Autor Thema: [BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg  (Read 12342 times)

Bauernopfer

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #15 am: 30.10.2024 17:59 »
Ja für 2023 und 2024 einschließlich Oktober gibt es Nachzahlungen ab dem 3. Kind. Kann man im Detail im Gesetzentwurf nachlesen

Bei den derzeitigen VW-Verhandlungen zum neuen Haustarif sind seitens der Arbeitgeber Lohneinbußen  (Lohnkürzungen , Streichung von Boni und Sonderzahlungen) zur Erreichung der notwendigen Sparziele im Gespräch.
Für uns Beamte erfolgt die nächste Besoldungserhöhung zum Februar 2025 um 5,5 %.
Ich freue mich jetzt schon auf die Reaktionen, wenn die Medien diese "erneute" Erhöhung ohne genauere Erklärungen vermelden.

LehrerBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #16 am: 30.10.2024 18:04 »

Bei den derzeitigen VW-Verhandlungen zum neuen Haustarif sind seitens der Arbeitgeber Lohneinbußen  (Lohnkürzungen , Streichung von Boni und Sonderzahlungen) zur Erreichung der notwendigen Sparziele im Gespräch.
Für uns Beamte erfolgt die nächste Besoldungserhöhung zum Februar 2025 um 5,5 %.
Ich freue mich jetzt schon auf die Reaktionen, wenn die Medien diese "erneute" Erhöhung ohne genauere Erklärungen vermelden.

Was hat denn VW mit der Besoldung von uns zu tun?

Tagelöhner

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #17 am: 30.10.2024 18:08 »
Zumindest mal soviel, dass die dort Beschäftigten zu dem kleiner werdenden Bevölkerungsanteil gehören, der im internationalen Wettbewerb durch tatsächliche Wertschöpfung das Geld erwirtschaften muss, das dann im ÖD verteilt werden kann.

Wer das nicht mehr sieht, ist schon bedenklich in seiner ÖD-Blase gefangen und sieht sein Monatssold wahrscheinlich ähnlich wie Anhänger so mancher Partei, bei denen "der Strom halt aus der Steckdose kommt".

LehrerBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #18 am: 30.10.2024 18:28 »
Zumindest mal soviel, dass die dort Beschäftigten zu dem kleiner werdenden Bevölkerungsanteil gehören, der im internationalen Wettbewerb durch tatsächliche Wertschöpfung das Geld erwirtschaften muss, das dann im ÖD verteilt werden kann.

Wer das nicht mehr sieht, ist schon bedenklich in seiner ÖD-Blase gefangen und sieht sein Monatssold wahrscheinlich ähnlich wie Anhänger so mancher Partei, bei denen "der Strom halt aus der Steckdose kommt".

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- Richtig...hat genau soviel mit unserer Besoldung zutun wie die Situation bei VW.

Wobei nicht ganz. Wenn wir schon bei dem Thema  sind. Unsere Besoldungserhöhung hängt der der Lohnentwicklung deutlich hinterher. Dieser Parameter ist schon lange gerissen.

LehrerBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #19 am: 30.10.2024 20:00 »
Zumindest mal soviel, dass die dort Beschäftigten zu dem kleiner werdenden Bevölkerungsanteil gehören, der im internationalen Wettbewerb durch tatsächliche Wertschöpfung das Geld erwirtschaften muss, das dann im ÖD verteilt werden kann.

Wer das nicht mehr sieht, ist schon bedenklich in seiner ÖD-Blase gefangen und sieht sein Monatssold wahrscheinlich ähnlich wie Anhänger so mancher Partei, bei denen "der Strom halt aus der Steckdose kommt".

Aber ich sollte vielleicht nicht zu hart urteilen…schließlich wurde den VW Mitarbeitern erst vor einigen Jahren die 28 Stundenwoche auf eine 35 Stundenwoche erhöht 🤔
So hat halt jeder Beruf seine Vor- und Nachteile.
Aber nur weil VW schlecht geht muss sich kein Beamter wegen der mehr als lächerlichen und verfassungswidrigen Besoldungserhöhung grämen.

sunshine2590

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #20 am: 01.11.2024 07:07 »
Weshalb bekam mein Kollege im mittleren Dienst A8 (Finanzverwaltung) mit den Novemberbezügen eine einmalige Korrektur bei der Strukturzulage und ich in A11 nicht?

MrPlatin96

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #21 am: 13.11.2024 11:32 »
Weshalb bekam mein Kollege im mittleren Dienst A8 (Finanzverwaltung) mit den Novemberbezügen eine einmalige Korrektur bei der Strukturzulage und ich in A11 nicht?

Weil die Strukturzulage anscheinend im mD rückwirkend von 20€ iwas auf über 90€ erhöht wurde…

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #22 am: 15.11.2024 17:54 »
Das Gesetz ist nun verkündet

LehrerBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #23 am: 16.11.2024 14:52 »
Das Gesetz ist nun verkündet
Man kann wirklich nur hoffen, dass dieses Jahr endlich das BVerfG sich regt und man mit diesem Urteil bei unseren Volksvertretern aktiv die amtsangemessene Besoldung einfordern kann.
Ich denke nicht, dass die Musterklagen des drb BW direkt Erfolg haben werden, sondern auch wieder nach Karlsruhe  überwiesen werden.
Ganz schlechte Figur macht insbesondere der Rosenberger wie ich finde. Lobt das 4 Säulenmodell mit den offensichtlich verfassungswidrigen Abschmelzbeträgen, tönt dann,dass er rechtlich prüfen wird wie es generell mit den Abschmelzbeträgen beim Partnereinkommen aussieht…und seither ist Stille im Wald.
Nichtmal Ihre Webseite bekommen sie regelmäßig aktualisiert.

LehrerBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #24 am: 17.11.2024 01:16 »
Meinte natürlich nächstes Jahr…für dieses dürfte der Zug abgefahren sein 😩

reslav09

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #25 am: 20.11.2024 14:57 »
Hallo zusammen,

folgende Frage stelle ich mir und verstehe es einfach nicht. Vielleicht hat hier ja jemand eine Meinung dazu bzw. kann mir diese durchaus berechtigte Frage beantworten.

Wenn ich es richtig sehe, bekommen Anwärter/innen zum Beispiel Besoldungsgruppe AW A 12 im Referendariat ab Februar 2025 ein Grundgehalt von 1693,53 und einen Familienzuschlag für die Kinder 1, 2, 3, usw….

Ein Beamter/eine Beamtin mit 2 Kindern, zum Beispiel Besoldungsgruppe A7 Stufe 1, bekommt ab Februar 2025 3132,51€ Grundgehalt. Zzgl. zum normalen Familienzuschlag gibt es für Kind 1 noch einen Erhöhungsbetrag von 55,26€ und für Kind 2 einen Erhöhungsbetrag von 497,35€.

Warum bekommt ein Anwärter/eine Anwärterin im Referendariat, die genau wie ein Beamter/eine Beamtin durch die Kinder eine zusätzliche Belastung hat, bei deutlich geringerem Grundgehalt, keinen Erhöhungsbetrag für das Kind 1 und 2?

Wo liegt hier der Unterschied?

Liegt hier nicht eine Ungleichbehandlung vor?

Wenn ein Anwärter/eine Anwärterin Anspruch auf einen kinderbezogenen Familienzuschlag hat. Warum wird dieser dann nicht auch durch die Tabellen "Erhöhungsbeträge", angehoben?

Es ist doch sicherlich von großem Interesse des Landes und auch der Öffentlichkeit, dass aufgrund des Mangels an Lehrkräften und den vielen Kündigungen von Lehrer/innen im vergangenen Jahr, so viele Lehrkräfte wie möglich das Referendariat erfolgreich absolvieren.

Es wird eine Begründung geben, aber ob diese dann auch Sinn macht....

Liebe Grüße :)


Gullliver

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #26 am: 21.11.2024 10:12 »
Ja für 2023 und 2024 einschließlich Oktober gibt es Nachzahlungen ab dem 3. Kind. Kann man im Detail im Gesetzentwurf nachlesen

Ich find es zunehmend nervig, warum man ab dem 3. Kind dermassen viel besser gestellt wird.

LehrerBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #27 am: 21.11.2024 11:31 »
Hallo zusammen,

folgende Frage stelle ich mir und verstehe es einfach nicht. Vielleicht hat hier ja jemand eine Meinung dazu bzw. kann mir diese durchaus berechtigte Frage beantworten.

Wenn ich es richtig sehe, bekommen Anwärter/innen zum Beispiel Besoldungsgruppe AW A 12 im Referendariat ab Februar 2025 ein Grundgehalt von 1693,53 und einen Familienzuschlag für die Kinder 1, 2, 3, usw….

Ein Beamter/eine Beamtin mit 2 Kindern, zum Beispiel Besoldungsgruppe A7 Stufe 1, bekommt ab Februar 2025 3132,51€ Grundgehalt. Zzgl. zum normalen Familienzuschlag gibt es für Kind 1 noch einen Erhöhungsbetrag von 55,26€ und für Kind 2 einen Erhöhungsbetrag von 497,35€.

Warum bekommt ein Anwärter/eine Anwärterin im Referendariat, die genau wie ein Beamter/eine Beamtin durch die Kinder eine zusätzliche Belastung hat, bei deutlich geringerem Grundgehalt, keinen Erhöhungsbetrag für das Kind 1 und 2?

Wo liegt hier der Unterschied?

Liegt hier nicht eine Ungleichbehandlung vor?

Wenn ein Anwärter/eine Anwärterin Anspruch auf einen kinderbezogenen Familienzuschlag hat. Warum wird dieser dann nicht auch durch die Tabellen "Erhöhungsbeträge", angehoben?

Es ist doch sicherlich von großem Interesse des Landes und auch der Öffentlichkeit, dass aufgrund des Mangels an Lehrkräften und den vielen Kündigungen von Lehrer/innen im vergangenen Jahr, so viele Lehrkräfte wie möglich das Referendariat erfolgreich absolvieren.

Es wird eine Begründung geben, aber ob diese dann auch Sinn macht....

Liebe Grüße :)
Die Zuschläge des A7er sollen seine amtsangemessene Alimentation sicherstellen. Die Zuschläge schmelzen dann ab bis in A13 und A14 nichts mehr davon da ist, da dort das Grundgehalt die Alimentation sichert.
Ich vermute, dass dieser Mechanismus überhaupt nicht greift bei Beamten auf Widerruf 🤔