Autor Thema: Betriebliche Krankenversicherung  (Read 1594 times)

TheMetal

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Betriebliche Krankenversicherung
« am: 19.09.2024 11:20 »
Seit dem 01. April 2022 sieht der § 18 Abs. 3 TVöD/VKA ein Budget für leistungsorientierte Bezahlung vor. Dieses Budget kann durch Umwandlung ganz oder teilweise für ein alternatives Entgeltanreiz-System (§18a TVöD/VKA) verwendet werden. Darunter fallen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung oder der Nachhaltigkeit. Durch die Umwandlung entfällt der Leistungsbezug. In diesem Rahmen kann von kommunalen Arbeitgebern auch eine betriebliche Krankenversicherung abgeschlossen werden.

In unserem Haus wird überlegt, ob eine BKV Sinn macht...
Dabei kam die Frage auf, ob dadurch das Budget für LoB (2 %) geschmälert wird, oder ob die BKV zusätzlich erfolgen kann!?
Die Sachbezugsfreigrenze liegt ja bei 50 €...

Weiß da jemand Bescheid?  8)

Schokokeks

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Antw:Betriebliche Krankenversicherung
« Antwort #1 am: 19.09.2024 13:12 »
Wird vom jeweiligen Gremiums-Beschluss abhängen, ob onTop oder stattdessen oder teils/teils oder... 🤷‍♂️
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

TheMetal

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Antw:Betriebliche Krankenversicherung
« Antwort #2 am: 19.09.2024 13:37 »
Die Frage ist, ob es vom Tarifrecht möglich ist, das "on top" zu ermöglichen und nicht vom "LoB-Topf" abgezogen werden muss...

Schokokeks

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Antw:Betriebliche Krankenversicherung
« Antwort #3 am: 19.09.2024 13:45 »
Ja, ist es
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

TheMetal

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Antw:Betriebliche Krankenversicherung
« Antwort #4 am: 19.09.2024 13:58 »
Ja, ist es

Muss ich natürlich nachfragen: Ist das irgendwo ersichtlich?

Schokokeks

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Antw:Betriebliche Krankenversicherung
« Antwort #5 am: 19.09.2024 14:04 »
In eurer Dienstvereinbarung
Quereinsteiger mit Hang zum Monk