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PKV über Öffnungsaktion: Vergleich zwischen Barmenia und Debeka
Saxum:
Danke für die Erwähnung meines Namens @Gewerbler, kam jetzt gerade eher zufällig zu diesem Thread. :) Dem Threadersteller hatte ich bereits in einem anderen Forum geantwortet, aber ja für mich als Laie hatte ich ohne Gewähr den Eindruck bzw. die Überzeugung, dass zusammen mit der "R+V Krankenversicherung" beide Krankenversicherer mit das "beste" Portfolio haben - allerdings habe ich mich da vermutlich mich auf den Grundtarif + Wahltarif + Beihilfeergänzung gestützt. Ich habe den konkreten Beitrag jetzt nicht im Sinn.
Wenn es nur auf den Grundtarif hinausläuft, ist - meinem persönlichen Empfinden nach - relativ mehr oder weniger jeder Versicherer vergleichbar, da die Grundtarife ja bestenfalls die Beihilfeverordnungen zum jeweils aktuellen Zeitpunkt "spiegeln" sollten, so dass ein vollständiger Versicherungsschutz auf dem Niveau der Beihilfeleistungen gegeben ist.
Da ist aber auch tatsächlich der Hinweis von Gewerbler nach einer "Beihilfeergänzung light" (nicht zu verwechseln mit den tatsächlichen kleinen/großen Beihilfeergänzungstarife) mit der ein Teil einer etwaigen Eigenbeteiligung im jeweiligen prozentualen Sinne aufgefangen wird.
im Übrigen kann man auch trotz Öffnungsaktion ja trotzdem nachfragen, ob nicht vielleicht ein "kleiner Beihilfeergänzungstaif" in Frage kommt. Auch wenn man aus der Öffnungsaktion heraus keinen Anspruch darauf hat, ist es trotzdem abschließbar wenn der Versicherer mitmacht. Bei der Debeka wäre es der "Tarif BG" und bei der Barmenia der "Tarif Genau-Für-Sie Ergänzung" (ohne Plus).
Niedersachsen hat leider tatsächlich keine Wahlleistungen, so dass auch der Anspruch aus der Öffnungsaktion auf die Wahltarife entfällt - jedoch kann und darf man auch hier nachfragen. Die Wahltarife wären dann zu einem Prozentsatz von 100.
@Gruenhorn
Das Risiko ist mEn relativ klein, für die Krankenversicherer gibt es Rückversicherer und wiederum den gesetzlichen Sicherungsfonds Medicator AG und letztendlich die Fusion mit einem anderen Krankenversicherer. Dabei bleiben die Verträge und die dort gelisteten Leistungsversprechen in dem Umfang bestehen und fallen nicht weg.
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