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[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg

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Picard:
Das Gesetz ging an mir auch ziemlich durch. Habe erst vor einigen Tagen gesehen, dass der Zuschlag für das dritte Kind nochmals deutlich erhöht wird. Und jetzt auch noch eine Nachzahlung... 8) Da freue ich mich wirklich. War die Landesregierung zu diesem Schritt durch Gerichtsentscheide gezwungen? Wisst ihr das?

sebseb:
Hab es jetzt gefunden:
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/bw/bw-bvanp-aeg-2024-2025-vorlage.pdf
auf Seite 94.
Grundlage ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 6/17

BEAliMenTER:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/7000/17_7691_D.pdf

Gestern im Landtag der Gesetzesbeschluss

OMTler:
Ich habe eine Frage zum Paragraphen 41a Familienergänzungszuschlag:
Meine Frau bekommt in diesem Kalenderjahr ausschließlich Elterngeld. Zählt dies als Einkommen oder nicht?
Falls nein, kann ich den Familienergänzungszuschlag ja beantragen.
Falls ja, kann ich den FEZ nur beantragen, wenn ihr Einkommen unter 6000 Euro beläuft.
Richtig?
Vielen Dank euch  :)

Ozymandias:
https://www.drb-bw.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/news/pm-drb-bw-kritisiert-besoldungsgesetz-2024-2025


--- Zitat ---Die angemessene Besoldung nunmehr auch dadurch „herunterzurechnen“, dass die
über Jahrzehnte als maßgebliche Bezugsgröße herangezogene Alleinverdienerehe
aufgegeben und ein Ehegattenhinzuverdienst eingepreist wird, kann nur als leicht zu
durchschauender Versuch eines bewussten „Kleinrechnens“ der amtsangemessenen
Besoldung verstanden werden. Diese Herangehensweise zeigt gleichermaßen
deutlich wie erschreckend, dass es die Politik ganz offensichtlich nicht für angemessen
erachtet, einen Beamten im Mindesten so zu entlohnen, dass seine Tätigkeit bzw. sein
Amt eine Vergütung rechtfertigt, die 15 % über dem Grundsicherungsniveau einer 4-
köpfigen Familie liegt. Dies soll ihm als Alleinverdiener der Familie offensichtlich erst
dann zugestanden werden, wenn er einen entsprechenden Antrag auf
„Familienergänzungszuschlag“ stellt. Mit diesem Gesetz verabschiedet sich der
Landesgesetzgeber bedauerlicherweise noch weiter als bereits bisher von der an der
Wertigkeit bzw. dem Ansehen des Amtes eines Beamten auszurichtenden Entlohnung
hin zu einer maßgeblich am Familienstand ausgerichteten Vergütung
--- End quote ---

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