Autor Thema: Unsicherheit im Umgang mit (überzogener?) Erwartung des Arbeitgebers  (Read 3942 times)

EinMann

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Aktuell wird von mir erwartet, dass ich eigene Verkehrspläne erstelle mit Umleitplänen, Plantafeln usw.. Das "kann" ich zwar, also technisch, denn ich bin CAD versiert. Sicher im rechtliche. Sinne, bin ich mir da aber oft nicht.
Sehne.
Kenntnisse hierfür sind notwendig von: StVO, VwV-StVO, RSA21, RUB, ASR A5.2, ZTV-SA, RASt 06, RiLSA und und und...
Die Tätigkeit erfordert gründliche, umfassende Fachkenntnisse und eine selbstständige Leistung.
Ihr Chef hat völlig recht, hier muss über den Tellerrand hinausgeschaut werden: ich würde sagen, für die Tätigkeit benötige ich eine 9c oder andersherum, die Tätigkeit übersteigt bei weitem meine Gehaltsklasse.

Organisator

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Die beschriebenen Tätigkeiten lassen keinen eigenen Ermessens-, Entscheidungs- oder Beurteilungsspielraum erkennen (= selbständige Leistungen) , daher erscheint die Eingruppierung in E6 zutreffend.
Für die Tätigkeiten verkehrsrechtliche Anordnung und Ausnahmegenehmigung von Vorschriften der StVO ist diese Aussage gesichert falsch.

Dann freue ich mich, wenn du diese Aussage noch etwas untermauern könntest für den Bereich
"ausstellen einfacher Verkehrsanordnungen (Umzüge, Halteverbote, Container, Gerüste)"

Erstellen von Verkehrsanordnungen, die lediglich mit Regelplan untermauert werden. Also Massengeschäft. Aktuell wird von mir erwartet, dass ich eigene Verkehrspläne erstelle mit Umleitplänen, Plantafeln usw.. Das "kann" ich zwar, also technisch, denn ich bin CAD versiert. Sicher im rechtliche. Sinne, bin ich mir da aber oft nicht.

Gut, dann ist das nachvollziehbar. Für das Massengeschäft sehe ich weiterhin die E6 als zutreffend - keine selbständigen Leistungen.
Die anderen genannten Tätigkeiten könnten durchaus höherwertiger sein, sind aber laut Sachverhalt nicht übertragen worden.

@ TE Ich würde daher den Personalbereich ansprechen und dort mitteilen, dass wohl über die übertragenen Aufgaben hinaus weitergehende Aufgaben durch dich wahrgenommen werden sollen und um entsprechende Übertragung bitten.

Hinsichtlich des rechtlichen "Könnens" ist dies tariflich sogar unbedeutend, ob man eine übertragende Aufgabe auch "kann" - erledigen muss man sie trotzdem. Es hat aber dabei Sinn, auf die mögliche Fehlerhaftigkeit hinzuweisen.