Autor Thema: Muss AG Akten bzgl. Stellenbesetzung, Bewerber offenlegen? Bestenauslese?  (Read 3326 times)

njocki

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Hallo,

ich habe mich nun vermehrt bei anderen Behörden beworben.

Es gab das ein oder andere Gespräch, da bin ich raus und ich dachte, dass ich den Job so gut wie sicher habe. Und immer eine Absage erhalten.

Zuletzt ein Gespräch gehabt, wo ich noch auf die Rückmeldung warte. Was mich da irgendwie stutzig gemacht hat, dass am Ende gesagt wurde, dass übernächste Woche das entsprechende Gremium (kleine Kommune = Gemeindevorstand) eine Sitzung hat und über die Stellenbesetzung berät. Man würde dem eine Empfehlung seitens des Personalamts bzw. des Vorstellungsgesprächsgremiums aussprechen. Entweder folgt er diesem oder er hat andere Vorstellungen.

Nun war ich immer der Ansicht, dass der Beste genommen werden muss.

Der Beste nur bzgl. des Fachlichem oder der Beste allgemein - auch im Hinblick, wer evtl. am besten menschlich passen könnte und wer die besten Antworten auf irgendwelche "Psychofragen" gegeben hat?

Wenn nun der Beste, wie auch immer der rechtlich definiert ist, dem Gemeindevorstand vorgeschlagen wird, der aber den Besten gar nicht haben will, sondern den Cousin zweiten Grades von der Nichte von der Bürgermeisterin, der aber nicht der Beste war, sondern nur auf den Plätzen platziert war, macht mich das doch irgendwie stutzig, traurig, nachdenklich ... und wütend.

Nun habe ich gehört, dass man generell das Recht hat, nach einer Absage, dem AG mitzuteilen, dass man sämtliche Akten bzgl. Stellenbesetzungsverfahren einsehen möchte, um sich einen Überblick darüber verschaffen zu können, ob man denn wirklich nicht der Beste war und falls doch, dass man rechtliche Schritte einleiten kann.

Ist dem wirklich so?

Wie formuliert man denn eine solche Forderung?

Und wenn man das bei einem AG gemacht hat, braucht man sich bei dem wohl auch nicht mehr zu bewerben, oder!?

Danke euch.

Gruss

Casa

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Ist so.

Dass man alle die für Auswahl einschlägigen Unterlagen sehen möchte, inkl. Bewerberunterlagen und der Aufzeichnungen aus den Vorstellungsgesprächen. Frist 14 Tage.
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njocki

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Okayyy ...

Aus welcher Rechtsgrundlage ergibt sich dieses Recht?


clarion

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Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz und ziemlich umfassender Rechtssprechung.

Ich glaube zwar nicht, dass man dir tatsächlich Unterlagen zukommen lassen muss, die Personendaten der Mitbewerber enthalten. Man muss Dir aber anonymisierte Synopsen und den Auswahlvermerk zukommen lassen.

Wenn das tun willst, würde ich einfach höflich von Deinem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch machen.

FearOfTheDuck

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Wie es beim einzelnen AG ankommt, wenn du Akteneinsicht haben möchtest,, kann dir letztlich nur der einzelne AG sagen.

Dort wo der Enkel des Kochs des zweiten Schwagers von Napoleons Bürgermeister magischerweise die Bestenliste erklommen hat, wird es eher weniger gut ankommen.

Schokokeks

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Dort wo der Enkel des Kochs des zweiten Schwagers von Napoleons Bürgermeister magischerweise die Bestenliste erklommen hat, wird es eher weniger gut ankommen.

Du kennst unseren Kämmerer?

Die Welt ist echt ein Dorf...  ;D
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Casa

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Zitat
Vielmehr folgt aus Art. 33 Abs. 2 i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG eine Verpflichtung der Antragsgegnerin, die wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.07.07 - 2 BvR 206/07 -, DÖD 2007, 279 <280 f.>).
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Flying

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Kann man sicherlich mal versuchen..

In der Regel ist man aber vielleicht auch einfach nicht der Beste gewesen - grundsätzlich sind viele AGs schon daran interessiert gutes Personal einzustellen.

