Autor Thema: Abordnung in höherwertige Stelle - Eingruppierung  (Read 1921 times)

LivingRoom

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Liebes Forum,

aktuell arbeite ich auf TEIV mit Erfahrungsstufe 3 und im kommenden Jahr Juli würde ich auf die nächste Erfahrungsstufe, also 4 kommen. Zudem bekomme ich die Funktionsstufe 2.
Ich arbeite 19,5 Stunden und bekomme netto 1.694 Euro (keine Ki.Steuer und 1 Kind)

Jetzt habe ich eine Zusage auf eine befristete TEIII Stelle erhalten. Diese Stelle wird mit der Funktionsstufe 1 vergütet.

Könnt ihr sagen, was ich bei TEIII netto erhalten werde? Bzw. Bei welcher Erfahrungsstufe da anfangen werde?

Mache mir Gedanken,  dass es nicht berücksichtigt wird, dass ich bald in die Erfahrungsstufe 4 komme.


Es gibt TV-BA.

Dankeschön

ElBarto

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Antw:Abordnung in höherwertige Stelle - Eingruppierung
« Antwort #1 am: 26.09.2024 12:22 »
Also gibt hier einen älteren Beitrag. Keine Ahnung ob der noch gültig ist.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=114991.0

Wenn das halbwegs verstehe solltest Du in der III S2 landen und evtl. die Funktionsstufe auch erhalten.

Wenn Du das nicht in den Rechner eingegeben bekommst dann teile Dein Netto durch Dein Brutto und mulitpliziere dann das zu erwartende Brutto damit. Dann erhältst Du eine halbwegs genaue Aussage.
Die Funktionsstufe sagt mir garnix.




LivingRoom

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Antw:Abordnung in höherwertige Stelle - Eingruppierung
« Antwort #2 am: 27.09.2024 12:57 »
Ok, Dankeschön.  Hilft mir weiter

LivingRoom

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Antw:Abordnung in höherwertige Stelle - Eingruppierung
« Antwort #3 am: 04.10.2024 23:01 »

"Bei  Eingruppierung  in  eine  höhere  Tätigkeitsebene  (Höhergruppierung)  werden  die Beschäftigten derjenigen Entwicklungsstufe zugeordnet, in der sie ein höheres Festgehalt   erhalten,   als   das   bisherige   Festgehalt   -   zuzüglich   einer   ggf.   zustehenden    Funktionsstufe -,    mindestens    jedoch    das    Festgehalt    der    Entwicklungsstufe 2. 2Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Festgehalt –   zuzüglich   einer   ggf.   zustehenden   Funktionsstufe   –   und   dem   Festgehalt nach Satz 1 weniger als 221,50 Euro  (228,34 Euro ab 1. April  2019,  230,76 Euro  ab  1.  März  2020),  so  erhält  die/der  Beschäftigte  anstelle  des  Unterschiedsbetrages   den   vorgenannten   Garantiebetrag;   dieser   wird   durch   weitere Steigerungen in der Entwicklungsstufe abgeschmolzen."



Sorry, so ganz verständlich ist der o.g.Absatz für mich doch nicht.

Ich verstehe das so, dass ich in die Erfahrungsstufe 2 von TEIII komme und zusätzlich den Garantiebetrag von  265,59 Euro (ab März 2024) bekomme, weil der Unterschiedsbetrag vom derzeitigen Festgehalt und der Funktionsstufe und dem künftigen Festgehalt aus TEIII Erfahrungsstufe 2 weniger als 221,50 Euro beträgt.

Wie ist das mit weiteren Steigerungen der ES abschmelzen zu verstehen?