Ganz aktuell vom Gemeindetag:
Das Finanzministerium informiert mit Schreiben vom 20.09.2024 in o.g. Sache wie folgt:
Die Landesregierung hat entschieden, dass das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes der Länder vom 9. Dezember 2023 auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und
Richter sowie Versorgungsbeziehenden zeitgleich und systemgerecht übertragen werden soll.
Gesetzgeberisch soll die Übertragung des Tarifergebnisses durch das Gesetz über die Anpassung
von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung
dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp ÄG 2024/2025) erfolgen. Es ist vorgesehen, dass sich der
Ministerrat am Dienstag, den 24. September 2024, mit der Kabinettsvorlage zur Freigabe der
Einbringung des BVAnp-ÄG 2024/2025 in den Landtag befasst. Über das Ergebnis der Befassung
werden wir gesondert informieren. Der Finanzausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung am
20.09.2024 für den Landesbereich der vorgriffsweisen Auszahlung der Bezügeanpassungen zum
01.11.2024 nach Maßgabe des Anhörungsentwurfs des BVAnp-ÄG 2024/2025 zugestimmt. Das
Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg wurde daher gebeten, die Bezüge
entsprechend vorgriffsweise ab Ende Oktober 2024 auszuzahlen.
Hinweise für die Städte und Gemeinden – Kommunalbeamte
Unter Zugrundelegung der Hinweise des Finanzministeriums können die Städte und Gemeinden in
gleicher Art und Weise vorgehen und die Auszahlungen für Ende Oktober 2024 unter Vorbehalt
einer entsprechenden gesetzlichen Regelung veranlassen.
Nach unseren Informationen ist die entsprechende technische Umsetzung für die kommunale Ebene
in Vorbereitung und wird so zur Verfügung stehen, dass die Auszahlung für Ende Oktober
entsprechend vorbereitet werden kann. Mit der Auszahlung der Beamtenbesoldung November
(Auszahlungszeitpunkt Ende Oktober) können somit die Zahlungen erfolgen.