Autor Thema: Erneutes Führen auf Probe möglich?  (Read 1473 times)

Ninja99

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Erneutes Führen auf Probe möglich?
« am: 12.09.2024 13:25 »
Hallo, ich hatte damals mit E9c eine Gruppenleiter-Funktion übertragen bekommen mit Zulage zur E10, mein Chef wollte unbedingt Führen auf Probe mit mir machen. Das war dann auch so gemacht worden und hat die vollen 2 Jahre gedauert. Die E10 wurde mir anschließend übertragen.
Jetzt bewerbe ich mich auf eine Stelle E14, Voraussetzungen alle vorhanden. Falls ich die Stelle bekomme- Kann hier erneut Führen auf Probe vollzogen werden? Im Gesetz lese ich nur die 2 Jahre insgesamt, die in meinem Fall ja gegeben wären. Vielen Dank!

Gewerbler

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Antw:Erneutes Führen auf Probe möglich?
« Antwort #1 am: 12.09.2024 15:10 »
Also ich würde mal vermuten, dass sich das auf 2 Jahre je Stelle bezieht und danach halt die Entscheidung getroffen werden muss.
2 Jahre insgesamt im ganzen Berufsleben kämen mir etwas komisch und am Thema vorbei vor...

Ninja99

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Antw:Erneutes Führen auf Probe möglich?
« Antwort #2 am: 12.09.2024 15:17 »
Im ganzen Berufsleben ja, da gebe ich Dir recht. Es ist allerdings derselbe Arbeitgeber, bei dem ich das schon absolviert habe und bereits Führungskraft bin, deswegen frage ich, ob das noch einmal geht.

Schokokeks

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Antw:Erneutes Führen auf Probe möglich?
« Antwort #3 am: 12.09.2024 17:35 »
Bei anderen Tätigkeiten/"Untergebenen" halte ich eine erneute Prüfung der Eignung durchaus für legitim.

Wäre ja witzig, wenn ich als Einsteiger 2 Jahre lang unter Aufsicht die Putzkolonne im Stadtpark führe und dann im Anschluss eine ganze Armada von Ingenieuren/Juristen verantworte, da können durchaus Welten dazwischen liegen...
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Ninja99

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Antw:Erneutes Führen auf Probe möglich?
« Antwort #4 am: 12.09.2024 17:58 »
Bei anderen Tätigkeiten/"Untergebenen" halte ich eine erneute Prüfung der Eignung durchaus für legitim.

Wäre ja witzig, wenn ich als Einsteiger 2 Jahre lang unter Aufsicht die Putzkolonne im Stadtpark führe und dann im Anschluss eine ganze Armada von Ingenieuren/Juristen verantworte, da können durchaus Welten dazwischen liegen...

Etwas für legitim halten und tatsächlich so sein, da liegen ja auch Welten zwischen  :P außerdem sehe ich keinen Zusammenhang, dass jemand den Leiter einer Putzkolonne zum Leiter von Juristen einfach so ernennt, ich bin sicher dass Du da selber schmunzeln musstest  8)
Ich bin kein Einsteiger, mache den Job nunmehr seit 4 Jahren und war auch davor Führungskraft. Mit dem Arbeitgeberwechsel habe ich aber zunächst als Sachbearbeiter angefangen, daher die E9c. Ich habe einen Master und will mich auf eine höherwertige Stelle bewerben, tatsächlich hätte ich auch garnichts gegen das Führen auf Probe, kann ja sein dass es auch mir nicht gefällt. Ich wollte nur wissen, ob das auch zulässig ist, weil sich für mich der §31 nicht eindeutig ausspricht - aber bin ja auch kein Jurist  ;D