Autor Thema: Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung  (Read 7324 times)

KlammeKassen

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,458
Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
« Antwort #15 am: 16.09.2024 11:06 »
Wir wissen doch gar nicht, ob "Austausch123" überhaupt Personaler ist (wenn ja, dann wäre die Frage allerdings schon ziemlich peinlich). Es könnte doch aber durchaus auch z. B. der Fachvorgesetzte sein, der sich hier erkundigt. Und dann ist die Frage völlig in Ordnung.

Ich muss unseren Personalern auch immer erklären, was im TVÖD steht...... wenn mal wieder etwas nicht beachtet wird.

Carla

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 66
Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
« Antwort #16 am: 03.10.2024 11:39 »
Muss man nicht  erstmal fragen, auf welcher Grundlage die Mitarbeiterin höhergruppiert wurde, Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, neue Stelle, korrigierende Höhergruppierung aufgrund Bewertungsirrtum?

KlammeKassen

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,458
Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
« Antwort #17 am: 05.10.2024 15:47 »
Muss man nicht  erstmal fragen, auf welcher Grundlage die Mitarbeiterin höhergruppiert wurde, Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, neue Stelle, korrigierende Höhergruppierung aufgrund Bewertungsirrtum?

Stimmt, wenn es nach § tVöD geht, läuft die Stufenlaufzeit weiter (Die übertragenen Aufgaben haben sich in ihrer Qualität aufgrund äußerer Ursachen geändert, z. B. Gesetze wurden komplexer o. ä.)

JahrhundertwerkTVÖD

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 861
Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
« Antwort #18 am: 07.10.2024 16:01 »
Also ich finde, es würde besser in die heutige Zeit passen wenn öffentlich und auf Stammtischniveau erst einmal das Problem ausführlich diskutiert wird.
Anschließend eine Bürgerbeteiligung starten und zum Schluss eine öffentliche Abstimmung.

Vor der Bürgerbeteiligung könnte auch noch eine interne Kollegenbefragung durchgeführt werden. 

KlammeKassen

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,458
Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
« Antwort #19 am: 07.10.2024 18:05 »
Muss man nicht  erstmal fragen, auf welcher Grundlage die Mitarbeiterin höhergruppiert wurde, Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, neue Stelle, korrigierende Höhergruppierung aufgrund Bewertungsirrtum?

Stimmt, wenn es nach § tVöD geht, läuft die Stufenlaufzeit weiter (Die übertragenen Aufgaben haben sich in ihrer Qualität aufgrund äußerer Ursachen geändert, z. B. Gesetze wurden komplexer o. ä.)

Wenn die Tastatur nicht mitspielt.... § 13 TVöD soll das heißen

Carla

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 66
Antw:Stufenlaufzeit bei neuer Zuordnung einer Eingruppierung
« Antwort #20 am: 07.10.2024 18:54 »
Also ich finde, es würde besser in die heutige Zeit passen wenn öffentlich und auf Stammtischniveau erst einmal das Problem ausführlich diskutiert wird.
Anschließend eine Bürgerbeteiligung starten und zum Schluss eine öffentliche Abstimmung.

Vor der Bürgerbeteiligung könnte auch noch eine interne Kollegenbefragung durchgeführt werden.

Nun ja, hat sie ne neue Stelle angenommen, dann beginnt die Stufenlaufzeit von vorn. Wurde die Stelle evtl. neu bewertet und die ihr übertragenen Aufgaben haben sich nicht geändert, dann beginnt sie nicht von vorn... deswegen das Hinterfragen.