Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Unsicherheit im Umgang mit (überzogener?) Erwartung des Arbeitgebers
Alpenverwaltung:
Hallo, ich habe einen Frage zu einer Vertretungssituation und der unausgesprochenen Erwartung meines Arbeitgebers/Referatsleiter:
Ich arbeite in einer Verkehrsbehörde in einer Kreisstadt-Kommune. Ich bin dort seit 2021 als Mitarbeiterin eingestellt in EG6. Meine Aufgaben wurden wie folgt festgelegt: ausstellen einfacher Verkehrsanordnungen (Umzüge, Halteverbote, Container, Gerüste); erstellen von Ausnahmegenehmigungen, Führen der Barkasse, Organisation des Parteiverkehrs, Büroorga, Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Erstellen von Anwohnerparkausweisen, Abmahnung Heckenschnitt und Abrechnung von Baustellen-Flächen/Sondernutzung.
Mittlerweile sind einige Aufgaben hinzu gekommen, insbesondere die IT-gestützten Aufgaben wurden mehr und bei mir angesiedelt, die Verkehrsanordnungen wurden anspruchsvoller, die Menge deutlich mehr, die Barkasse fiel weg. Die Arbeitsplatzbeschreibung der Vorgängerin, die ich entdecken konnte ist 15 Jahre alt und veraltet, ich habe keine.
Mein Kollege ist Leiter der Verkehrsbehörde und in 9a eingruppiert. Zu seinen Aufgaben gehören die Ausstellung umfangreicher Anordnungen (Vollsperrungen, Umleitpläne ggf. Mit Plantafeln), Verkehrsschau, Sonderverkehrsschau nach Großmaßnahmen z.B. Umbau von Bahnübergängen mit Abschlussprüfung der Beschilderung, Entfernung von Fahrzeugen.
Der Kollege arbeitet Teilzeit bis täglich 13 Uhr. An Nachmittagen, bei Urlaub und Krankheit erwartet der Arbeitgeber von mir eine vollwertige Vertretung. Dieser Anforderung fühle ich mich nicht gewachsen, da ich keine Verwaltungsausbildung habe und nur angelernt wurde. Ebenso kann ich mir nicht vorstellen, dass bei entsprechend korrekter Eingruppierung eine Person in EG 6 die Leitung in EG 9a vertreten muss.
An einer Weiterbildung auf dem 2ten Weg (BL 1) bin ich nicht interessiert (mein Arbeitgeber hat dies auch ausdrücklich nicht erwartet), ich möchte auch die Stelle der Leitung in 1,5 Jahren nicht übernehmen. Beim Vorstellungsgespräch hieß es, dass ich lediglich eine Urlaubsvertretung vornehmen muss, bei der ich das Massengeschäft abdecke, die schwierigen Fragen wurden durch den nächsten Vorgesetzten (Ordnungsamtsleitung).erledigt. (In der Stellenausschreibung stand "Vertretung des Leiters der Verkehrsbehörde")
Hier stoße ich jedes Mal auf Granit und werde alleine gelassen. Ebenso werden Urlaube oft so gelegt, dass sowohl die Leitung des Referats und der Leiter der Verkehrsbehörde zusammen weg sind. Weitere Personen "über mir" (Vertreter der Ordnungsamtsleitung) fühlen sich wegen Überlastung nicht zuständig.
Gibt es hierzu gesetzliche Grundlagen, auf die ich mich stützen kann, wenn ich derart gehobene Aufgaben nicht übermehmen kann/will?
Ich habe vor einem Jahr bereits eine Tätigkeitsbeschreibung erstellt nach Ist-Zusatnd und um Überprüfung der Eingruppierung gebeten. Als Antwort schrieb der kommunale Arbeitgeberverband angeblich, dass ich lediglich nach Gesetzen arbeite und keine eigene gehobene Denkleistung erbringe bzw. nur Gesetze umsetze aber keine eigenen Entscheidungen treffe. Damit bliebe die Eingruppierung so, hieß es von der Amtsleitung.
