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Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz
Organisator:
--- Zitat von: HlMatthäus am 17.09.2024 09:07 ---Beim aufschreiben merkt man erst einmal wieder wie absurd diese Kosten für die Kinderbetreuung sind.
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Kannst ja mal rechnen, wie hoch diese Kosten ohne Subventionierung durch den Steuerzahler wären! Faktor 5 wäre eine ganz vorsichtige Schätzung.
HlMatthäus:
--- Zitat von: shimanu am 17.09.2024 09:13 ---Wohngeld wird idR für 12 Monate bewilligt und führt auch zu einer Befreigung der Kita-Gebühren.
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Danke für den Hinweis! 12 Monate schlägt natürlich 6 Monate. Müsste man nur noch herausfinden wie genau die jeweiligen Zuschüsse berechnet werden, und was dann am Ende tatsächlich zu einer höheren Barauszahlung führt. Habe eben noch einmal nachgelesen und kann deine These bestätigen. Kita- / Kigakosten (inkl. Essen) fallen weg und Bildung und Teilhabe ist sowohl bei Wohngeld als auch bei Kinderzuschlag nach §6a Bundeskindergeldgesetz, vgl. §6b Bundeskindergeldgesetz und für Kitakosten die jeweilige Satzung für Kinderbetreuung des jeweiligen Stadt- oder Landkreises
shimanu:
Du kannst beide Leistungen parallel bekommen, Kinderzuschlag und Wohngeld.
Beim Kinderzuschlag wird auf die finanziellen Verhältnisse 6 Kalendermonate vor Antragstellung geschaut.
Beim Wohngeld auf die finanziellen Verhältnisse 12 Monate nach Antragstellung.
Gerade für junge Familien kann ich den Tipp geben, bei einer geplanten Auszeit der Mutter von > 12 Monaten ohne Teilzeittätigkeit das Elterngeld anstatt in EG Plus für mehr Monate auszudehnen direkt binnen der 12 Monate auszahlen zu lassen. (Also anstatt 20 x EG Plus Monate á beispielhaft 900 EUR 10 x EG Basis á beispielhaft 1800 EUR). Ist in der Summe gleich, aber passend zum Kita-Start, vielleicht mit (+-) 1,5 Jahren, kann man nun den Antrag auf Kinderzuschlag stellen und die Familie gilt als Alleinverdienerfamilie für die kommenden 6 Monate als hilfebedürftig und profitiert, trotz zwischenzeitlich evtl erfolgter Wiederaufnahme der Ehefrau in Teilzeit, von der Befreiung der Kita-Gebühren und Verpflegung
Organisator:
--- Zitat von: shimanu am 17.09.2024 10:26 ---Du kannst beide Leistungen parallel bekommen, Kinderzuschlag und Wohngeld.
Beim Kinderzuschlag wird auf die finanziellen Verhältnisse 6 Kalendermonate vor Antragstellung geschaut.
Beim Wohngeld auf die finanziellen Verhältnisse 12 Monate nach Antragstellung.
Gerade für junge Familien kann ich den Tip geben, bei einer geplanten Auszeit der Mutter von > 12 Monaten ohne Teilzeittätigkeit das Elterngeld anstatt in EG Plus für mehr Monate auszudehnen direkt binnen der 12 Monate auszahlen zu lassen. (Also anstatt 20 x EG Plus Monate á beispielhaft 900 EUR 10 x EG Basis á beispielhaft 1800 EUR). Ist in der Summe gleich, aber passend zum Kita-Start, vielleicht mit (+-) 1,5 Jahren, kann man nun den Antrag auf Kinderzuschlag stellen und die Familie gilt als Alleinverdienerfamilie für die kommenden 6 Monate als hilfebedürftig und profitiert, trotz evtl Wiederaufnahme der Ehefrau in Teilzeit, von der Befreiung der Kita-Gebühren und Verpflegung
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Irgendwie macht der Post auf erschreckende Weise deutlich, woran das System krankt. Zu wenig Geld ists wohl nicht...
shimanu:
--- Zitat von: Organisator am 17.09.2024 09:26 ---
--- Zitat von: HlMatthäus am 17.09.2024 09:07 ---Beim aufschreiben merkt man erst einmal wieder wie absurd diese Kosten für die Kinderbetreuung sind.
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Kannst ja mal rechnen, wie hoch diese Kosten ohne Subventionierung durch den Steuerzahler wären! Faktor 5 wäre eine ganz vorsichtige Schätzung.
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Hier kann man aber auch gleich eine Grundsatzdiskussion starten. Warum überhaupt Kita-Gebühren? Warum ist die Schule dagegen kostenlos? Hat die Gesellschaft kein Interesse daran, dass Eltern wieder arbeiten gehen können? Sollte es nicht so sein, dass der Wiedereinstieg nach Familienauszeit nicht aufgrund finanzieller Erwägungen aufgeschoben wird? Wäre das nicht eine Möglichkeit dem Arbeitskräftemangel zu entgegnen? Wie hoch wäre der volkswirtschaftliche Schaden durch eine tatächliche flächendeckende kostenlose Kita, wenn mehr Elternteile wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen und wiederum Steuereinnahmen generieren?
Kann man so und so sehen. Ich persönlich finde z. B. die Kita Gebühren mittlerweise zum Teil sehr überzogen. Über 800 EUR Kita-Gebühren im Monat für eine 2x A8 Familie? Und der Kollege wohnt in der Nachbargemeinde und zahlt vielleicht nichts? Berlin sowieso nicht, Niedersachen ab 3. Geburtstag kostenfrei etc..
Gerade hier ist auch eine Stellschraube, wo sich viele der Vollzeitarbeitenden mit Vorschulkindern zu Recht beklagen, dass sich teilweise nicht oder weniger arbeiten lohnt, da die Vergünstigungen wie Kita-Befreiung das mehr an Gehalt auffressen.
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