Autor Thema: Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz  (Read 23869 times)

Dunkelbunter

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Antw:Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz
« Antwort #90 am: 08.03.2025 20:18 »
Danke Klara.

Aber da braucht man ja bald ein Steuerberater   ;D

Ich denke viele schreckt die Bürokratie ab es überhaupt zu beantragen. Obwohl ich den Antrag im Gegensatz zum Wohngeld ja noch einfach finde.
Nur die Transparenz bei der Berechnung des Einkommensberechnung wäre gut.