Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
erneute Probezeit, Projektstelle
MoinMoin:
Der Begriff Probezeit hat tariflich nur auf die Kündigungsfristen Einfluss.
Hier dürfte die verkürzte Frist durchaus gelten.
Ob das KSchG gilt oder nicht ist doch in der Fragestellung entscheidend.
Und da sagt meine Bauchgefühl, nach. 5 Monaten Pause, gilt es noch nicht.
sunholiday:
--- Zitat von: ike am 15.09.2024 06:57 ---Bei Dir wäre es wohl etwas problematischer, weil, was man so herausliest, es sich um ein völlig neues Projekt mit neuem Professor handelt!?
Dazu noch die doch recht lange Unterbrechung.
Klagen könnte man natürlich dagegen sicher, aber ich würde mir an dieser Stelle ehe einen neuen AG suchen.
--- End quote ---
nein es ist kein neues Projekt sondern das Gleiche welches von diesem Professor nun übernommen wurde. und ohne diese lange Unterbrechung wäre selbst eine erneute Probezeit jetzt ja schon wieder vorbei gewesen. Mir kommt es daher auch etwas so vor als ob das Absicht seitens der Uni war.
--- Zitat von: clarion am 15.09.2024 08:09 ---Ich würde jetzt die Flucht nach vorn antreten und mit dem Professor reden. Es ist schlecht, solche Entscheidungen aufgrund von Hörensagen zu treffen.
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ja das hab ich eigentlich auch vor. Dann soll er es mir gleichen sagen und falls ich weitermachen darf lasse ich mir das natürlich schriftlich geben.
--- Zitat von: MoinMoin am 15.09.2024 09:56 ---Ob das KSchG gilt oder nicht ist doch in der Fragestellung entscheidend.
Und da sagt meine Bauchgefühl, nach. 5 Monaten Pause, gilt es noch nicht.
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Heißt nach dieser Zeit ist man quasi wie ein neuer Mitarbeiter der sich erneut bewähren muss?
TVOEDAnwender:
Nach 5 Monaten Unterbrechung beginnt die Wartefrist nach KSchG sicher neu, dass wird keine kurze Unterbrechung iSd Rechtsprechung sein. D.h. der Arbeitgeber kann dich in bis zum 7. Monat ohne Vorliegen eines Grundes kündigen.
clarion:
Hallo,
konfrontiere ihn einfach damit, was man sich so erzählt. Sage dem Prof., dass die Gerüchte hier keine Basis für gute Zusammenarbeit sind und frage direkt, ob er Dir innerhalb der Probezeit kündigen will und wenn er "Ja" sagen solltest, fragst Du "Warum". Wenn er rumdruckst, sagst Du ihm, dass Du noch heute eine klare Antwort willst und unklare Aussagen unfair sind. Evtl. magst Du noch ein Personalratsmitglied mitnehmen.
Es könnte sein, dass Dich jemand anders im Team Dich ausbooten will, und der Prof aus allen Wolken fallen wird. Daher tun klare Worte jetzt Not, freundlich aber klar im Ton. In der Wissenschaft wird um knappe Ressourcen manchmal unfair gekämpft.
MoinMoin:
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 15.09.2024 18:47 ---Nach 5 Monaten Unterbrechung beginnt die Wartefrist nach KSchG sicher neu, dass wird keine kurze Unterbrechung iSd Rechtsprechung sein. D.h. der Arbeitgeber kann dich in bis zum 7. Monat ohne Vorliegen eines Grundes kündigen.
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Eben.
Und auch wenn man die tarifliche Probezeit im AV ausschließt, könnte der AG das machen.
Da die Probezeit nichts über den Kündigungsschutz aussagt, sondern reinweg eine kurze Kündigungsfrist ermöglicht.
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