Bei anderen Tätigkeiten/"Untergebenen" halte ich eine erneute Prüfung der Eignung durchaus für legitim.
Wäre ja witzig, wenn ich als Einsteiger 2 Jahre lang unter Aufsicht die Putzkolonne im Stadtpark führe und dann im Anschluss eine ganze Armada von Ingenieuren/Juristen verantworte, da können durchaus Welten dazwischen liegen...
Etwas für legitim halten und tatsächlich so sein, da liegen ja auch Welten zwischen

außerdem sehe ich keinen Zusammenhang, dass jemand den Leiter einer Putzkolonne zum Leiter von Juristen einfach so ernennt, ich bin sicher dass Du da selber schmunzeln musstest

Ich bin kein Einsteiger, mache den Job nunmehr seit 4 Jahren und war auch davor Führungskraft. Mit dem Arbeitgeberwechsel habe ich aber zunächst als Sachbearbeiter angefangen, daher die E9c. Ich habe einen Master und will mich auf eine höherwertige Stelle bewerben, tatsächlich hätte ich auch garnichts gegen das Führen auf Probe, kann ja sein dass es auch mir nicht gefällt. Ich wollte nur wissen, ob das auch zulässig ist, weil sich für mich der §31 nicht eindeutig ausspricht - aber bin ja auch kein Jurist
