"Hier" herrscht Misstrauen darüber, ob der "neue" Beamte die Stelle tatsächlich antritt. Daher wird die Besoldung erst dann angewiesen, wenn der Beamte seinen Dienst am ersten Tag tatsächlich antritt. Das ist auch dann so, wenn er die Urkunde eine Woche zuvor angenommen hat.
Woher diese Praxis kommt, kann ich nicht sicher sagen. Ich vermute aber, dass Beamte Urkunden eines Dienstherren angenommen und sich sodann kurzfristig umentscheiden haben. Bei der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf kann ich die Praxis noch nachvollziehen. Bei der anschließenden Ernennung auf Probe oder bei Versetzung / Neueinstellung von Beamten nicht. Teilweise wurde sogar mit Abschlägen zum Monatsanfang gearbeitet.