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[Allg] Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung
Umlauf:
Böse gesagt. Bei der nächsten Corona-Erkrankung (die wird jedenfalls irgendwann kommen) fragen, ob die AU persönlich übergeben werden soll.
Wobei es hier auf dem ersten Blick wirkt, als ob es von beiden Seiten keine Hollywood-Reife Performance gab.
Casa:
--- Zitat ---Ich würde zukünftig zum Arzt gehen, mir meine AUB holen und dann beim Amtsarzt nachfragen, wann er für mich einen Termin hat.
--- End quote ---
Würde ich auch so machen. Wichtig ist, dass die Anfrage beim AA nachweisbar ist, also bestenfalls vorm Anruf eine Mail schicken.
Mausi77:
Es tut mir leid, wenn ich hier in einen anderen Beitrag mit meiner eigenen Geschichte reingrätsche, aber irgendwie finde ich es unglaublich, wie unterschiedlich in Behörden mit Krankheiten umgegangen wird. Die Erstellerin dieses Beitrags bekommt wegen drei Tagen Krankheit solche Auflagen aufgedrückt und bei uns geschieht bei einer Kollegin, die seit über 3 Jahren fast überhaupt nicht mehr arbeitet, rein gar nicht.
Schon als sie zu uns kam, waren es jedes Jahr Minimum 6 Wochen. Dann war sie fast ein ganzes Jahr lang krankgeschrieben, vermeintlich wegen Rückenbeschwerden. Parallel hat sie bei Instagram permanent Bilder gepostet, wie sie auf dem landwirtschaftlichen Betrieb ihres Freundes mithilft, Urlaub macht und mit ihrem Pferd über Wald und Wiesen galoppiert. Dann hat sie mal ein paar Monate gearbeitet, aber ausschließlich im homeoffice, weil alles andere vermeintlich nicht geht. Als sie wieder in die Behörde kommen sollte, hat es keine Woche gedauert und sie war wieder krankgeschrieben. Mittags haben wir sie mehrmals bei unserer Mittagspause in ihren Reitklamotten in der Stadt angetroffen. Bei Instagram postet sie Bilder, wie sie das ganze Haus renoviert. Der Bereichslehrer ist dort übrigens auch mit ihr befreundet und kann die Bilder auch sehen. Achja, bei der Bauerndemo im Januar war sie während ihrer AU auch aktiv dabei.
Nach einem halben Jahr "Krankheit" war sie im Frühjahr 3 Wochen da, dann gings ins Beschäftigungsverbot. Ich habe Kontakt zu ihrer Schwester: Es würde ihr wunderbar gehen, aber sie hätte keine Lust zu arbeiten. Als Beamtin wäre das ja kein Problem. Sie hat auch schon angedeutet, dass sie wohl nicht in Elternzeit gehen würde, weil das ja ein "finanzieller Verlust" wäre. Sprich, sie wird wohl in Vollzeit aus der Elternzeit wieder kommen und einfach sofort wieder eine AU vorlegen.
Wir Kolleginnen sind einfach nur noch extrem angefressen, weil wir sie ständig vertreten müssen und unseres Wissen nach nicht einmal der Amtsarzt eingeschaltet wurde (obwohl so vieles dafür spricht, dass sie nicht so krank ist, wie sie dem Dienstherren weiß machen will und sie daraus nicht mal einen Hehl macht). Hat einer eine Erklärung dafür, wieso die Personalabteilung in dieser Sache nichts unternimmt? Mittlerweile leidet das Arbeitsklima bei uns auch deutlich unter dieser Situation, weil es einfach nur frustrierend ist.
IchLiebeBeamtentum:
Ungeschickt und zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen.
Ich hätte ihr auch die Auflage aufgedrückt.
Ist also verdient.
Saggse:
--- Zitat von: Mausi77 am 29.09.2024 11:50 ---Es tut mir leid, wenn ich hier in einen anderen Beitrag mit meiner eigenen Geschichte reingrätsche, aber irgendwie finde ich es unglaublich, wie unterschiedlich in Behörden mit Krankheiten umgegangen wird. Die Erstellerin dieses Beitrags bekommt wegen drei Tagen Krankheit solche Auflagen aufgedrückt und bei uns geschieht bei einer Kollegin, die seit über 3 Jahren fast überhaupt nicht mehr arbeitet, rein gar nicht.
--- End quote ---
Das Problem bei solchen Auflagen ist, dass man sich damit als Arbeitgeber eben auch ein Eigentor schießen kann - sowohl bei "gutwilligen" Arbeitnehmern wie auch bei "böswilligen":
Wenn ich Montag früh krank bin und für mich nicht absehbar ist, dass das mit Sicherheit länger dauert, melde ich mich für drei Tage krank und wenn es mir Mittwoch wieder gut geht, stehe ich ganz normal auf der Matte. Würde mein Arbeitgeber mich zwingen, mir Montag einen Schein vom Arzt zu holen, stehen die Chancen recht gut, dass die AU bis Ende der Woche geht - und das würde ich dann wahrscheinlich auch ausschöpfen. Wenn ich wirklich erkennbar krank bin und dann noch sage, dass mein Arbeitgeber mich zwingt, bereits am ersten Tag ein Attest vorzulegen, wäre ich nicht mal überrascht, wenn die AU noch etwas länger geht...
Auf der anderen Seite habe ich auch schon öfter beobachtet, dass diejenigen, die tatsächlich "krank feiern" im "Bedarfsfall" auch einen Arzt haben, der das mitmacht und die entsprechenden Bescheinigungen ausstellt - mitunter auch "großzügiger" als die drei Tage, die der Arbeitgeber normalerweise gewährt.
Jedes Tun hat seine Konsequenzen - das gilt eben auch für den Arbeitgeber, wenn er zu "restriktiv" wird. Umgekehrt gibt es freilich auch immer wieder schöne Geschichten, was für "dämliche" Umstände eben doch manchmal zusammen kommen, die dazu führen, dass solche Arbeitnehmer eben doch mal auffliegen...
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