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Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz
Alex:
Wir hatten nun ebenfalls einen Antrag gestellt. Zwischen Antrag und Bescheid lagen nur zwei Wochen.
Allerdings steht uns kein Kinderzuschlag zu.
A6/5 Vollzeit und E8/4 25 Stunden/Woche, 1 Kind (8 Jahre). Wohnhaft in einer Großstadt, Mietstufe V.
Daher bin ich etwas verwundert, dass hier einige in (wesentlich) höheren Gehaltsgruppen Anspruch auf Kinderzuschlag haben.
Aus der Berechnungsgrundlage des Bescheids geht leider nicht hervor, was alles berücksichtigt wurde. Und was nicht. Aber ein Versuch war es wert. :)
Knecht:
--- Zitat von: Alex am 13.11.2024 13:10 ---Wir hatten nun ebenfalls einen Antrag gestellt. Zwischen Antrag und Bescheid lagen nur zwei Wochen.
Allerdings steht uns kein Kinderzuschlag zu.
A6/5 Vollzeit und E8/4 25 Stunden/Woche, 1 Kind (8 Jahre). Wohnhaft in einer Großstadt, Mietstufe V.
Daher bin ich etwas verwundert, dass hier einige in (wesentlich) höheren Gehaltsgruppen Anspruch auf Kinderzuschlag haben.
Aus der Berechnungsgrundlage des Bescheids geht leider nicht hervor, was alles berücksichtigt wurde. Und was nicht. Aber ein Versuch war es wert. :)
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Das geht mir/uns leider ähnlich...!
Finanzer:
--- Zitat von: Alex am 13.11.2024 13:10 ---Wir hatten nun ebenfalls einen Antrag gestellt. Zwischen Antrag und Bescheid lagen nur zwei Wochen.
Allerdings steht uns kein Kinderzuschlag zu.
A6/5 Vollzeit und E8/4 25 Stunden/Woche, 1 Kind (8 Jahre). Wohnhaft in einer Großstadt, Mietstufe V.
Daher bin ich etwas verwundert, dass hier einige in (wesentlich) höheren Gehaltsgruppen Anspruch auf Kinderzuschlag haben.
Aus der Berechnungsgrundlage des Bescheids geht leider nicht hervor, was alles berücksichtigt wurde. Und was nicht. Aber ein Versuch war es wert. :)
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Widerspruch einlegen und Berechnungsgrundlage einfordern?
PolareuD:
Ich würde schätzen, dass der Erfolg maßgeblich von der Höhe der Wohnkosten abhängt.
Batto hatte hier eine Liste eingestellt, welche Kosten alles noch zum Ansatz gebracht werden können:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124324.msg370857.html#msg370857
Alex:
--- Zitat von: Finanzer am 13.11.2024 13:58 ---
--- Zitat von: Alex am 13.11.2024 13:10 ---Wir hatten nun ebenfalls einen Antrag gestellt. Zwischen Antrag und Bescheid lagen nur zwei Wochen.
Allerdings steht uns kein Kinderzuschlag zu.
A6/5 Vollzeit und E8/4 25 Stunden/Woche, 1 Kind (8 Jahre). Wohnhaft in einer Großstadt, Mietstufe V.
Daher bin ich etwas verwundert, dass hier einige in (wesentlich) höheren Gehaltsgruppen Anspruch auf Kinderzuschlag haben.
Aus der Berechnungsgrundlage des Bescheids geht leider nicht hervor, was alles berücksichtigt wurde. Und was nicht. Aber ein Versuch war es wert. :)
--- End quote ---
Widerspruch einlegen und Berechnungsgrundlage einfordern?
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Ja, das habe ich vor.
--- Zitat von: PolareuD am 13.11.2024 13:59 ---Ich würde schätzen, dass der Erfolg maßgeblich von der Höhe der Wohnkosten abhängt.
Batto hatte hier eine Liste eingestellt, welche Kosten alles noch zum Ansatz gebracht werden können:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124324.msg370857.html#msg370857
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Daran hatte ich mich orientiert. Da wir zur Miete wohnen, habe ich zusätzlich zum Mietvertrag (NK enthalten Schornsteinfeger, Versicherungen etc.) noch die Kosten für Heizung (Gas) angegeben. Stromkosten werden nicht berücksichtigt. Die Kosten für den Hort habe ich ebenfalls beigelegt.
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