Autor Thema: EG11 mit Zulagen statt EG12  (Read 3291 times)

Andre4s

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EG11 mit Zulagen statt EG12
« am: 21.09.2024 20:01 »
Guten Tag Zusammen,

ich hatte bereits in einem vorherigen Beitrag geschrieben, dass ich mich im letzten Jahr auf eine Stelle beim Land beworben hatte und mir bei dem Bewerbungsgespräch bestätigt wurde, dass ich in die EG12 , Stufe 3 eingruppiert bzw. höhergruppiert werde.

Zuvor war ich bei einer anderen Landesbehörde in der EG11, Stufe 3 eingruppiert.

Nach kurzer Zeit ist mir in der Gehaltsabrechnung aufgefallen, dass ich nicht in die EG12, Stufe 3 eingruppiert wurde, sondern in die EG11, Stufe 3 mit einer Zulage i.H.v 425,97 €, so dass ich genau auf den Bruttobetrag 4604,26 (EG12, Stufe 3) komme. Daher hatte ich mich nicht beschwert.

Ich bin davon ausgegangen, dass ich zwar in der EG11 eingruppiert bin, aber durch die Zulagen immer genauso viel wie in der 12 bekommen würde. Jetzt hatte ich kürzlich die Gehaltsabrechnung erhalten mit der Info, dass ich in die EG 11, Stufe 4 gekommen bin. Die Zulage hat sich allerdings auf von 425,97€ auf 180 € reduziert.

Ich hatte die Erwartung, dass die Stufenlaufzeit nach der Einstellung von vorne beginnt und ich nach 3 Jahren, also sprich im Jahr 2026 in die EG12 , Stufe 4 kommen würde bzw. die Differenz von der EG11 bis zur EG12,Stufe 4 mit Zulagen ausgeglichen wird. Da ich aber weiterhin in der 11 bin, sehe ich jetzt das Problem, dass ich die Differenz zu der EG12, Stufe 4 nicht mehr erhalten werde.

Habe ich noch die Möglichkeit dagegen vorzugehen? Wenn ich vom AG die Eingruppierung in die 12 fordern würde, besteht die Gefahr, dass ich das höhere Gehalt in der jetzigen Stufe zurückzahlen müsste, da ich in der EG12 erst im Jahr 2026 in die Stufe 3 aufsteigen werde. Dies wäre aber für mich zu verkraften.


Ich wäre dankbar für eine Rückmeldung.

Viele Grüße
Andi

MoinMoin

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Antw:EG11 mit Zulagen statt EG12
« Antwort #1 am: 22.09.2024 10:16 »
Du hattest keinen AG Wechsel, richtig?
Anstelle eine Höhergruppierung wurde dir die 12er Tätigkeiten vorübergehend übertragen.
Da läuft dann deine alte EG weiter und du bekommst die Zulage, die sich nach der Stufe bemisst, wie wenn man eine Höhergruppierung macht von deiner aktuellen Stufe.
EG11S3 führt zur EG12S3 diff wird bezahlt
EG11s4 führt zur EG12s3 diff ist 0€, Garantiebetrag von 180€ wird bezahlt.

Solltest du fordern, dass du rückwirkend sofort in die 12 hättest höhergruppiert werden müssen und damit Recht bekommst, dann musst du nur 180€ für die Monaten in denen du diese 180€ Zulage bekomme hast zurückzahlen.
Da du damals dann von der eg11/3 in die eg12/3 Laufzeit beginnt neu gekommen wärest.

Solltest du fordern, dass du jetzt höhergruppiert werden willst, dann nicht, dann kommst du jetzt in die Stufe 12/3 Laufzeit startet neu.

Tagelöhner

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Antw:EG11 mit Zulagen statt EG12
« Antwort #2 am: 22.09.2024 10:25 »
Sieht für mich mal wieder nach dem Klassiker aus. Das Land hat entweder keine freie Haushaltsstelle mit E12 und führt dich daher (zunächst) auf einer E11 Stelle oder das Land möchte erstmal in einer Art "Erprobung" sehen ob du würdig bist, dass man dir dauerhaft E12 Tätigkeiten überträgt, was dann auch unmittelbar zur Höhergruppierung führen würde. Hier werden offensichtlich wenigstens teilweise mal wieder Prinzipien aus dem Beamtenverhältnis angewendet  ;D

Zusammengefasst: Lass dich nicht auf Dauer veräppeln und übervorteilen, falls dem so wäre.

