Autor Thema: Neueinstellung überschüssige Stufenlaufzeit  (Read 1186 times)

Panda2024

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Hallo,

bei einer Neueinstellung im öffentlichen Dienst, kann ja förderliche Zeit berücksichtigt werden bei der Stufenzuordnung. Wenn man 1 Jahr und 8 Monate Berufserfahrung aus der Privatwirtschaft mitbringt, kann man dann in Stufe 2 eingestuft werden und werden dabei die 8 Monate überschüssige Stufenlaufzeit berücksichtigt? Spricht, dass man dann 8 Monate eher in der nächsthöheren Stufe ist?

Wabi Sabi

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Antw:Neueinstellung überschüssige Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 14.09.2024 18:30 »
Die tarifliche Regelung lässt dies nicht zu, jedoch hat der Bund insoweit eine übertarifliche Möglichkeit in seinen Durchführungshinweisen geschaffen:

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2024/RdSchr_20240530.html;jsessionid=45DF0FC28BC85B5E085DAE8FF62F35CF.live881

Ziffer 2.4.3 - Anerkennung von sog. Stufenrestlaufzeiten als förderliche Zeiten
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Meteor

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Antw:Neueinstellung überschüssige Stufenlaufzeit
« Antwort #2 am: 23.09.2024 16:49 »
Reine Verhandlungssache im Bewerbungsgespräch.