Autor Thema: Auswirkungen Beitragsbemessungsgrenze 2025  (Read 4461 times)

Martin82

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Auswirkungen Beitragsbemessungsgrenze 2025
« am: 26.09.2024 09:18 »
Hallo.
Angenommen jemand verdient knapp über der Pflichtversicherungsgrenze, scheint die geplante Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze sich ja ab 2025 deutlich bemerkbar zu machen.

Natürlich mache ich mir nun Gedanken, inwiefern man mit dieser Maßnahme Fachkräfte ermutigen will, mehr zu arbeiten.

Wäre es sinnvoll, zu diesem Zeitpunkt eine ungeliebte Zusatzaufgabe, die 200 Euro Brutto aber auch viel Arbeit einbringt, abzustoßen? Laut verschiedenen Rechnern, die sehr wohl mit Vorsicht zu genießen sind und von nicht beschlossenen Änderungen berichten, erhöht sich der Nettolohn, wenn man keinen Nachteil durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze hat, sogar gering.
Das bedeutet, dass der Wegfall der Zusatzaufgabe teilweise aufgefangen wird.

Andererseits stelle ich mir die Frage, ob durch den Lohnsteuerjahresausgleich (Frau verdient rund 3500,- Brutto) die ganzen Überlegungen sinnlos sind. Soweit ich richtig informiert bin, trifft den Hauptverdiener die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze dennoch, denn es ist ein Lohnsteuer- und kein Krankenkassenbeiträge-Jahresausgleich.
« Last Edit: 26.09.2024 09:25 von Martin82 »

BAT

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Antw:Auswirkungen Beitragsbemessungsgrenze 2025
« Antwort #1 am: 30.09.2024 13:41 »
Mmmh...

also Einkommen in Höhe von 10 % unter bis 10 % über der BBG ist doch immer Mist.  ;)


Rentenonkel

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Antw:Auswirkungen Beitragsbemessungsgrenze 2025
« Antwort #2 am: 30.09.2024 15:37 »
Laut Entwurf des Bundesarbeitsministeriums sollen die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze der Krankenkasse stärker steigen als in den Jahren davor.

So es denn kommt müssen Angestellte im Jahr 2025 deutlich mehr verdienen, um zwischen der gesetzlichen KV und der privaten KV wechseln zu können. Das ist die Versicherungspflichtgrenze. Sie soll auf 73.800 EUR steigen.

Die Beitragsbemessungsgrenze dagegen ist das Höchsteinkommen, von dem Beiträge zu gesetzlichen KV und PV verlangt werden. Diese soll auf 66.150 EUR steigen.

Bist Du denn gesetzlich oder privat krankenversichert? Möchtest Du die KK wechseln?

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Antw:Auswirkungen Beitragsbemessungsgrenze 2025
« Antwort #3 am: 01.10.2024 09:16 »
Es ist nie und war noch nie eine gute Idee auf Einkommen zu verzichten weil irgendeine Abgabenlast progressiv steigt. Zum einen nimmt man sich manchmal selbst die Entwicklungsmöglichkeiten und auch beim Lohn gibt es einen "Zinseszinseffekt". (die 200€ sind nach der nächsten Gehaltsrunde vielleicht schon 210€)

Aber um mal Kühl zu rechnen: Du hast 200 Euro über der (neuen) BBG. Darauf zahlst du im Schnitt (neue) 9% Kranken- und Pflegeversicherung. Dieses sind 18€. Diese sind jedoch (fast) vollständig bei der Steuer abzugsfähig. Du bist also am Ende bei einer Mehrbelastung von 10€. Ja, das ist ärgerlich - aber hey, von deinen 200€ Brutto bleiben trotzdem noch 100€ übrig. Ich würde mich freuen zu den Gutverdienern zu gehören und darauf hoffen, dass irgendwann für die Steuer dieselbe Progression eingeführt wird wie für die Sozialversicherungen.

BAT

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Antw:Auswirkungen Beitragsbemessungsgrenze 2025
« Antwort #4 am: 01.10.2024 10:54 »
Wer froh ist, von 200 € noch 100 € über zu haben, hat doch eine etwas kuriose Einstellung.

Man rechne nun mal aus, was das über alle Steuern dann ergibt, wenn man also von den 100 € noch was kauft, auf welches auch schon etliche Steuern entfallen sind.