Schmitti

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Wenn du auf einem Personaler-Seminar mit einem großen Anteil Teilnehmer aus kleineren Kommunen (und eine solche ist das lt. Sachverhalt ja hier auch) mal den Begriff "Auswahlvermerk" fallen lässt, schaut dich die Hälfte der Leute irritiert bis entgeistert an. Ne Bewerbermatrix werden die meisten davon noch vorlagen können, aber auch da gibt es dann oft Versionen, die über eine reine Zusammenlistung von Angaben aus den Lebensläufen nicht hinausgehen. Keinerlei Reihenfolge ersichtlich, oder Kriterien nach denen eine solche überhaupt aufzustellen wäre. Einen wenigstens kurzen Vermerk, warum dann Bewerber X, Y, Z zum Vorstellungsgespräch geladen werden, und weshalb man sich dann für einen davon entschieden hat, findet man in solchen "Behörden" kaum.

Bei Kommunalverwaltungen gilt leider in vielen Bereichen: Je größer, desto rechtssicherer.

clarion

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Wenn Auswahlverfahren so grottenschlecht dokumentiert sind, dann wäre es ja ein Leichtes das Auswahlverfahren noch einmal aufzurollen.

Q10

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Wenn Auswahlverfahren so grottenschlecht dokumentiert sind, dann wäre es ja ein Leichtes das Auswahlverfahren noch einmal aufzurollen.
Und dann will man wo arbeiten, wo man sich reingeklagt hat? Zauberhaft.
Oder gibt es dann gleich das Güteverfahren, und eine Zahlung zum Ausgleich?
Für mich wär das nix.   

Sjuda

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Man würde sich ja nicht direkt reinklagen, sondern nur das Verfahren wiederholen.

Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, die Stelle dann im zweiten Anlauf zu bekommen, kann man sich selbst ausrechnen. Mit Sicherheit würde sich am Ergebnis nichts ändern. Die Verwaltung wird ihre Auswahlentscheidung dann nur ordentlich dokumentieren und anhand tatsächlicher oder erfundener Beweggründe nachvollziehbar gestalten.

maiklewa

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Mich würde ja interessieren, wer das hier tatsächlich schon mal gemacht hat - mit welchem Hintergrund.

Und, wer von hier hat das als Personaler schon mal erlebt, wie seid Ihr damit umgegangen, was habt Ihr davon gehalten, was habt Ihr von dem Bewerber gehalten? Musste ein Stellenbesetzungsverfahren wiederholt werden? Hat sich dann der Bewerber erneut beworben? Mit welchem Ergebnis? Oder hat sich jemand tatsächlich erfolgreich reingeklagt, weil nicht der Beste eingestellt wurde?

clarion

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Hallo,

reinklagen habe ich noch nicht erlebt. Zumal eine erfolgreiche Klage nur bedeutet, dass das Auswahlverfahren wiederholt werden muss, nicht aber dass der unterlegene Bewerber die Stelle bekommt. ich würde mir aber manchmal wünschen, dass aus Erziehungsgründen mehr Leute klagen, damit man sich mehr Gedanken darüber macht, ob der Freund des Bruders von Bürgermeisters Schwager wirklich der beste Bewerber ist.

Bei größeren Einheiten ist idR schon ein größeres Potential für rechtmäßiges Handeln der Personalabteilung zu beobachten.

Ich habe schon erlebt, dass sich Personen höhere Entgeltgruppen erklagt haben. Die einen nehmen es sportlich und die Zusammenarbeit ist nicht weiter berührt und andere sind halt nachtragend.

AndreasHL

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Hallo,

was bringt diese "Reinklagen"? Ich habe eine Beamten kennen gelernt (höherer Dienst), der das erfolgreich durchgezogen hat. Die Folgen: von den Vorgesetzten getrietz wo immer es ging. Und der Betroffene hat dann jede noch so kleine Gelegenheit genutzt, anderen Kollegen sein Leid zu klagen, wie böse er behandelt wurde.

Hat niemandem etwas genutzt. Der Mann suhlt sich bis heute in seinem Elend, wie böse die Vorgesetzten sind/waren/sein werden, und alle anderen sind angenervt von ihm.

Viele Grüße

Andreas