Hallo zusammen,
folgende Frage stelle ich mir und verstehe es einfach nicht. Vielleicht hat hier ja jemand eine Meinung dazu bzw. kann mir diese durchaus berechtigte Frage beantworten.
Wenn ich es richtig sehe, bekommen Anwärter/innen zum Beispiel Besoldungsgruppe AW A 12 im Referendariat ab Februar 2025 ein Grundgehalt von 1693,53 und einen Familienzuschlag für die Kinder 1, 2, 3, usw….
Ein Beamter/eine Beamtin mit 2 Kindern, zum Beispiel Besoldungsgruppe A7 Stufe 1, bekommt ab Februar 2025 3132,51€ Grundgehalt. Zzgl. zum normalen Familienzuschlag gibt es für Kind 1 noch einen Erhöhungsbetrag von 55,26€ und für Kind 2 einen Erhöhungsbetrag von 497,35€.
Warum bekommt ein Anwärter/eine Anwärterin im Referendariat, die genau wie ein Beamter/eine Beamtin durch die Kinder eine zusätzliche Belastung hat, bei deutlich geringerem Grundgehalt, keinen Erhöhungsbetrag für das Kind 1 und 2?
Wo liegt hier der Unterschied?
Liegt hier nicht eine Ungleichbehandlung vor?
Wenn ein Anwärter/eine Anwärterin Anspruch auf einen kinderbezogenen Familienzuschlag hat. Warum wird dieser dann nicht auch durch die Tabellen "Erhöhungsbeträge", angehoben?
Es ist doch sicherlich von großem Interesse des Landes und auch der Öffentlichkeit, dass aufgrund des Mangels an Lehrkräften und den vielen Kündigungen von Lehrer/innen im vergangenen Jahr, so viele Lehrkräfte wie möglich das Referendariat erfolgreich absolvieren.
Es wird eine Begründung geben, aber ob diese dann auch Sinn macht....
Liebe Grüße
