Gibt es eine Vorschrift, dass man das Statusamt erhalten muss, wenn man das Funktionsamt ausübt und es laufbahnrechtlich möglich ist?Oder hat man halt Pech, wenn die Stelle (Status) nicht ausgeschrieben wird?
Zitat von: Versuch am 12.09.2024 13:40Gibt es eine Vorschrift, dass man das Statusamt erhalten muss, wenn man das Funktionsamt ausübt und es laufbahnrechtlich möglich ist?Oder hat man halt Pech, wenn die Stelle (Status) nicht ausgeschrieben wird?Frage 1: Nein.Frage 2: Ja.Eine Beförderung kann bei entsprechender Beförderungsreife und Leistung erfolgen.
Zitat von: Casa am 12.09.2024 14:53Zitat von: Versuch am 12.09.2024 13:40Gibt es eine Vorschrift, dass man das Statusamt erhalten muss, wenn man das Funktionsamt ausübt und es laufbahnrechtlich möglich ist?Oder hat man halt Pech, wenn die Stelle (Status) nicht ausgeschrieben wird?Frage 1: Nein.Frage 2: Ja.Eine Beförderung kann bei entsprechender Beförderungsreife und Leistung erfolgen.Hm... doof und ungerecht