Wie gehe ich nun damit um? Ich möchte nicht die volle rechtliche Verantwortung tragen für Tätigkeiten, denen ich nicht gewachsen bin bzw. für die ich nicht entlohnt werde. Oder muss ich das in diesem Fall doch?
Danke für alle folgenden Antworten und Hilfen
EinMann:
Hallo, auf die konkreten Fragen kann ich nicht antworten, jedoch wie die Tätigkeiten in hiesiger Verkehrsbehörde entlohnt werden:
Anordnung 9c
Anordnung von besonderer Bedeutung E11
Ausnahmegenehmigung 9b
Bewohnerparken (nicht Anwohner) E8
Sondernutzung zw. E7 und E9b
Egal wie Ihre Zeitanteile aussehen, auf eine E6 kommt man nicht. Bitte beachten Sie auch, dass Sie bei Anordnungen persönlich haften, für unter einer E9c würde ich diese Tätigkeit auch nicht ausführen, da die "Geld-zu-Risiken" Abwägung darunter zu schlecht ausfällt.
Casa:
Du fertigst eine Entscheidungsvorlage und wenn Niemand zum Unterzeichnen anwesend ist, bleibt die Angelegenheit liegen. Darauf kannst / solltest du die Vorgesetzten hinweisen. Freilich weist du auch darauf hin, dass du deine Aufgaben gemäß Arbeitsvertrag ausführen wirst.
Steht die ständige Vertretung des Leiters der Verkehrsbehörde in der Stellenbeschreibung / im Arbeitsvertrag?
Organisator:
Die beschriebenen Tätigkeiten lassen keinen eigenen Ermessens-, Entscheidungs- oder Beurteilungsspielraum erkennen (= selbständige Leistungen) , daher erscheint die Eingruppierung in E6 zutreffend.
Die angesprochene Vertretung des in E9a eingruppierten Leiters ist grundsätzlich zulässig, ebenso, dass damit höherwertige Tätigkeiten erledigt werden. Unterstellt, dass die Tätigkeiten der zu vertretenden Leitung selbständige Leistungen beinhalten wäre dies nur eingruppierungsrelevant, wenn diese Vertretungstätigkeiten 20% oder mehr der Arbeitszeit ausmachen. Davon ist bei einer Abwesenheitsvertretung nicht auszugehen.
Insoweit ist die Aussage des kommunalen AG-Verbandes / Amtsleitung nachvollziehbar.
Dass man @TE dich im Vertretungsfall im Regen stehen lässt ist kein feiner Zug deiner Vorgesetzten, tariflich hat dies jedoch keine Auswirkungen.
Thomber:
--- Zitat von: Organisator am 26.09.2024 08:35 ---Die beschriebenen Tätigkeiten lassen keinen eigenen Ermessens-, Entscheidungs- oder Beurteilungsspielraum erkennen (= selbständige Leistungen) , daher erscheint die Eingruppierung in E6 zutreffend.
Die angesprochene Vertretung des in E9a eingruppierten Leiters ist grundsätzlich zulässig, ebenso, dass damit höherwertige Tätigkeiten erledigt werden. Unterstellt, dass die Tätigkeiten der zu vertretenden Leitung selbständige Leistungen beinhalten wäre dies nur eingruppierungsrelevant, wenn diese Vertretungstätigkeiten 20% oder mehr der Arbeitszeit ausmachen. Davon ist bei einer Abwesenheitsvertretung nicht auszugehen.
Insoweit ist die Aussage des kommunalen AG-Verbandes / Amtsleitung nachvollziehbar.
Dass man @TE dich im Vertretungsfall im Regen stehen lässt ist kein feiner Zug deiner Vorgesetzten, tariflich hat dies jedoch keine Auswirkungen.
--- End quote ---
Da kann ich nur zustimmen.
Und ergänzen: Wenn man solche Vertretungs-Leistungen erbringt, sollte darauf geachtet werden, dass dies auch im Zeugnis steht. Notfalls ein "Zwischenzeugnis" beantragen, wo deine Leistungen abgebildet werden.
DANN siehst du auch, ob deine Leistung gewertschätzt wird.
Verlangt man zu viel, gibt dir aber dann auch noch eine nicht so gute Beurteilung? Dann möglichst wechseln...
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