Hallo,
bei einer Neueinstellung im öffentlichen Dienst, kann ja förderliche Zeit berücksichtigt werden bei der Stufenzuordnung. Wenn man 1 Jahr und 8 Monate Berufserfahrung aus der Privatwirtschaft mitbringt, kann man dann in Stufe 2 eingestuft werden und werden dabei die 8 Monate überschüssige Stufenlaufzeit berücksichtigt? Spricht, dass man dann 8 Monate eher in der nächsthöheren Stufe ist?