruß
Timo

--- End quote ---

Bei der Vielzahl der verschiedenen Aufgabengebeite würde ich schon gründliche und vielseitige Fachkenntnisse sehen --> E6.

Darüber hinaus kommt es darauf an, inwieweit selbständige Leistungen erfolgen.

@ TE: Hast du einen eigenen Ermessens-, Entscheidungs- und Beurteilungsspielraum bei den Tätigkeiten?

Schmitti:

--- Zitat von: Timo Werner am 12.09.2024 13:36 ---Mir wurde während der Ausbildung schon mündlich versprochen das ich nach einem Jahr in EG5 auf die EG 6 höhergruppiert werde.
--- End quote ---
Also war da schon erkennbar, wie gut der Arbeitgeber das Tarifrecht kennt.


--- Zitat von: Timo Werner am 12.09.2024 13:36 ---Ich weiß einfach nicht mehr weiter was ich noch alles machen soll.
--- End quote ---
Solange wir in D Kommunalverwaltungen in dieser Größenordnung (und mit so zusammengewürfelten Stellen) am Leben erhalten, stehen doch genug Rathäuser in der Landschaft herum, um sich darunter einen besseren Arbeitgeber zu suchen. Gerade jetzt in der aktuellen Arbeitsmarktlage.

Rheini:

--- Zitat von: Timo Werner am 12.09.2024 12:07 ---Hallo zusammen,

ich arbeite seit 7 Jahren in einer Gemeinde mit 7500 Einwohnern in Niederbayern.
Mein Aufgabengebiet umfasst das bearbeiten von Bauanträgen, Genehmigungsfreistellungen, Verkehrsrechtliche Anordnungen, GPS-Vermessung im Außendienst, Betreuung der Vereine und bin auch der erste Ansprechpartner in der Verwaltung für unsere Vereine, Betreuung unserer BürgerApp, bestelle für die Verwaltung sowie öffentlichen Einrichtungen Büromaterial oder sanitäre Ausstattung und erstelle Videos für Social Media und die Homepage.

Meine Frage ist nun ob für diese ganzen Tätigkeiten die EG 5 noch angemessen ist?
Meine mittlerweile 3 Anträge auf Höhergruppierung in EG 6 wurden bisher nicht wirklich ernst genommen bzw. es wurde eine Höhergruppierung versprochen jedoch auf mehrmalige Nachfrage einfach immer wieder mit Ausreden verschoben. 

Ich verstehe es nicht da Bekannte ebenfalls in kleinen Gemeinden teilweise in EG 7 oder EG 8 eingruppiert werden für weniger Tätigkeiten.

Was haltet ihr davon und welche EG seht ihr als angemessen für mich und wie könnte ich weiter vorgehen?

Gruß
Timo

--- End quote ---

Stellenbeschreibung ansehen, vergleichen mit der tatsächlichen Tätigkeit. Ansprechen des Vorgesetzen auf mögliche Diskrepanzen und falls es diese gibt, Einstellung der nicht in der Tätigkeitsbeschreibung aufgeführten Tätigkeiten. bzw. Forderung nach entsprechender Bezahlung.

Danach oder zeitgleich gang zum Anwalt bzw. Gewerkschaft und Personalrat (Kenntnisse in diesem Bereich sind wertvoll).

Evtl. entsprechendes Schreiben an die Personalstelle, da die Verjährung von Ansprüchen im Auge behalten werden sollten.

Ramirez:
Die Verantwortung für eine verkehrsrechtliche Anordnung liegt bei mir bei 9a bis 10, allerdings bei mehrspurigen Straßen mit Straßenbahn in der größeren Großstadt. Die Kollegen machen dann auch nur das für alle Baustellen in ihrem Bezirk.
Ich finde eher die Fülle schwierig, die verschiedenen Themen sind in Summe viel komplexer als Einzelteile, auch wen man da tiefer drin sein muss.

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