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Gleiche Aufgaben, unterschiedliche Eingruppierung

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KlammeKassen:
Siehe Stellenbeschreibung; falls keine vorhanden, eine anfordern; dort sollten Arbeitsvorgänge gebildet worden sein, die einen gewissen Umfang an Arbeitszeit ausmachen (insgesamt müssen diese immer 100 % ergeben, auch wenn Teilzeit gearbeitet wird).

Macht deine Frau Aufgaben, die ihr nicht offiziell übertragen worden sind, kann sie dafür kein Entgelt "einklagen". Allerdings kann sie sich legal weigern, solche Aufgaben auszuüben, wenn sie ihr nicht übertragen worden sind.

Die Übetrragung findet in der Regel durch die Personalabteilung/Organisation statt.

KlammeKassen:

--- Zitat von: Tagelöhner am 20.09.2024 13:03 ---Oder wenn Tätigkeiten/Arbeitsvorgänge, die eine Wertigkeit E13 haben im zeitlichen Umfang (i.d.R. >= 50%) übertragen werden, so dass diese maßgeblich für die letztendliche Eingruppierung sind.

--- End quote ---

Oder wenn sich die übertragenen Aufgaben inhaltlich so geändert haben, dass sie nun höhere Kompetenzen erfordern (beispielsweise zahlreiche Gesetzesänderungen)

KlammeKassen:
achso, hat deine Frau einen Master? Den braucht es in der Regel (es sei denn es gelten spezielle Tätigkeitsmerkmale, dann könnte es anders geregelt sein). Die Beschäftigung als "sonstige Beschäftigte" ist nicht leicht durchzusetzen, außer der Arbeitgeber will auch unbedingt die Person auf der Stelle haben.
Da ja aber nicht so gezahlt wird, ist davon wohl nicht auszugehen.

rtmuc:

--- Zitat von: KlammeKassen am 20.09.2024 13:18 ---achso, hat deine Frau einen Master? Den braucht es in der Regel (es sei denn es gelten spezielle Tätigkeitsmerkmale, dann könnte es anders geregelt sein).

--- End quote ---

Meine Frau hat einen Magister nach alter Studienordnung.

Organisator:

--- Zitat von: rtmuc am 20.09.2024 13:05 ---Vielen Dank.

Wie ist "wenn sie neue, höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommt" zu verstehen? Wann wird ihr eine Tätigkeit "übertragen"?

--- End quote ---

Wenn sie der Arbeitgeber, typischerweise durch die Aushändigung einer Tätigkeitsdarstellung oder Ähnlichem, anweist, von nun an die geänderten Tätigkeiten auszuführen.

Wenn dies mit einer Änderung der Eingruppierung verbunden ist, muss deine Frau diesem zustimmen.

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