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Haushaltsfrage zu Beamten und Beschäftigten
Schmitti:
Dann gibt es eine VV über die zu nutzenden Muster, u.a. zum Stellenplan.
https://innen.thueringen.de/kommunales/kommunales-finanzwesen/doppik
Gewerbler:
--- Zitat von: Casa am 18.09.2024 13:51 ---Wie genau muss die Planstelle haushalterisch aussehen / niedergeschrieben werden? Der konkrete Stellenplan äußert sich erkennbar nicht dazu, welche Stellen mit Beschäftigten oder Beamten besetzt werden können.
--- End quote ---
Ich weiß nicht, ob das hilft, aber in BW hab ich schon Bemerkungen im Stellenplan gesehen wie sinngemäß "kann bis zum xx.xx.xxxx mit einem außertariflichen Arbeitnehmer besetzt werden" oder "Stellen des höheren Dienstes können auch mit Beamten anderer Fachrichtungen des höheren Dienstes besetzt werden". Oder dass Stellen verschiedener Titel wechselseitig getauscht werden können.
Aber bei einer AN-Stelle ist mir noch nicht untergekommen, dass da was von Beamten steht.
Casa:
Einen Teil konnte ich mir selbst erschließen. Es liegen tatsächlich Beamten- und Beschäftigtentellen getrennt vor.
§ 6 Abs. 5 ThürGemHV regelt, dass freie Beamtenstellen vorübergehend mit AN beschäftigt werden können. Für die Besetzung von AN-Stellen mit Beamten habe ich keine Regelung gefunden.
Organisator:
--- Zitat von: Casa am 18.09.2024 14:25 ---Einen Teil konnte ich mir selbst erschließen. Es liegen tatsächlich Beamten- und Beschäftigtentellen getrennt vor.
§ 6 Abs. 5 ThürGemHV regelt, dass freie Beamtenstellen vorübergehend mit AN beschäftigt werden können. Für die Besetzung von AN-Stellen mit Beamten habe ich keine Regelung gefunden.
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Beamtenstellen = Planstellen
Beschäftigtenstellen = Stellen
und die rechtliche Regelung ist nachvollziehbar und genau so beim Bund. Daher wie von mir beschrieben ;)
Schmitti:
Wenn man die Frage nochmal liest könnte man auch anders antworten:
--- Zitat von: Casa am 18.09.2024 12:56 ---Kann diese Stelle aus rein haushalterischer Sicht auch mit einem Beamten mit vergleichbarer Besoldung (A11 oder A13) besetzt werden?
--- End quote ---
Haushaltsrecht hat mit Stellenbesetzung nichts zu tun.
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