MoinMoin

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Antw:EG11 mit Zulagen statt EG12
« Antwort #3 am: 22.09.2024 10:57 »
Wenn man mit der Höhergruppierung wartet bist du Stufe 5 bist, ist es ok und monetär besser.
Wenn sie dich in nächster Zeit höhergruppieren, dann ist es ein monetärer Verlust.

Andre4s

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Antw:EG11 mit Zulagen statt EG12
« Antwort #4 am: 22.09.2024 11:28 »
Guten Tag Zusammen,

danke für eure Rückmeldungen. Einen AG-Wechsel hatte ich nicht. Habe zwar die Behörde gewechselt, bin aber weiterhin beim Land beschäftigt.

Gerne würde ich mich rückwirkend höhergruppieren lassen, somit hätte ich ja zwar einen monatlichen Verlust in Höhe der Garantiebeträge, würde dann aber in 2 Jahren mit der EG12 , Stufe 4 besser fahren.

Könnte ich bei einer jetzigen Höhergruppierung nach EG12 die Stufe 4 verlangen, oder würde man mich wieder in Stufe 3 eingruppieren? Mit dem jetzigen Garantiebetrag kriege ich mehr als in der EG12, Stufe 3. Oder wird der Garantiebetrag bei der Höhergruppierung nicht betrachtet?

Umlauf

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Antw:EG11 mit Zulagen statt EG12
« Antwort #5 am: 22.09.2024 12:55 »
Guten Tag Zusammen,

danke für eure Rückmeldungen. Einen AG-Wechsel hatte ich nicht. Habe zwar die Behörde gewechselt, bin aber weiterhin beim Land beschäftigt.

Gerne würde ich mich rückwirkend höhergruppieren lassen, somit hätte ich ja zwar einen monatlichen Verlust in Höhe der Garantiebeträge, würde dann aber in 2 Jahren mit der EG12 , Stufe 4 besser fahren.

Könnte ich bei einer jetzigen Höhergruppierung nach EG12 die Stufe 4 verlangen, oder würde man mich wieder in Stufe 3 eingruppieren? Mit dem jetzigen Garantiebetrag kriege ich mehr als in der EG12, Stufe 3. Oder wird der Garantiebetrag bei der Höhergruppierung nicht betrachtet?


Das ginge nur, wenn ein Eingruppierungsfehler nachweisbar vorliegt.
Ansonsten gibt es keine rückwirkenden Höhergruppierungen, auch wenn das mancher Orts vorkommt.

Andre4s

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Antw:EG11 mit Zulagen statt EG12
« Antwort #6 am: 22.09.2024 13:07 »

Das ginge nur, wenn ein Eingruppierungsfehler nachweisbar vorliegt.
Ansonsten gibt es keine rückwirkenden Höhergruppierungen, auch wenn das mancher Orts vorkommt.

Wenn ich die schriftliche Bestätigung der Personalstelle habe, dass sie mich in die EG 12 , Stufe 3 eingruppieren, mich dann aber in die 11/3 mit Zulage eingruppieren, wäre es doch ein Eingruppierungsfehler, oder?
Zumindest ist es nicht das, was mir versprochen wurde.  :-\

MoinMoin

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Antw:EG11 mit Zulagen statt EG12
« Antwort #7 am: 22.09.2024 13:34 »

Das ginge nur, wenn ein Eingruppierungsfehler nachweisbar vorliegt.
Ansonsten gibt es keine rückwirkenden Höhergruppierungen, auch wenn das mancher Orts vorkommt.

