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Welche Eingruppierung ist im Bauamt gerechtfertigt?

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Schokokeks:
Welche Ausbildung ist denn vorhanden?

Ich rate mal ins Blaue:

- keine Verwaltung (daher keine E6)
- kein Techniker
- Quereinsteiger, der den eigenen Anspruch hat, alles irgendwie zu schaffen

So eine Konstellation der eierlegenden Wollmilchsau ist in kleinen Kommunen mE sogar eher die Regel statt eines Einzelfalls.

Je mehr unterschiedliche Arbeitsvorgänge vorliegen, desto schwieriger wird eine eindeutige Eingruppierung in eine EG, gerade für die Personaler in kleineren Kommunen, die idR dann auch mehrere anderslautende Arbeitsvorgänge zu bewältigen haben.

E8 sehe ich auf den ersten Blick nicht wirklich, aber mindestens die E6

Timo Werner:
Hallo Schokokeks,

habe bei der selben Gemeinde wo ich aktuell arbeite meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten absolviert.
Dieses auch mit gut bestanden.

Mir wurde während der Ausbildung schon mündlich versprochen das ich nach einem Jahr in EG5 auf die EG 6 höhergruppiert werde. Dies ist bis heute nach 7 Jahre im Betrieb (ohne Ausbildungszeit) leider nicht geschehen.

Das Thema Höhergruppierung habe ich bei mehreren Personalgesprächen immer wieder angesprochen jedoch wurde das nie berücksichtigt.

Ich weiß einfach nicht mehr weiter was ich noch alles machen soll.

Schokokeks:

--- Zitat von: Timo Werner am 12.09.2024 13:36 ---Ich weiß einfach nicht mehr weiter was ich noch alles machen soll.

--- End quote ---

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Hast Du denn eine Stellenbeschreibung, die vom BKPV mal bewertet wurde?

Timo Werner:
Hast Du eine Stellenbeschreibung und welche Aufgaben wurden denn wirksam übertragen?

Meine Stellenbeschreibung sind ganze 4 Seiten. Übertragen wurde mir alles wirksam was oben aufgezählt wurde da ich 2 Mitarbeiterstellen die in Rente gegangen sind nun mit verwalte.

Die Arbeitszeit in % wurde hier meines Erachtens so dermaßen gestrichen um nicht mehr als die EG 5 zahlen zu müssen.

JahrhundertwerkTVÖD:
Ich will ja nicht der "Mahner" sein, aber die Menge an Arbeit ergibt kein Höhergruppierungsanspruch.
Es kommt auf die Tätigkeiten, deren Zeitanteile und Wertigkeit an.

Eine VAO wird in so einer kleinen Kommune mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht selbst gemacht und erteilt, ebenfalls wird solch eine Kommune auch keine eigene Baurechtsbehörde haben. Sprich die ganzen rechtlichen Prüfungen und Freigaben werden vermutlich in den höheren Behörden stattfinden.

Bauanträge, Genehmigungsfreistellungen, Verkehrsrechtliche Anordnungen, GPS-Vermessung im Außendienst: wie gesagt je nachdem ob die Tätigkeiten selbständig erledigt werden, sind diese höherwertiger

Betreuung der Vereine, Ansprechpartner in der Verwaltung für unsere Vereine, Betreuung unserer BürgerApp, bestelle für die Verwaltung sowie öffentlichen Einrichtungen Büromaterial oder sanitäre Ausstattung und erstelle Videos für Social Media und die Homepage: das ist nicht wirklich eine höherwertigere Tätigkeit

Wie auch immer, sollte unterm Strich mindestens die E6 drin sein und je nach selbständiger Tätigkeit und höherwertigeren Aufgaben bis E8

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