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Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz
Dunkelbunter:
Jetzt mal ernsthaft. Da soll noch einer Durchblicken.
Jetzt habe ich tatsächlich ab 01.09. den Kinderzuschlag bekommen.
Nun muss ich Anträge stellen:
- KITA-Gebühren
- KITA Essen
- Schwimmkurs
- Musikschule im Rahmen der Musikerziehung
Hätte ich hier nicht mitgelesen, wäre ich nicht mal auf die Idee gekommen sowas u beantragen.
Aber gleich den Antrag schon vorbereiten für 01.03.2025 und dann auch gleich mal Wohngeld beantragen ab 01.01.2025
Aber ich brauch bald nen ganzen Tag für Anträge stellen.
HlMatthäus:
Na dann herzlichen Glückwunsch in der Sozialgeldfamilie der Kinderzuschlagsempfänger 😅 man kann offensichtlich einen Kurzantrag stellen wenn der davor ein vollständiger Antrag war und sich nicht viel geändert hat zum Zeitraum davor. Ist eine DIN A 4 Seite. Ein Kreuz, Datum, Ort und Unterschrift. Dann wird weiterbewilligt. Hat bei uns auch reibungslos geklappt. Wichtig: den Antrag rechtzeitig abschicken, dass auch alles nahtlos weiter geht.
Erst der Antrag danach müsste wieder ein langer Antrag sein.
Ein gesegnetes Weihnachtsfest euch allen hier im Forum und einen guten Rutsch!
SKibidibro:
--- Zitat von: Hans Müller am 04.11.2024 11:05 ---Hallo,
die Wohngeld-Logik ist eine etwas andere.
Aber erst nochmal zum KiZu: Beim KiZU werden die letzten 6 Monate berücksichtigt. Wenn man in dieser Zeit zuviel Steuern gezahlt hat, hebt das den KiZu. Wenn man in dieser Zeit einen Steuerrückerstattung bekommen hat (warum auch immer diese Erstattung erfolgte), senkt das den KiZU. Wenn man also in die Steuerklasse 5 geht, um den KiZu zu erhöhen, wird die Steuerrückerstattung irgendwann in den nächsten Jahren kommen, je nachdem, wann man die Steuererklärung macht oder machen muss bzw. dann die Erstattung erfolgt. Wenn man in den 6 Monaten nach der Steuererstattung dann immer noch / wieder einen KiZu beantragt, wird diese Steuererstattung dann den nächsten KiZu senken.
Trick im Trick: Man kann den KiZU einmalig ohne erneute Überprüfung für 6 Monate verlängern lassen. Wenn man die Steuererstattung so terminiert, dass sie in den ersten 6 Monaten kommt, wird diese bei der nächsten Überprüfung >6 Monate später (wg. des Verlängerungsantrags) keine Rolle spielen.
--- End quote ---
SKibidibro:
--- Zitat von: Hans Müller am 04.11.2024 11:05 ---Hallo,
die Wohngeld-Logik ist eine etwas andere.
Aber erst nochmal zum KiZu: Beim KiZU werden die letzten 6 Monate berücksichtigt. Wenn man in dieser Zeit zuviel Steuern gezahlt hat, hebt das den KiZu. Wenn man in dieser Zeit einen Steuerrückerstattung bekommen hat (warum auch immer diese Erstattung erfolgte), senkt das den KiZU. Wenn man also in die Steuerklasse 5 geht, um den KiZu zu erhöhen, wird die Steuerrückerstattung irgendwann in den nächsten Jahren kommen, je nachdem, wann man die Steuererklärung macht oder machen muss bzw. dann die Erstattung erfolgt. Wenn man in den 6 Monaten nach der Steuererstattung dann immer noch / wieder einen KiZu beantragt, wird diese Steuererstattung dann den nächsten KiZu senken.
Trick im Trick: Man kann den KiZU einmalig ohne erneute Überprüfung für 6 Monate verlängern lassen. Wenn man die Steuererstattung so terminiert, dass sie in den ersten 6 Monaten kommt, wird diese bei der nächsten Überprüfung >6 Monate später (wg. des Verlängerungsantrags) keine Rolle spielen.
--- End quote ---
Hallo,
bezogen auf den Trick heißt die Familienkasse bekommt keine Information über die Steuererstattung vom Finanzamt?
Einfach nur den Kurzantrag ausfüllen und gut?
Lg
Klara Musterfrau:
Der Austausch unter den Behörden ist ein Thema für sich. Das kann man nicht beantworten, weil man nie weiß, welche Informationen tatsächlich fließen und wenn geflossen, überhaupt beachtet werden (siehe Austausch unter den Behörden in den Fällen, die in den vergangenen Wochen in der Presse waren).
Ganz oft will die Politik auch gar nicht, dass die Verwaltung genau "hinschaut" bzw. sorgt dafür durch bewusste Grenzverschiebungen. Ein Beispiel sind die Vermögensfreigrenzen im Bürgergeld im ersten Bezugsjahr. Die sind bewusst gesetzlich angehoben im ersten Bezugsjahr, u.a., um Erstbezieher zu schonen.
Und bei den Milliarden, die laut Presseberichten in gefälschte Corona-Test-Abrechnungen geflossen sind, will die Politik auch nicht, dass zu genau hingeschaut wird, könnte ja ein schlechtes Bild auf die Vorgehenweise der Entscheider in der Vergangenheit werfen.
Zum legalen Vorgehen im Kinderzuschlag: Rückzahlungszeitraum der Steuer "einfach" ganz weit in die Zukunft schieben.
Beispiel:
Einkommens-Zeitraum letzte sechs Monate (07. - 12.2024). (und jeweils folgende 2. Halbjahre)
1. Bezugszeitraum 01.-06.2025.
2. Erneuter Bezugszeitraum 07. - 12.2025.
3. Erneuter Bezugszeitraum 01. - 06.2026.
4. Erneuter Bezugszeitraum 07. - 12.2026.
Steuererstattung für 2024 mit Lohnsteuerhilfeverein (Abgabedatum 30.04.26) nicht vor 2. Halbjahr 2026.
Also mindestens 4 Bezugszeiträume, in denen die Steuererstattung für das zu niedrige Netto-Einkommen aus 2024 noch keine Auswirkungen auf den KiZu hat.
Würde sich erst bemerkbar machen in Berechnung für Bezugszeitraum 01. - 06.2027.
Dann kommt es bei einem Verlängerungsantrag aber auch darauf an, ob sich das Einkommen im 6-Monats-Zeitraum überhaupt "wesentlich" ändert durch die Steuerrückerstattung im Vergleich zum vorherigen 6-Monatszeitraum. Wenn keine "wesentliche" Änderung, dann keine Meldepflicht beim Verlängerungsantrag.
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