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Krankengeldzuschuss

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Marymaus2024:
Nirgends in meinem Vertrag ist §22 ausgeschlossen. Dann werde ich das mal schriftlich einfordern.

McOldie:
Du solltest einmal den Wortlaut des Vertrages hier posten. Nur so kann man etwas dazu sagen und möglicherweise erkennen, was mit dem Begriff "Entgeltzahlung" zu verstehen ist. Der Krankengeldzuschuss ist auch ein Entgelt.

Marymaus2024:
Hab ich doch oben gepostet. Siehe Anhang

Schokokeks:
Nein, hast Du nicht.

Du hast einen Screenshot hinterlegt, aus dem hervorgeht, dass alles oder nichts in Bezug zum TVÖD vereinbart sein kann...

UNameIT:

--- Zitat von: Schokokeks am 24.09.2024 07:30 ---Nein, hast Du nicht.

Du hast einen Screenshot hinterlegt, aus dem hervorgeht, dass alles oder nichts in Bezug zum TVÖD vereinbart sein kann...

--- End quote ---

Naja das Foto des Arbeitsvertrages mit dem Ausschnitt: 

"Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften -TvöD - (außer dem Abschnitt 3 Eingruppierung, Entgelf §§12 bis 20) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich (VKA) jeweils geltenden Fassung. Außerdem finden die im Bereich des Arbeitgebers jeweils geltenden sonstigen eisnchlägigen Tarifverträge Anwendung. "

ist für mich sehr aussagekräftig.

Ich frage mich nur ob es rechtlich zulässig ist einfach Abschnitte auszuklammern aus einem Tarifvertrag. Soweit ich weiß sagt das Gesetz in § 4 Abs.3 TVG: "(3)   Ab­wei­chen­de Ab­ma­chun­gen sind nur dann zulässig, so­weit sie durch den Ta­rif­ver­trag ge­stat­tet sind oder ei­ne Ände­rung der Re­ge­lun­gen zu­guns­ten des Ar­beit­neh­mers ent­hal­ten."

Dafür wäre aber zu wissen ist der Arbeitgeber Tarifgebunden (muss nach Tarif arbeiten) oder gilt der Tarifvertrag nur kraft einzelvertraglicher Vereinbarung.

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