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Wechsel Bund zu Land

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kimonbon:
Sorry aber wie eingeschränkt muss man sein, seinen Bundesbeamten Status aufheben zu wollen?? Schonmal was von krank melden gehört? Wahnsinn. Wobei die 30.000 VW-ler wären jetzt gerne auch egal was, sogar Landesbeamte hahahhaaaaaaa

Casa:

--- Zitat ---chonmal was von krank melden gehört?
--- End quote ---

Und dann?

HochlebederVorgang:
Nicht, dass es in Frage kommen würde, aber mit Mitte 40 haben Sie wahrscheinlich bereits einen höheren Pensionsanspruch als Sie in der gesetzlichen Rente jemals erhalten werden. Ich denke, das meinte kimonbon.

Rentenonkel:

--- Zitat von: Bundesbeamter234 am 19.09.2024 18:54 ---
Wenn ich noch fragen dürfte, gibt es eine Konstellation in meinem Fall (mit Ausnahme der Versetzung, die ist in meinem Fall mangels Zustimmung zum Weggang nicht drin) bei der zwischen abgebender und aufnehmender Behörde zu keiner Lastenverteilung der angesparten Pensionsansprüche kommt?

--- End quote ---

Zum einen gibt es tatsächlich keinen Anspruch auf Versetzung. Das ist einer der Nachteile als Berufsbeamter. Grundsätzlich ist das Dienst- und Treueverhältnis auf Lebenszeit ausgelegt und scheiden tut weh und soll auch weh tun.

In diesem Fall muss die abgebende Behörde nicht zustimmen und wird es bei Personalmangel auch gar nicht tun. Auf der anderen Seite erklärt sich die neue Behörde ja auch nicht bereit, dich in deiner bisherigen Besoldung zu übernehmen, was sie ja im Rahmen der Abordnung auch machen müsste. Daher wird die Abordnung alleine daran scheitern, dass die aufnehmende Behörde gar keinen Antrag auf Versetzung stellen wird.

Die Abordnung ist eine Ermessensentscheidung. Dazu gibt es meistens Richtlinien, in denen bei besonders schwerwiegenden persönlichen Gründen oder bei einem Dienstposten mit höherer Wertigkeit (also A11 oder besser) der förderlichen Verwendung entsprochen werden SOLL.

Alles in allem wird sich der neue Dienstherr der Pflicht zur Übernahme der bisher erdienten Pensionsansprüche nur dadurch entziehen können, dass Du abgeordnet wirst oder er Dir ein Arbeitsverhältnis als Angestellter und nicht mehr als Beamter anbietet.

kimonbon:
Ganz genau das meinte ich!

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