Autor Thema: Stellenneubewertung  (Read 1521 times)

Working Girl

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Stellenneubewertung
« am: 25.09.2024 14:07 »
Hallo, wir haben eine Frage an das Forum hier. Unsere stellen wurden neu bewertet. Ursprünglich wurden sie für Beschäftigte nach E 9c bewertet, für Beamte nach A 10. Diese Vergleichsbewertung ist eigentlich Standard. Heraus kam, daß die Beamten nach A11 befördert werden, die Beschäftigten in E 9c bleiben. Dies sorgt natürlich für erheblichen Unmut in der Abteilung. Gibt es eine Möglichkeit für die Beschäftigten, sich dagegen zu wehren? Hat der Arbeitgeber grundsätzlich die Möglichkeit, beide Gruppen gleich zu bezahlen?

brian

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Antw:Stellenneubewertung
« Antwort #1 am: 25.09.2024 14:11 »
Sie sind nie gleich bezahlt.

Sjuda

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Antw:Stellenneubewertung
« Antwort #2 am: 25.09.2024 14:22 »
Ich sehe keinen Ansatz dafür, sich als Tarifbeschäftigter gegen die Beförderung von Beamten bzw. die Bewertung von Beamtenstellen zu wehren.

Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen beiden Systemen. Eine veränderte Bewertung für Beamte führt nicht zwangsläufig zu einer veränderten Wertigkeit für Tarifbeschäftigte.

Sollte es Grund zu der Annahme geben, dass die Bezahlung nach EG 9c nicht mit der zutreffenden Eingruppierung übereinstimmt, sollte man unter Geltendmachung seiner Ansprüche den AG auffordern, diesen Misstand zu beheben. Weigert sich der Arbeitgeber, müsste geklagt werden. Es müssen Gründe vorgebracht werden, die sich auf die Entgeltordnung und Eingruppierungssystematik beziehen (Zeitanteile, Arbeitsvorgänge, Tätigkeitsmerkmale etc.) - Beamtenstellen sind als Begründung ungeeignet.

Eine identische Bezahlung ist natürlich nicht möglich. Wahrscheinlich hat man sich in Unkenntnis der näheren Zusammenhänge und Hintergründe einfach gedacht: Wenn die Beamten nach der Neubewertung eine Besoldungsgruppe mehr bekommen, muss das automatisch auch für die Tarifbeschäftigten gelten. Insofern könnte man das auf den ersten Blick als ungerecht empfinden. Wie aber bereits dargelegt, sind die Systeme nicht vergleichbar.

Thomber

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Antw:Stellenneubewertung
« Antwort #3 am: 25.09.2024 15:24 »
Zitat
Gibt es eine Möglichkeit für die Beschäftigten, sich dagegen zu wehren?
Rechtsmittel in einem Verfahren einlegen, an dem man nicht beteiligt war?   Nein, denke, so etwas geht hier nicht.

Tagelöhner

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Antw:Stellenneubewertung
« Antwort #4 am: 25.09.2024 16:38 »
Ja gibt es. Arbeitgeber dazu auffordern seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu hinterfragen und zu einer höheren Bewertung zu gelangen, oder ihn dazu bringen Tätigkeitsänderungen vorzunehmen, die automatisch zu der höheren Eingruppierung führen.

Alternativ mit Kündigung drohen und dann aber auch konsequent durchziehen. Wenn sich dazu genug Leute solidarisch zusammenfinden, ist zumindest ein gutes Druckmittel da. Beim Staat kommt es allerdings meist vor, dass auch das nichts bringt da Haushaltsrecht > Tarifrecht die Regel ist.

Sjuda

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Antw:Stellenneubewertung
« Antwort #5 am: 26.09.2024 08:36 »
Das klingt zielführend. Dann gibt es zukünftig überall noch interne Streiks und Arbeitskämpfe, bis jeder in der EG 15 gelandet ist.
Im diskutierten Sachverhalt sind bislang weder stichhaltige Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Rechtsmeinung des Arbeitgebers noch Gründe vorgetragen worden, die an einem sachgerechten Aufgabenzuschnitt zweifeln lassen.  Ob das die beste Ausgangssituation für Forderungen und Erpressung ist, kann durchaus hinterfragt werden.

Hugo Stieglitz

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Antw:Stellenneubewertung
« Antwort #6 am: 26.09.2024 10:12 »
Es sind zwei gänzlich unterschiedliche Bewertungsverfahren, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. E9c zu A11 ist keine Seltenheit.