Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
KlammeKassen:
--- Zitat von: Schinkensandwich am 15.09.2024 23:00 ---Wir wissen doch gar nicht, ob "Austausch123" überhaupt Personaler ist (wenn ja, dann wäre die Frage allerdings schon ziemlich peinlich). Es könnte doch aber durchaus auch z. B. der Fachvorgesetzte sein, der sich hier erkundigt. Und dann ist die Frage völlig in Ordnung.
--- End quote ---
Ich muss unseren Personalern auch immer erklären, was im TVÖD steht...... wenn mal wieder etwas nicht beachtet wird.
Carla:
Muss man nicht erstmal fragen, auf welcher Grundlage die Mitarbeiterin höhergruppiert wurde, Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, neue Stelle, korrigierende Höhergruppierung aufgrund Bewertungsirrtum?
KlammeKassen:
--- Zitat von: Carla am 03.10.2024 11:39 ---Muss man nicht erstmal fragen, auf welcher Grundlage die Mitarbeiterin höhergruppiert wurde, Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, neue Stelle, korrigierende Höhergruppierung aufgrund Bewertungsirrtum?
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Stimmt, wenn es nach § tVöD geht, läuft die Stufenlaufzeit weiter (Die übertragenen Aufgaben haben sich in ihrer Qualität aufgrund äußerer Ursachen geändert, z. B. Gesetze wurden komplexer o. ä.)
JahrhundertwerkTVÖD:
Also ich finde, es würde besser in die heutige Zeit passen wenn öffentlich und auf Stammtischniveau erst einmal das Problem ausführlich diskutiert wird.
Anschließend eine Bürgerbeteiligung starten und zum Schluss eine öffentliche Abstimmung.
Vor der Bürgerbeteiligung könnte auch noch eine interne Kollegenbefragung durchgeführt werden.
KlammeKassen:
--- Zitat von: KlammeKassen am 05.10.2024 15:47 ---
--- Zitat von: Carla am 03.10.2024 11:39 ---Muss man nicht erstmal fragen, auf welcher Grundlage die Mitarbeiterin höhergruppiert wurde, Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, neue Stelle, korrigierende Höhergruppierung aufgrund Bewertungsirrtum?
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Stimmt, wenn es nach § tVöD geht, läuft die Stufenlaufzeit weiter (Die übertragenen Aufgaben haben sich in ihrer Qualität aufgrund äußerer Ursachen geändert, z. B. Gesetze wurden komplexer o. ä.)
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Wenn die Tastatur nicht mitspielt.... § 13 TVöD soll das heißen
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