Ich sehe keinen Ansatz dafür, sich als Tarifbeschäftigter gegen die Beförderung von Beamten bzw. die Bewertung von Beamtenstellen zu wehren.
Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen beiden Systemen. Eine veränderte Bewertung für Beamte führt nicht zwangsläufig zu einer veränderten Wertigkeit für Tarifbeschäftigte.
Sollte es Grund zu der Annahme geben, dass die Bezahlung nach EG 9c nicht mit der zutreffenden Eingruppierung übereinstimmt, sollte man unter Geltendmachung seiner Ansprüche den AG auffordern, diesen Misstand zu beheben. Weigert sich der Arbeitgeber, müsste geklagt werden. Es müssen Gründe vorgebracht werden, die sich auf die Entgeltordnung und Eingruppierungssystematik beziehen (Zeitanteile, Arbeitsvorgänge, Tätigkeitsmerkmale etc.) - Beamtenstellen sind als Begründung ungeeignet.
Eine identische Bezahlung ist natürlich nicht möglich. Wahrscheinlich hat man sich in Unkenntnis der näheren Zusammenhänge und Hintergründe einfach gedacht: Wenn die Beamten nach der Neubewertung eine Besoldungsgruppe mehr bekommen, muss das automatisch auch für die Tarifbeschäftigten gelten. Insofern könnte man das auf den ersten Blick als ungerecht empfinden. Wie aber bereits dargelegt, sind die Systeme nicht vergleichbar.