Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz
Rentenonkel:
@Alex: Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob von dem Einkommen drei oder vier Personen leben müssen. Bei zwei Kindern hättet Ihr eine größere Aussicht auf Erfolg gehabt.
Aber was nicht ist, kann ja noch werden ;D
PolareuD:
Gibt es eigentlich einen brauchbaren Online-Rechner zur Bestimmung des Anspruchs auf Kinderzuschlag?
In meinem Fall sagt dieser es besteht ein Anspruch:
https://www.kinderzuschlag.org/rechner/
Während dieser hier aussagt vergiss es:
https://www.steuerberatung-gauster.de/kinderzuschlagrechner/
Johnny75:
--- Zitat von: PolareuD am 13.11.2024 16:09 ---Gibt es eigentlich einen brauchbaren Online-Rechner zur Bestimmung des Anspruchs auf Kinderzuschlag?
In meinem Fall sagt dieser es besteht ein Anspruch:
https://www.kinderzuschlag.org/rechner/
Während dieser hier aussagt vergiss es:
https://www.steuerberatung-gauster.de/kinderzuschlagrechner/
--- End quote ---
Der erste Rechner scheint mir Murks zu sein. Nach diesem ergäbe sich bei meiner Ex und unseren zwei Kindern bei einem monatlich verfügbaren Gesamtbetrag von ca. 5.500,- ein ungedeckter Bedarf von über 1.900,- Euro :o - und somit stünde ihr für beide Kinder der maximale KiZu zu. Das ist natürlich Käse.
Korrektur: Die Berechnung an sich scheint rechnerisch durchaus zu stimmen, steht vor den berechneten Beträgen für Bedarf und KiZu doch ein "Minus". Folglich ist "nur" die Programmierung Mist, da bei einem Minusbedarf einfach die Meldung "Sie haben keinen Anspruchauf KiZu" erscheinen sollte.
Der zweite Rechner nennt einen Familienbedarf von ca. 3.300,- EUR, was wesentlich realistischer erscheint und folglich auch keinen Anspruch auf KiZu begründet.
HlMatthäus:
Wie ich bereits weiter oben geschrieben hatte sind bei uns die Kita-Kosten für zwei Kinder exorbitant hoch. Für uns bedeutet das unterm Strich 3.000€ die nur für Miete + NK, PKV und Kinderbetreuung direkt in Abzug gebracht werden können. Das Kindergeld gilt NICHT als Einnahme. Als weitere Abzüge kommen noch Riester und KFZ-Versicherung soweit ich das überblicken konnte.
Wenn beide Kinder in der Schule wären und sonst keine Betreuungskosten auf der Liste stünden würden wir auch keinen Kinderzuschlag bekommen, außer wir hätten vielleicht vier oder fünf Kinder.
Und Polareud: Nein, ich habe bis jetzt auch keinen wirklich brauchbaren Rechner, vor allem nicht für Beamte, gefunden. Daher immer einen Antrag stellen um sicher festzustellen ob ein Anspruch besteht oder nicht.
Im Anhang noch die Dienstanweisung-Kinderzuschlag die ich im Internet gefunden habe. Vielleicht ist da noch die ein oder andere nützliche Info zu finden.
Lichtstifter:
Kurze Info meinerseits.
Hatte am 20.10. meinen Antrag auf Wohngeld gestellt. Ende Oktober noch zwei Nachweise der Aktualität halber nachgereicht. Am 15.11. kam der ablehnende Bescheid.
Ich habe trotz hoher Unterhalts- und Werbungskosten immernoch rund 250 Euro zuviel.
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