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Gleiche Aufgaben, unterschiedliche Eingruppierung

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rtmuc:
Guten Tag,

meine Frau hat vor kurzem festgestellt dass die anderen Mitarbeiter in ihrer Abteilung bei gleichem Aufgabenbereich (Projektmanagement) in E13 sind, sie ist die einzige mit E11. Eingestellt wurde sie mit dem Schwerpunkt Öffentlichkeitsarbeit, allerdings macht sie inzwischen fast ausschließlich Projektmanagement. Nun stellen wir uns die Frage wie sie damit umgehen soll. Kann sie eine rückwirkende Höhergruppierung beantragen? Hat das Aussicht auf Erfolg? Über Erfahrungen, Tipps etc. wären wir dankbar.

Organisator:
nein und nein.

Ein Antrag auf Höhergruppierung ist tariflich nicht vorgesehen.

Weiterhin ist für die Eingruppierung nicht relevant, welche Tätigkeiten ausgeübt werden, sondern welche übertragen wurden.

Eine Höhergruppierung erreicht deine Frau nur, wenn sie neue, höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommt.

Tagelöhner:
Oder wenn Tätigkeiten/Arbeitsvorgänge, die eine Wertigkeit E13 haben im zeitlichen Umfang (i.d.R. >= 50%) übertragen werden, so dass diese maßgeblich für die letztendliche Eingruppierung sind.

rtmuc:
Vielen Dank.

Wie ist "wenn sie neue, höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommt" zu verstehen? Wann wird ihr eine Tätigkeit "übertragen"?

Tagelöhner:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer wenigstens eine kurze Charakterisierung der von ihm zu leistenden Tätigkeiten schriftlich auszuhändigen. Hierauf gibt es einen Rechtsanspruch, siehe Nachweisgesetz.

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