Das Land ist krank.

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Antw:Auswirkungen Beitragsbemessungsgrenze 2025
« Antwort #5 am: 01.10.2024 11:25 »
Wer froh ist, von 200 € noch 100 € über zu haben, hat doch eine etwas kuriose Einstellung.

Nö, wieso? Starke Schultern tragen mehr als schwache Schultern - und die 50% sind meist das, was mindestens übrig bleibt, bei vielen ist es mehr. Bin ich total fein mit, könnte auch weniger sein. Das oberste Dezentil der deutschen Haushalte hat (2015) im Schnitt 29% an direkten und indirekten Steuern gezahlt. Das unterste Dezentil liegt bei 21%, das fünfte (also die Mitte der Mitte) bei 18%.  Dürfte international nicht ganz hinten stehen.

Ich weiß, dass du das anders siehst. Aktzeptiere ich und das ist auch ok :-)

BAT

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Antw:Auswirkungen Beitragsbemessungsgrenze 2025
« Antwort #6 am: 01.10.2024 11:38 »
Du siehst halt nur die Prozente, die Abgaben. Jedoch nicht die Hinderung an der persönlichen Entwicklung, den Anreiz für Arbeitsaufnahme und Erhöhung von Arbeitszeiten.

Sieht man hier im Beispiel, sieht man auch am anderen Strang, wo ein Rentner wieder arbeiten wollte.

Und dann beschweren sich andere, dass nicht genug Arbeitnehmer da sind, um die Arbeit zu schaffen.

Davon ab: die Einnahmen des Staates haben exorbitante Einnahmen erreicht.

Römische Dekadenz.

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Antw:Auswirkungen Beitragsbemessungsgrenze 2025
« Antwort #7 am: 01.10.2024 11:58 »
Ist die "Spätrömische Dekadenz" nicht eher, wenn es Leute so gut geht, dass ihnen Teilzeit oder die Rente ohne Arbeit ausreicht weil ihnen die Steuerbelastung zu hoch ist?

Am Ende muss das jeder selbst wissen und seine Lebensplanung überdenken. Die Hinderung an der persönlichen Entwicklung machen nicht die Abgaben sondern jeder selbst Viele rechnen eben auch falsch oder beziehen nicht alle Punkte mit ein. Wer heute wegen der höheren Bemessungsgrenze eine Berufliche Chance ausschlägt, die ihn weiterbringen könnte, der hat diese Chance halt nicht. Der eine mault dann halt rum und es macht dann jemand anders, der freut sich.

BAT

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Antw:Auswirkungen Beitragsbemessungsgrenze 2025
« Antwort #8 am: 01.10.2024 12:01 »
Ich bin raus...

Warnstreik

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Antw:Auswirkungen Beitragsbemessungsgrenze 2025
« Antwort #9 am: 01.10.2024 14:44 »
Ich bin raus...

Ich auch - die Frage von Martin wurde ja beantwortet.

Ein Punkt war noch: Der  Lohnsteuerjahresausgleich reguliert zwar nicht die Sozialverersicherungen, haben aber eventuell Auswirkungen auf den Ergebnisbetrag der steuerlichen Absetzbarkeit dieser.  Da ihr niedrigerer Bruttoverdienst deinen Steuersatz bei  Zusammenveranlagung drückt, kriegst du von der Steuer auch nicht soviel wieder als wenn du Single wärst.

Rentenonkel

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Antw:Auswirkungen Beitragsbemessungsgrenze 2025
« Antwort #10 am: 01.10.2024 15:10 »

Aber um mal Kühl zu rechnen: Du hast 200 Euro über der (neuen) BBG. Darauf zahlst du im Schnitt (neue) 9% Kranken- und Pflegeversicherung. Dieses sind 18€. Diese sind jedoch (fast) vollständig bei der Steuer abzugsfähig. Du bist also am Ende bei einer Mehrbelastung von 10€. Ja, das ist ärgerlich - aber hey, von deinen 200€ Brutto bleiben trotzdem noch 100€ übrig. Ich würde mich freuen zu den Gutverdienern zu gehören und darauf hoffen, dass irgendwann für die Steuer dieselbe Progression eingeführt wird wie für die Sozialversicherungen.

