Autor Thema: [BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg  (Read 12341 times)

LehrerBW

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Weil der thread archiviert wurde aber das Gesetz ja noch nicht diskutiert und verabschiedet wurde.
Hier der ursprüngliche thread:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122252.0.html

Nur zur Information:
Das Finanzministerium nahm Stellung warum der Sockel übernommen wurde und nicht wie ursprünglich verkündet eine tabellenwirksame Steigerung
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/7000/17_7292_D.pdf

Mal gespannt wann das Gesetz nun kommt...am 1.11. solles ja schon Wirkung entfalten
« Last Edit: 22.09.2024 09:51 von LehrerBW »


DerBeamte925

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #2 am: 23.09.2024 13:57 »
Super vielen Dank.

Bis die Rechenzentren das eingespielt haben wird's sicher Januar/Februar. Und dann kann ja die nächste Erhöhung eingespielt werden.



Schmiedi

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #3 am: 23.09.2024 14:17 »
Am 19.09. fand eine Sitzung des Finanzausschusses statt.
Darin wurde die vorgriffsweise Auszahlung der Bezügeanpassungen zum 01.11. besprochen.

Das Ergebnis habe ich bis jetzt aber noch nirgendwo entdeckt....

Schmiedi

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #4 am: 23.09.2024 16:12 »
Ganz aktuell vom Gemeindetag:

Das Finanzministerium informiert mit Schreiben vom 20.09.2024 in o.g. Sache wie folgt:
Die Landesregierung hat entschieden, dass das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes der Länder vom 9. Dezember 2023 auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und
Richter sowie Versorgungsbeziehenden zeitgleich und systemgerecht übertragen werden soll.
Gesetzgeberisch soll die Übertragung des Tarifergebnisses durch das Gesetz über die Anpassung
von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung
dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp ÄG 2024/2025) erfolgen. Es ist vorgesehen, dass sich der
Ministerrat am Dienstag, den 24. September 2024, mit der Kabinettsvorlage zur Freigabe der
Einbringung des BVAnp-ÄG 2024/2025 in den Landtag befasst. Über das Ergebnis der Befassung
werden wir gesondert informieren. Der Finanzausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung am
20.09.2024 für den Landesbereich der vorgriffsweisen Auszahlung der Bezügeanpassungen zum
01.11.2024 nach Maßgabe des Anhörungsentwurfs des BVAnp-ÄG 2024/2025 zugestimmt. Das
Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg wurde daher gebeten, die Bezüge
entsprechend vorgriffsweise ab Ende Oktober 2024 auszuzahlen.
Hinweise für die Städte und Gemeinden – Kommunalbeamte
Unter Zugrundelegung der Hinweise des Finanzministeriums können die Städte und Gemeinden in
gleicher Art und Weise vorgehen und die Auszahlungen für Ende Oktober 2024 unter Vorbehalt
einer entsprechenden gesetzlichen Regelung veranlassen.
Nach unseren Informationen ist die entsprechende technische Umsetzung für die kommunale Ebene
in Vorbereitung und wird so zur Verfügung stehen, dass die Auszahlung für Ende Oktober
entsprechend vorbereitet werden kann. Mit der Auszahlung der Beamtenbesoldung November
(Auszahlungszeitpunkt Ende Oktober) können somit die Zahlungen erfolgen.

LehrerBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #5 am: 17.10.2024 07:33 »
Kommen nicht jetzt die Tage schon die Gehaltsabrechnungen für November?
Mal gespannt ob da der unselige Sockel jetzt schon drin ist 🤔

sebseb

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #6 am: 21.10.2024 11:17 »
Heute sind die Gehaltsmitteilung 11/2024 ins Kundenportal eingestellt worden.

Ich habe eine Nachzahlung beim Familienzuschlag erhalten. Weiß jemand, was hierfür die Grundlage ist?

LehrerBW

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #7 am: 21.10.2024 12:12 »
Bei mir kams heute auch.
Der Familienzuschlag wurde um 4,76% nach oben verändert.

sebseb

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #8 am: 21.10.2024 12:44 »
Wurde er auch rückwirkend erhöht?

moreuslaudatio

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #9 am: 21.10.2024 12:58 »
Ja für 2023 und 2024 einschließlich Oktober gibt es Nachzahlungen ab dem 3. Kind. Kann man im Detail im Gesetzentwurf nachlesen

Picard

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #10 am: 21.10.2024 21:14 »
Das Gesetz ging an mir auch ziemlich durch. Habe erst vor einigen Tagen gesehen, dass der Zuschlag für das dritte Kind nochmals deutlich erhöht wird. Und jetzt auch noch eine Nachzahlung... 8) Da freue ich mich wirklich. War die Landesregierung zu diesem Schritt durch Gerichtsentscheide gezwungen? Wisst ihr das?

sebseb

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #11 am: 22.10.2024 06:54 »
Hab es jetzt gefunden:
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/bw/bw-bvanp-aeg-2024-2025-vorlage.pdf
auf Seite 94.
Grundlage ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 6/17


OMTler

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #13 am: 24.10.2024 21:56 »
Ich habe eine Frage zum Paragraphen 41a Familienergänzungszuschlag:
Meine Frau bekommt in diesem Kalenderjahr ausschließlich Elterngeld. Zählt dies als Einkommen oder nicht?
Falls nein, kann ich den Familienergänzungszuschlag ja beantragen.
Falls ja, kann ich den FEZ nur beantragen, wenn ihr Einkommen unter 6000 Euro beläuft.
Richtig?
Vielen Dank euch  :)

Ozymandias

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Antw:[BW] Besoldungsrunde 2023-2025 Baden-Württemberg
« Antwort #14 am: 30.10.2024 14:43 »
https://www.drb-bw.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/news/pm-drb-bw-kritisiert-besoldungsgesetz-2024-2025

Zitat
Die angemessene Besoldung nunmehr auch dadurch „herunterzurechnen“, dass die
über Jahrzehnte als maßgebliche Bezugsgröße herangezogene Alleinverdienerehe
aufgegeben und ein Ehegattenhinzuverdienst eingepreist wird, kann nur als leicht zu
durchschauender Versuch eines bewussten „Kleinrechnens“ der amtsangemessenen
Besoldung verstanden werden. Diese Herangehensweise zeigt gleichermaßen
deutlich wie erschreckend, dass es die Politik ganz offensichtlich nicht für angemessen
erachtet, einen Beamten im Mindesten so zu entlohnen, dass seine Tätigkeit bzw. sein
Amt eine Vergütung rechtfertigt, die 15 % über dem Grundsicherungsniveau einer 4-
köpfigen Familie liegt. Dies soll ihm als Alleinverdiener der Familie offensichtlich erst
dann zugestanden werden, wenn er einen entsprechenden Antrag auf
„Familienergänzungszuschlag“ stellt. Mit diesem Gesetz verabschiedet sich der
Landesgesetzgeber bedauerlicherweise noch weiter als bereits bisher von der an der
Wertigkeit bzw. dem Ansehen des Amtes eines Beamten auszurichtenden Entlohnung
hin zu einer maßgeblich am Familienstand ausgerichteten Vergütung

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