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Unsicherheit im Umgang mit (überzogener?) Erwartung des Arbeitgebers

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Alien1973:
Hier geht's doch nicht allein um die zeitliche Vertretung. Hier geht's doch auch darum, dass der Threadersteller sich nicht den Aufgaben gewachsen fühlt.
Bei uns ist die Verkehrsüberwachung dem Ordnungsamt unterstellt, so wie es hier augenscheinlich auch der Fall. ist. Die Amtsleitung des Ordnungsamtes kann zwar sagen, dass schaff ich nicht, ich bin überlastet. Dies würde mich nur wenig interessieren. Schreiben an das Personalamt und um Abhilfe bitten, ansonsten nur eigene Tätigkeiten machen und alles andere liegen lassen.

Und die 20% dürften locker erreichbar sein, wenn man den Leiter JEDEN Nachmittag vertreten soll, da dieser nur Teilzeit arbeitet. Nur hilft das nix, wenn man sich den Aufgaben nicht gewachsen sieht. Ohne Verwaltungsausbildung oder BL1 auch belegbar und nachvollziehbar....

EinMann:

--- Zitat von: Organisator am 26.09.2024 08:35 ---Die beschriebenen Tätigkeiten lassen keinen eigenen Ermessens-, Entscheidungs- oder Beurteilungsspielraum erkennen (= selbständige Leistungen) , daher erscheint die Eingruppierung in E6 zutreffend.

--- End quote ---
Für die Tätigkeiten verkehrsrechtliche Anordnung und Ausnahmegenehmigung von Vorschriften der StVO ist diese Aussage gesichert falsch.

Schokokeks:

--- Zitat von: EinMann am 26.09.2024 13:04 ---Für die Tätigkeiten verkehrsrechtliche Anordnung und Ausnahmegenehmigung von Vorschriften der StVO ist diese Aussage gesichert falsch.

--- End quote ---

Stimmt, nachdem keine Verwaltungsausbildung besteht, macht man das mitunter schon für die EG5 in so mancher Kommune...

Es ist halt ein Unterschied, ob ich komplexe Verkehrssituationen eigenverantwortlich absichern/regeln muss oder ob ich wegen einem Schuttcontainer auf öffentlichem Grund Regelplan BI/1 meinem Vorgesetzten mit dem ausgefüllten Kontakt-Formular des Absichernden gemeinsam zur Unterschrift und Freigabe vorlege...

EinMann:
Ich hab von den klassischen "Dörfern" schon alles gehört, da werden ohne Fachkenntnisse Ampel Zwischenzeiten genehmigt, was in der großen Stadt der Verkehrsingenieur für eine E11 macht.

Organisator:

--- Zitat von: EinMann am 26.09.2024 13:04 ---
--- Zitat von: Organisator am 26.09.2024 08:35 ---Die beschriebenen Tätigkeiten lassen keinen eigenen Ermessens-, Entscheidungs- oder Beurteilungsspielraum erkennen (= selbständige Leistungen) , daher erscheint die Eingruppierung in E6 zutreffend.

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Für die Tätigkeiten verkehrsrechtliche Anordnung und Ausnahmegenehmigung von Vorschriften der StVO ist diese Aussage gesichert falsch.

--- End quote ---

Dann freue ich mich, wenn du diese Aussage noch etwas untermauern könntest für den Bereich
"ausstellen einfacher Verkehrsanordnungen (Umzüge, Halteverbote, Container, Gerüste)"

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