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Arbeitszeiten in der Rufbereitschaft/Erfassung von DuZ

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Citee:
Vielen Dank für deine Einschätzung, Alexander. Das Erfassungsformular stellt interessanterweise nur 14 Zeilen zur Verfügung. Mal schauen, wie ich meine Zeiten da erfasst bekomme.

Wie ich gestern erfahren habe, werden die Zeiten beim BVA auf einem "Schattenkonto" erfasst, welches ich nicht einsehen kann. Diese Zeiten werden wohl vorrangig zum Abzug gebracht und nachgehalten, ob die Mehrarbeit aus Rufbereitschaftszeiten innerhalb eines Jahres abgebaut wird und ansonsten zur Auszahlung gebracht.

Alexander79:
Ähh, Mehrarbeit hat nichts mit DuZ zu tun.

Die Mehrarbeit ist grundsätzlich erstmal "anzusparen" und falls sie nicht in Freizeit ausgeglichen werden kann, auszuzahlen. Mehrarbeit hat aber wie gesagt,  rein gar nichts mit dem Dienst zu ungünstigen Zeiten zu tun.

Diese Zeiten werden in den Forderungsnachweis für DuZ eingetragen und wenn du tatsächlich mehr als 5 Stunden hast, kommen diese monatlich zur Auszahlung.
Auch hat der offizielle Forderungsnachweis für DuZ über 30 Zeilen.

Citee:
Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.

Mit dem Formular meinte ich das zur Erfassung von Arbeitszeiten in der Rufbereitschaft. Darin muss ich ja (theoretisch) jede einzelne Arbeitsleistung während der Rufbereitschaftszeiten separat und minutengenau erfassen.
Eingehender Anruf: 2:37 Min
Email weiterleiten: 30 Sekunden
Vorgesetzten Informieren: 2 Minuten

Das ich DuZ separat mit einem eigenen Formular beantragen muss, ist mir bewusst.

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