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Stellenneubewertung

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Working Girl:
Hallo, wir haben eine Frage an das Forum hier. Unsere stellen wurden neu bewertet. Ursprünglich wurden sie für Beschäftigte nach E 9c bewertet, für Beamte nach A 10. Diese Vergleichsbewertung ist eigentlich Standard. Heraus kam, daß die Beamten nach A11 befördert werden, die Beschäftigten in E 9c bleiben. Dies sorgt natürlich für erheblichen Unmut in der Abteilung. Gibt es eine Möglichkeit für die Beschäftigten, sich dagegen zu wehren? Hat der Arbeitgeber grundsätzlich die Möglichkeit, beide Gruppen gleich zu bezahlen?

brian:
Sie sind nie gleich bezahlt.

Sjuda:
Ich sehe keinen Ansatz dafür, sich als Tarifbeschäftigter gegen die Beförderung von Beamten bzw. die Bewertung von Beamtenstellen zu wehren.

Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen beiden Systemen. Eine veränderte Bewertung für Beamte führt nicht zwangsläufig zu einer veränderten Wertigkeit für Tarifbeschäftigte.

Sollte es Grund zu der Annahme geben, dass die Bezahlung nach EG 9c nicht mit der zutreffenden Eingruppierung übereinstimmt, sollte man unter Geltendmachung seiner Ansprüche den AG auffordern, diesen Misstand zu beheben. Weigert sich der Arbeitgeber, müsste geklagt werden. Es müssen Gründe vorgebracht werden, die sich auf die Entgeltordnung und Eingruppierungssystematik beziehen (Zeitanteile, Arbeitsvorgänge, Tätigkeitsmerkmale etc.) - Beamtenstellen sind als Begründung ungeeignet.

Eine identische Bezahlung ist natürlich nicht möglich. Wahrscheinlich hat man sich in Unkenntnis der näheren Zusammenhänge und Hintergründe einfach gedacht: Wenn die Beamten nach der Neubewertung eine Besoldungsgruppe mehr bekommen, muss das automatisch auch für die Tarifbeschäftigten gelten. Insofern könnte man das auf den ersten Blick als ungerecht empfinden. Wie aber bereits dargelegt, sind die Systeme nicht vergleichbar.

Thomber:

--- Zitat ---Gibt es eine Möglichkeit für die Beschäftigten, sich dagegen zu wehren?
--- End quote ---
Rechtsmittel in einem Verfahren einlegen, an dem man nicht beteiligt war?   Nein, denke, so etwas geht hier nicht.

Tagelöhner:
Ja gibt es. Arbeitgeber dazu auffordern seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu hinterfragen und zu einer höheren Bewertung zu gelangen, oder ihn dazu bringen Tätigkeitsänderungen vorzunehmen, die automatisch zu der höheren Eingruppierung führen.

Alternativ mit Kündigung drohen und dann aber auch konsequent durchziehen. Wenn sich dazu genug Leute solidarisch zusammenfinden, ist zumindest ein gutes Druckmittel da. Beim Staat kommt es allerdings meist vor, dass auch das nichts bringt da Haushaltsrecht > Tarifrecht die Regel ist.

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