Wenn ich die schriftliche Bestätigung der Personalstelle habe, dass sie mich in die EG 12 , Stufe 3 eingruppieren, mich dann aber in die 11/3 mit Zulage eingruppieren, wäre es doch ein Eingruppierungsfehler, oder?
Zumindest ist es nicht das, was mir versprochen wurde.  :-\
Erstens wäre die Frage, ob der PR einer vorübergehenden Übertragung zu gestimmt hatte.
Zweiten wäre zu klären, wie man dir die neuen Tätigkeiten übertragen hat.
Wenn man dir die Tätigkeiten nur vorübergehende nach §14 übertragen hat, dann müsste da durchaus was schriftliches geben, was du übersehen oder nicht erhalten hast und es müsste ein Sachgrund für die vorübergehende Übertragung genannt sein.

@Umlauf Ein Eingruppierungsfehler liegt hier nicht vor, man ist sich einig darüber, dass die Tätigkeiten EG12 sind.

Es geht alleinig darum, ob eine HG gemacht wurde und die Buchhaltung daraus eine vÜ gemacht hat.
Oder einen HG gesagt wurde und eine vÜ gemacht wurde.

Andre4s

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Antw:EG11 mit Zulagen statt EG12
« Antwort #8 am: 22.09.2024 21:12 »
Die Frage bzgl. der vorübergehende Übertragung würde ich morgen noch klären.

Bedeutet es, dass ich in der 11/4 (4604,26) einen Garantiebetrag von 180€ erhalte,  weil der Differenzbetrag zur 12/3  0€ beträgt und somit kleiner als 180€ ist? Ist hierbei immer der gleiche bzw. nächsthöhere Betrag in der höheren Entgelttabelle zu betrachten und dadurch ergibt sich entweder der Garantiebetrag oder die volle Zulage?

Würde ich die volle Zulage (statt der 180€ Garantiebetrag) dann erst wieder in Stufe 5 und 6 erhalten, da der Differenzbetrag größer als 180€ ist?

Ich hoffe, dass ich das richtig verstanden habe.

MoinMoin

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Antw:EG11 mit Zulagen statt EG12
« Antwort #9 am: 23.09.2024 10:32 »
Die Frage bzgl. der vorübergehende Übertragung würde ich morgen noch klären.

Bedeutet es, dass ich in der 11/4 (4604,26) einen Garantiebetrag von 180€ erhalte,  weil der Differenzbetrag zur 12/3  0€ beträgt und somit kleiner als 180€ ist? Ist hierbei immer der gleiche bzw. nächsthöhere Betrag in der höheren Entgelttabelle zu betrachten und dadurch ergibt sich entweder der Garantiebetrag oder die volle Zulage?

Würde ich die volle Zulage (statt der 180€ Garantiebetrag) dann erst wieder in Stufe 5 und 6 erhalten, da der Differenzbetrag größer als 180€ ist?

Ich hoffe, dass ich das richtig verstanden habe.
Es wird das Geld (Zulage) genommen, welches du bekommen würdest, wenn man dich höhergruppiert.
von Stufe 4 gehts zur Stufe 3 von Stufe 5 zur Stufe 5 und von Stufe 6 ebenfalls zu Stufe 5

Andre4s

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Antw:EG11 mit Zulagen statt EG12
« Antwort #10 am: 23.09.2024 14:12 »
Die Frage bzgl. der vorübergehende Übertragung würde ich morgen noch klären.

Bedeutet es, dass ich in der 11/4 (4604,26) einen Garantiebetrag von 180€ erhalte,  weil der Differenzbetrag zur 12/3  0€ beträgt und somit kleiner als 180€ ist? Ist hierbei immer der gleiche bzw. nächsthöhere Betrag in der höheren Entgelttabelle zu betrachten und dadurch ergibt sich entweder der Garantiebetrag oder die volle Zulage?

Würde ich die volle Zulage (statt der 180€ Garantiebetrag) dann erst wieder in Stufe 5 und 6 erhalten, da der Differenzbetrag größer als 180€ ist?

Ich hoffe, dass ich das richtig verstanden habe.
Es wird das Geld (Zulage) genommen, welches du bekommen würdest, wenn man dich höhergruppiert.
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Vielen Dank. Jetzt habe ich es verstanden.