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Haushaltsfrage zu Beamten und Beschäftigten

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Casa:
Im Stellenplan ist eine Stelle hinterlegt, sagen wir E10 oder E13. Kann diese Stelle aus rein haushalterischer Sicht auch mit einem Beamten mit vergleichbarer Besoldung (A11 oder A13) besetzt werden?

Muss in der Haushaltssatzung / dem Haushaltsgesetz irgendein Hinweis sein, dass Beschäfitgtenstellen mit einem Beamten besetzt werden dürfen?

Organisator:
Nein. Beamte müssen in eine Planstelle eingewiesen werden und können somit nicht auf Stellen geführt werden.

Umgekehrt geht das aber schon.

Casa:
Wie genau muss die Planstelle haushalterisch aussehen / niedergeschrieben werden? Der konkrete Stellenplan äußert sich erkennbar nicht dazu, welche Stellen mit Beschäftigten oder Beamten besetzt werden können.

Schmitti:
Über welches Haushaltsrecht reden wir denn genau? Bei Kommunen z.B. ist es wahrscheinlich, dass das jeweilige Landesrecht ein verbindliches Muster für den Stellenplan enthält.

Wenn wir schon zwischen Haushaltssatzung und Haushaltsgesetz nicht unterscheiden (Fragestellung...), wird die Antwort schwierig und lautet immer Jein oder Vielleicht.

Casa:
Es geht um eine kommunale Haushaltssatzung in Thüringen.

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