Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz
Dunkelbunter:
Gestern den zweiten Bescheid bekommen und der Kinderzuschlag wurde abgelehnt.
Dabei habe ich keinen Kurzantrag gemacht, sondern einen langen Antrag, weil wesentliche Änderungen zu meinem Nachteil gab (Erhöhung Miete, Erhöhung KV, Erhöhung Kita Gebühren, Erhöhung Haftpflicht KfZ).
Dabei ist die Besoldung nicht gestiegen.
Lediglich habe ich eine Leistungsprämie erhalten.
Die Berechnung von der Familienkasse kann man nicht wirklich nachvollziehen. Da ist keine mathematische Logik dahinter.
Abzugsbeträge sind doch ?
- KV für gesamte Familie
- Haftpflicht KFZ
- Kinderbetreuungskosten (Kita?)
- Was noch ?
In jedem der externen genannten Rechner bekomme ich einen Kinderzuschlag. Aber jeder Rechner ist anders.
Obwohl der Rechner von kinderzuschlag.org buggy ist.
Bei Abzüge von 250 berechnet er mehr KIZ, als bei Anzügen von 700. Wobei bei Abzügen von 1000,- berechnet er wieder ein deutlich höheren KIZ.
Jetzt mal angefragt per Mail, warum davor gewährt und nun nicht mehr trotz höheren Anzügen und kaum weniger Besoldung.
Klara Musterfrau:
Leider ist die inhaltliche und intellektuelle Durchdringungstiefe der Regelungen bei einigen Kolleg*innen sehr überschaubar.
Gerade letztes Jahr hatte ich wieder mal einen Fall, bei der ich nach Ablehnung (von Seiten des Amtes im Grundton der Überzeugung: kein Fehler möglich) als Antwort auf einen zum Sachverhalt passenden Standard-Gesetzespassus hinwies und der Kollegin dieser gar nicht bekannt war. Da frage ich mich immer, wer sich eigentlich besser auskennt, die Antragstellerin oder die Sachbearbeiterin.
Als Antwort erhielt ich dann nicht etwa "ja, der Gesetzestext inkl. der Durchführungsverordnung sprechen für sich", sondern ein "da muss ich erst mal meine Grundsätzerin fragen". Genau, der zitierte Paragraph gilt nicht Kraft Gesetzes, sondern unter dem Vorbehalt, dass die Grundsätzerin diesen absegnet, ist klar.
Bei diesen ganzen Sachbearbeitungen solcher Anträge muss man eigentlich nur des Lesens mächtig sein. Die Ausführungsbestimmungen sind i.d.R. so idiotensicher geschrieben und natürlich bewusst vereinheitlicht, das wirklich nur sehr wenig eigene originäre Denkleistung gefordert wird. Das man im mittleren Dienst davon vielleicht überfordert ist, geschenkt, aber der gehobene Dienst sollte eigentlich eine Mindestdurchdringungstiefe hinbekommen. Viele Kolleginnen (ich zähle mich jetzt einfach mal dazu), bekommen das hin und wieder andere noch sehr viel mehr. Und dann gibt es die, bei denen ich mich frage, ob die nach dem Studium zurück auf Grundschulniveau gefallen sind.
Nun zu Deinem Punkt. Beispiel:
2* 508 Euro = 1.016 Euro Mindestbedarf
Kaltmiete: 1.500 Euro
weitere Kosten der Unterkunft: 400 Euro
= ca. 3.000 Euro Eigenbedarf
Nettoeinkommen abzgl. PKV, Freibetrag usw.: 3.500 Euro
Einkommen übersteigt Bedarf um 500 Euro.
Davon 45% Abzug = 225 Euro
3 Kinder je 290 Euro = 870 Euro
870 Euro minus 225 Euro = 645 Euro Kinderzuschlag.
Wer mag, kann jeweils seine Werte einsetzen und schauen, was rauskommt.
Alle Angaben ohne Gewähr, da rein autodidaktisch.
VG
Klara
bebolus:
--- Zitat von: Klara Musterfrau am 08.03.2025 17:11 ---Leider ist die inhaltliche und intellektuelle Durchdringungstiefe der Regelungen bei einigen Kolleg*innen sehr überschaubar.
--- End quote ---
Ja, da gebe ich Dir (m/w/d) recht. Leider schreiben hier zu Wenige (ist das richtig gegendet?)
Dunkelbunter:
Jetzt erschließt mir teilweise die Berechnung.
Aber nicht wie das Einkommen berechnet wurde.
Also ich habe durchschnittlich die 6 Monate vor Antragsmonat 4639,43 Euro (inkl. Leistungsprämie) verdient lt. Bezügemitteilungen.
Abzüge habe ich geltend gemacht:
650 PkV
309 Euro Kinderbetreuungskosten (ohne Verpflegung von 115,- Euro - ka ob diese dazu gehört)
ca. 21 Euro Haftpflicht PKW
Da wäre ich ja schon bei einen Abzug von 980 Euro.
Aber was kommen noch für Abzüge (ggf. automatisch z.B. Werbungskostenpauschale, Freibetrag usw.) dazu?
Weil bei den Abzügen, welche ich berechnet habe, wäre es 35,- Euro Kinderzuschlag bei 3 Kindern.
Klara Musterfrau:
"Aber nicht wie das Einkommen berechnet wurde." -> Alles klar, es geht Dir also um die Einkommensseite.
Die entsprechenden Informationen findest Du hier: "Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II Fachliche Weisungen §§ 11 - 11b SGB IIZu berücksichtigendes Einkommen"
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-p11-11b-sgb-ii-stand-01072023_ba044381.pdf
Auszug:
§ 11b
Absetzbeträge
(1) Vom Einkommen abzusetzen sind
1. auf das Einkommen entrichtete Steuern,
2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,
3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit
diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind;
hierzu gehören Beiträge
a. zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit für Personen, die
in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind,
b. zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzli
chen Rentenversicherung befreit sind, soweit die Beiträge nicht nach § 26 bezu
schusst werden,
4. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den
Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,
5. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben
Achtung, das Dokument hat in Summe 77 Seiten. Der Teufel liegt also im Detail...
In Ergänzung spielt auch eine Rolle:
Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II Fachliche Weisungen § 26 SGB II Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-26_ba015865.pdf
Weitere 25 Seiten.
Darüber hinaus kann man "Mehrbedarfe" geltend machen:
Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II Fachliche Weisungen § 21 SGB II Mehrbedarfe (weitere 36 Seiten)
Keinesfalls vergessen darf man das Standardwerk, die "Durchführungsanweisung Kinderzuschlag (DA-KiZ)". Und noch mal 106 Seiten.
Ist Deutschland nicht ein schönes Land?
Das Wetter heute war jedenfalls herrlich!
LG
Klara
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version