Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Wechsel aus der Privatwirtschaft in den höheren Dienst
Lutzel001:
Liebe Forumsmitglieder,
ich bin aktuell in der Privatwirtschaft tätig und ein Bekannter hat mir jetzt dringend geraden mich auch eine bestimmte Stelle beim Bund zu bewerben, ich würde dort perfekt hinpassen.
Mein Problem dabei ist, dass ich seit über 20 Jahren in der Privatwirtschaft bin und dort auf einer Stelle seit 20 Jahre arbeitet, welche im öffentlichem Dienst eine Referentenstelle ist. Die ganzen Anforderungen habe ich also erfüllt bis auf mein Studium. Dies habe ich vor dem Bologna-Prozess absolviert und bin nur ein Dipl.-Ing. (FH) (8 Voll-Semster).
Auch wenn ich für die Stelle sehr gut passen würde, will mich der Personaler vorher aussortieren, weil ich nicht in den höheren Dienst darf. Allerdings arbeite ich ja schon 20 Jahre zwar in der Privatwirtschaft auf einer Stelle die beim Bund dem Höheren Dienst einspricht.
Ich habe morgen nochmal eine Telefonschalte mit dem Personalsachbearbeiter, aber hat jemand noch ein paar Tipps für mich.
Ich weis, dass es eine gewisse Durchlässigkeit vom gD zum hD gibt, aber was kann ich als Externer machen? Sind wirklich alle Messen gelesen?
Danke Gruß Lutz
MoinMoin:
1. Es gibt keinen höheren Dienst im TVöD Bund - also Bullshit Beamten Kalk. Und damit kann auch ein Schulabbrecher genommen werden.
(außer wenn die Ausschreibung eine wiss HS verlangt wurde und nicht nur als wünschenswert deklariert hat)
2. Wenn es eine EG13+ Stelle ist und du die Bildungsvoraussetzung nicht hast und nicht als sonstiger Beschäftigter zählst, kannst du trotzdem die Tätigkeiten übertragen bekommen. Bekommst dann nur eine EG weniger.
3. Du musst aufpassen, dass sie dir auch von Anfang an die Stufe 6 geben, geht wie förderliche Zeiten, wenn sie sich zieren, lasse es.
Organisator:
--- Zitat von: Lutzel001 am 23.09.2024 15:02 ---Liebe Forumsmitglieder,
ich bin aktuell in der Privatwirtschaft tätig und ein Bekannter hat mir jetzt dringend geraden mich auch eine bestimmte Stelle beim Bund zu bewerben, ich würde dort perfekt hinpassen.
Mein Problem dabei ist, dass ich seit über 20 Jahren in der Privatwirtschaft bin und dort auf einer Stelle seit 20 Jahre arbeitet, welche im öffentlichem Dienst eine Referentenstelle ist. Die ganzen Anforderungen habe ich also erfüllt bis auf mein Studium. Dies habe ich vor dem Bologna-Prozess absolviert und bin nur ein Dipl.-Ing. (FH) (8 Voll-Semster).
Auch wenn ich für die Stelle sehr gut passen würde, will mich der Personaler vorher aussortieren, weil ich nicht in den höheren Dienst darf. Allerdings arbeite ich ja schon 20 Jahre zwar in der Privatwirtschaft auf einer Stelle die beim Bund dem Höheren Dienst einspricht.
Ich habe morgen nochmal eine Telefonschalte mit dem Personalsachbearbeiter, aber hat jemand noch ein paar Tipps für mich.
Ich weis, dass es eine gewisse Durchlässigkeit vom gD zum hD gibt, aber was kann ich als Externer machen? Sind wirklich alle Messen gelesen?
Danke Gruß Lutz
--- End quote ---
Höherer Dienst ist ein Beamtenbegriff. Mit einem FH-Diplom ist dir der Weg dorthin grundsätzlich versperrt.
Im Tarifbereich ist im allgemeinen Verwaltungsdienst die Voraussetzung für eine E13 (ff.) ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium, was du nicht hast.
Als Ingenieur ist eine Eingruppierung nach E13 jedoch möglich, darüber hinaus nicht.
Neben alldem gibt es ein paar Ausnahmeregelungen, die der neue Arbeitgeber auch gehen wollen muss. Was da möglich ist, wird der der Personalist morgen sagen können.
Meteor:
Man sollte sich niemals von den Qualifikationsanforderungen in einer Stellenausschreibung abschrecken lassen, selbst dann nicht, wenn man gewisse geforderte Nachweise nicht mitbringt. Ich habe mich auch einmal als Externer auf eine solche Stelle im ÖD beworben und diese Stelle ohne Abzüge/Kompromisse erhalten, obwohl ich die Anforderungen hinsichtlich Ausbildung und/oder Berufserfahrung nicht mitgebracht habe.
Jede Behörde entscheidet für sich, wie sie eine Stelle bewertet und wen sie dafür einstellt. Es gibt keine externe Vorgabe, die es verbietet, jemanden nicht-studierten beispielsweise auf eine E14 zu setzen, wenngleich es in der Praxis wohl eher so gut wie niemals vorkommt. Zumindest habe ich selbst beobachtet, wie gelernte Fachinformatiker ohne Studium und ohne Fortbildung die E13 erhalten haben. Es sind reine hausinterne Entscheidungen.
MoinMoin:
--- Zitat von: Meteor am 23.09.2024 17:00 ---Man sollte sich niemals von den Qualifikationsanforderungen in einer Stellenausschreibung abschrecken lassen, selbst dann nicht, wenn man gewisse geforderte Nachweise nicht mitbringt. Ich habe mich auch einmal als Externer auf eine solche Stelle im ÖD beworben und diese Stelle ohne Abzüge/Kompromisse erhalten, obwohl ich die Anforderungen hinsichtlich Ausbildung und/oder Berufserfahrung nicht mitgebracht habe.
Jede Behörde entscheidet für sich, wie sie eine Stelle bewertet und wen sie dafür einstellt. Es gibt keine externe Vorgabe, die es verbietet, jemanden nicht-studierten beispielsweise auf eine E14 zu setzen, wenngleich es in der Praxis wohl eher so gut wie niemals vorkommt. Zumindest habe ich selbst beobachtet, wie gelernte Fachinformatiker ohne Studium und ohne Fortbildung die E13 erhalten haben. Es sind reine hausinterne Entscheidungen.
--- End quote ---
Jipp, probieren geht über ...
hausinterne Entscheidungen: Die Besetzung von Stellen ja, die Eingruppierung nein und wenn Dinge gefordert wurden, die du nicht erfüllst, hättest du formal nicht berücksichtigt werden dürfen.
Aber wo kein Kläger....
ZB: der FI dürfte also
eine EG14 Tätigkeit bekommen haben
oder man hat übertariflich ihm den sonstigen Beschäftigten anerkannt
oder er war in der Tat ein sonstiger Beschäftigter im Tarifsinne.
aber wo kein ....
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