Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz
HlMatthäus:
--- Zitat von: MasterOf am 17.09.2024 06:28 ---Sorry der blöden Nachfrage - ihr habt nun Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn beide Bundesbeamte in A8 sind?
Darf ich fragen, von welchem Umfang wir hier reden?
--- Zitat von: HlMatthäus am 16.09.2024 19:57 ---Hallo liebe Kollegen,
ich bin nur durch Zufall darauf gestoßen aber finde die Info einen eigenen Thread wert. In der Suche konnte ich nichts finden, daher hier mein Aufruf an alle Kollegen mit Kindern im Kita- /Kiga- /Schulalter:
Stellt einen Antrag beim zentralen Kindergeldservice in Magdeburg auf Kinderzuschlag. Egal wie hoch dieser Zuschlag ausfällt. Für euch bedeutet das, dass ihr für die Kita / Kiga Entgeltbefreit seid. Es ist nicht abzusehen, dass der Bund demnächst die Besoldung amtsangemessen anpasst (hier sei auf die diversen Threads über die Besoldung verwiesen).
Wir selbst (Beamtenpaar, beide A8, zwei Kinder im Kitaalter) haben jetzt auch den Bescheid über Kinderzuschlag erhalten. Wir wohnen in einer Stadt mit der Mietenstufe IV zur Miete. Nichts außergewöhnliches. Bitte lasst euch nicht vom Rechner auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit abschrecken bzw. verwirren. Abzugsfähige Posten wie PKV und KFZ-Haftpflicht werden da gar nicht abgefragt. Von daher ist dieser Rechner eigentlich für die Tonne, da er für uns nicht vernünftig anwendbar ist. Das Ende vom Lied: Antrag stellen und ggf. eben negativ bescheiden lassen.
An die Admins: Wenn es einen Thread dazu gibt den ich nicht kenne bitte wieder löschen oder hierunter verlinken.
Ich hoffe wenigstens einem weitergeholfen zu haben.
Grüße vom Zöllnerapostel
--- End quote ---
--- End quote ---
Korrekt, beide A8/4, 32 Stunden/Woche. Kita-Kosten sind in unserem Landkreis zwar exorbitant hoch aber in anderen Städten und Landkreisen bestimmt ähnlich hoch vorzufinden. Und deshalb ist es auf jeden Fall einen Versuch wert ! Bei Kindern im Schulalter würde da z.B. bei Bewilligung des Kinderzuschlags meines Wissens die "Bildung und Teilhabe" Komponente greifen. Geld für Schulmaterial, Ausflüge etc.
Wir konnten auch nicht glauben, dass wir tatsächlich so wenig Geld verdienen. Wird einem ja immer was anderes erzählt.
Deshalb Leute: Antrag stellen !
shimanu:
Ich kann die Antragsstellung auch nur empfehlen!
Zunächst dachte ich aufgrund des Rechners auf der Seite der Bundesagentur auch, dass wir keinen Anspruch hätten. Aber hier werden nicht alle abzugsfähigen Kosten (PKV, Riester Wohnkosten) abgefragt, sodass der Rechner im Ergebnis bei uns auch bescheinigte, dass wir keinen Anspruch auf Kinderzuschlag hätten.
Antrag gestellt, Bescheid nach ca 4 Wochen, monatlich 30 EUR Kinderzuschlag. Kita-Gebühren sind wir dadurch befreit.
Bin in NRW verbeamtet
A10 Stufe 6 Vollzeit, Alleinverdiener (Ehefrau in Elternzeit), 1 Kind
Rechtlich zählen wir als "hilfebedürftig"
Lichtstifter:
Wo wir inzwischen hingekommen sind.... :-\
Vielleicht sollte man hier mal einen Thread als Hilfe zur Selbsthilfe eröffnen, wie man seine Besoldung aufhübschen kann.
Ich selber bin unterhaltspflichtig für drei Kinder und jeder Monat ist verbunden mit finanziellen Engpässen und ich muss immer weitsichtig planen.
Urlaub gab es lange schon nicht mehr und wenn am Auto was Größeres anfallen sollte, bin ich eigentlich erledigt.
By the way, habt ihr schon mal Wohngeld versucht? Mich würden da die gemachten Erfahrungen interessieren.
Ich werde wohl demnächst eine Nebentätigkeit beginnen, damit die finanziellen Sorgen weniger werden.
Sollte man aber tatsächlich in den Genuss der einen oder anderen Sozialleistung kommen, könnte ich mir die zusätzlichen 8 Stunden pro Woche sparen
Ich kann auch nur alle, die hier in Frage kommen dazu ermutigen. Je mehr davon profitieren, umso besser. Nebenher dürfte das auch medial nicht unentdeckt bleiben, wenn Staatsdiener zu "Sozialfällen" werden.
HlMatthäus:
--- Zitat von: Lichtstifter am 17.09.2024 08:29 ---
By the way, habt ihr schon mal Wohngeld versucht? Mich würden da die gemachten Erfahrungen interessieren.
--- End quote ---
Von der Reihenfolge würde ich wahrscheinlich zu erst den Kinderzuschlag versuchen und danach Wohngeld. Beim Kinderzuschlag ist für mein Empfinden am meisten zu holen mit dem „geringsten“ Aufwand. Beim Kinderzuschlag sind auf einen Schlag die Kita- und die Mittagessenkosten weg. Das ist im Normalfall mehr als der mögliche Wohngeldzuschuss.
Wenn ich richtig gelesen habe muss man dann aber beim Wohngeldantrag den Kinderzuschlag als „Einkommen“ eintragen und kann logischerweise auch nicht die Kita-Kosten in Abzug bringen, da man ja in der Realität keine mehr zahlt.
Echt durchgerechnet und beantragt habe ich es nicht was in welcher Reihenfolge geschickter ist. Ist n zur mein Empfinden. In unserem konkreten Fall betragen die Kita-Kosten für den beantragten 6 Monatszeitraum grob überschlagen 4.200€ für zwei Kinder (8h) inkl. Mittagessen und das auch nur, weil der August Beitragsfrei ist. Mit dem Zuschlag der tatsächlich noch gezahlt wird sind das in 6 Monaten über 5.000€ Netto Ersparnis. Ich schätze 833€ Wohngeld pro Monat als unrealistisch ein. Daher denke ich, dass es für Familien mit Kita- / Kigakosten am sinnvollsten ist erst den Kinderzuschlag prüfen zu lassen. Beim aufschreiben merkt man erst einmal wieder wie absurd diese Kosten für die Kinderbetreuung sind.
An die Kinderbetreuungspolizei: Bitte keine Wertung darüber wie gut oder schlecht ein 6h, 7h, 8h Platz in der Kita bzw. gar kein Platz ist.
shimanu:
Wohngeld wird idR für 12 Monate bewilligt und führt auch zu einer Befreigung der Kita-Gebühren.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version