"Bei Eingruppierung in eine höhere Tätigkeitsebene (Höhergruppierung) werden die Beschäftigten derjenigen Entwicklungsstufe zugeordnet, in der sie ein höheres Festgehalt erhalten, als das bisherige Festgehalt - zuzüglich einer ggf. zustehenden Funktionsstufe -, mindestens jedoch das Festgehalt der Entwicklungsstufe 2. 2Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Festgehalt – zuzüglich einer ggf. zustehenden Funktionsstufe – und dem Festgehalt nach Satz 1 weniger als 221,50 Euro (228,34 Euro ab 1. April 2019, 230,76 Euro ab 1. März 2020), so erhält die/der Beschäftigte anstelle des Unterschiedsbetrages den vorgenannten Garantiebetrag; dieser wird durch weitere Steigerungen in der Entwicklungsstufe abgeschmolzen."
Sorry, so ganz verständlich ist der o.g.Absatz für mich doch nicht.
Ich verstehe das so, dass ich in die Erfahrungsstufe 2 von TEIII komme und zusätzlich den Garantiebetrag von 265,59 Euro (ab März 2024) bekomme, weil der Unterschiedsbetrag vom derzeitigen Festgehalt und der Funktionsstufe und dem künftigen Festgehalt aus TEIII Erfahrungsstufe 2 weniger als 221,50 Euro beträgt.
Wie ist das mit weiteren Steigerungen der ES abschmelzen zu verstehen?