[BW] Statusamt / Funktionsamt

Begonnen von Versuch, 12.09.2024 13:40

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Versuch

Gibt es eine Vorschrift, dass man das Statusamt erhalten muss, wenn man das Funktionsamt ausübt und es laufbahnrechtlich möglich ist?
Oder hat man halt Pech, wenn die Stelle (Status) nicht ausgeschrieben wird?

Casa

Zitat von: Versuch am 12.09.2024 13:40
Gibt es eine Vorschrift, dass man das Statusamt erhalten muss, wenn man das Funktionsamt ausübt und es laufbahnrechtlich möglich ist?
Oder hat man halt Pech, wenn die Stelle (Status) nicht ausgeschrieben wird?

Frage 1: Nein.

Frage 2: Ja.


Eine Beförderung kann bei entsprechender Beförderungsreife und Leistung erfolgen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Chillbear

Kommt auf die Stelle an.

Als Angesteller / TVÖD bekommt man gleich Gehalt analog Aufgabe. Beim Beamten wird man erst befördert.

In der Regel wird man (nach Beurteilung) im Rahmen der Bestenauslese/Vergleichsgruppe bei Vorliegen der Voraussetzungen befördert. Statusamt und Funktionsamt können sich also um mehrere Gehaltsgruppen unterscheiden.

Versuch

Zitat von: Casa am 12.09.2024 14:53
Zitat von: Versuch am 12.09.2024 13:40
Gibt es eine Vorschrift, dass man das Statusamt erhalten muss, wenn man das Funktionsamt ausübt und es laufbahnrechtlich möglich ist?
Oder hat man halt Pech, wenn die Stelle (Status) nicht ausgeschrieben wird?

Frage 1: Nein.

Frage 2: Ja.


Eine Beförderung kann bei entsprechender Beförderungsreife und Leistung erfolgen.

Hm... doof und ungerecht

Rheini

Zitat von: Versuch am 12.09.2024 23:06
Zitat von: Casa am 12.09.2024 14:53
Zitat von: Versuch am 12.09.2024 13:40
Gibt es eine Vorschrift, dass man das Statusamt erhalten muss, wenn man das Funktionsamt ausübt und es laufbahnrechtlich möglich ist?
Oder hat man halt Pech, wenn die Stelle (Status) nicht ausgeschrieben wird?

Frage 1: Nein.

Frage 2: Ja.


Eine Beförderung kann bei entsprechender Beförderungsreife und Leistung erfolgen.

Hm... doof und ungerecht

Deshalb vorher mit den Umständen seiner Berufswahl beschäftigen. Hinterher jammern, gilt es nicht ......

Organisator

Zitat von: Versuch am 12.09.2024 23:06
Zitat von: Casa am 12.09.2024 14:53
Zitat von: Versuch am 12.09.2024 13:40
Gibt es eine Vorschrift, dass man das Statusamt erhalten muss, wenn man das Funktionsamt ausübt und es laufbahnrechtlich möglich ist?
Oder hat man halt Pech, wenn die Stelle (Status) nicht ausgeschrieben wird?

Frage 1: Nein.

Frage 2: Ja.


Eine Beförderung kann bei entsprechender Beförderungsreife und Leistung erfolgen.

Hm... doof und ungerecht

korrekt - allerdings systemimmanent. Das Beamtentum hat Vor- aber auch Nachteile.