In dieser Antwort steckt der Teufel im Detail: Beiträge zur gesetzlichen KV und PV werden nur bis zur BBG fällig. Von dem darüber hinaus liegenden Einkommen zahlt man keine KV und PV Beiträge sondern lediglich Steuern.

Deine Berechnung ist nur dann richtig, wenn Martin82 bisher genau 200 EUR mehr als die bisherige BBG verdient hat (also 64.500 EUR) und durch die geplante Erhöhung der BBG auch für diese 200 EUR / Monat Beiträge zukünftig Beiträge fällig werden.

Martin82 müsste für eine belastbare Antwort zunächst sein derzeitiges Jahresbrutto (inklusive der besagten 200 EUR für die ungeliebte Aufgabe) offenlegen und außerdem die Frage beantworten, ob er gesetzlich oder privat krankenversichert ist.

Martin82

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Antw:Auswirkungen Beitragsbemessungsgrenze 2025
« Antwort #11 am: 01.10.2024 15:46 »
Danke für die Antworten und richtigen und gut überlegen Argumente dafür und dagegen. Ich habe einiges selbst nicht bedacht dabei, mich über die Abgabenerhöhung zu ärgern. Ich sehe mich mit 65.000 € Brutto (2023) nicht als wohlhabend oder als jemand, dem es so gut geht, dass er andere überdurchschnittlich mitfinanzieren müsste.
Wenn ich mir anschaue, was Empfänger von Sozialleistungen monatlich inkl. Miete erhalten, wenn sie 3 oder 4 Kindern haben, muss geschlussfolgert werden, dass Geld offenbar im Überfluss vorhanden ist.

Bin freiwillig gesetzlich versichert.
Ob die Entwicklungsmöglichkeiten ohne Zusatzaufgaben schlechter sind, ist mir egal. Das auszuführen wird den Rahmen sprengen, aber es dürften viele im öffentlichen Dienst seit Jahren an dem Punkt sein, an dem sie nur noch ihren Arbeitsvertrag erfüllen und selbst als Person keine Meinung mehr zu irgendwas haben. Ist am Ende auch die gesündeste Einstellung.
Mit einem Aufstieg müsste ich etwas positives in allen Kollegen sehen oder gar beurteilen und das wäre eine Katastrophe.

Laut Brutto-/Nettorechner 2025 der Stiftung Warentest soll es letztendlich 10€ ausmachen, wie hier auch schon jemand ausgerechnet hat, und da habe ich aufgehört, weiter nachzudenken. Es läuft mir ja nicht weg.
Der angesprochene Zinseszins-Effekt ist auch richtig, gerade für eine spätere Rente. Vielleicht geben die paar Euro irgendwann den Ausschlag, wenn es darum geht, die Arbeitszeit zu verringern oder Rente für langjährig Versicherte zu beantragen, sollte es sie noch geben.

BAT

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Antw:Auswirkungen Beitragsbemessungsgrenze 2025
« Antwort #12 am: 01.10.2024 15:59 »
Na, das ist ja schon lange der entscheidende Punkt, wann man wohlhabend ist, sicherlich im Bereich der BBG, die ja in besseren Sachbearbeiterposten bereits erreicht ist. Bei den Steuern ist es ja ähnlich.


Schokobon

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Antw:Auswirkungen Beitragsbemessungsgrenze 2025
« Antwort #13 am: 01.10.2024 22:58 »
Die SV-Beiträge gehören prozentual für alle Arbeitnehmer runter; die BBG dafür gehörig nach oben.

Martin82

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Antw:Auswirkungen Beitragsbemessungsgrenze 2025
« Antwort #14 am: 02.10.2024 06:21 »
Bei der Arbeitslosen- und Rentenversicherung, bei der sich dann auch die Leistung nach der Höhe der eingezahlten Beiträge bemisst, auf jeden Fall.
Bei der KV und PV gibt es keine logische Erklärung, weshalb Geringverdiener einen Beitrag zahlen, der die Kosten nicht deckt, Normalverdiener einen gedeckelten Beitrag ab der BBG zahlen oder sich ganz aus dem System ausklinken können (PKV). Ein ewiges Dilemma und wir werden es vermutlich nicht mehr erleben, dass die Politik das fair löst.